Im Gegensatz zur bisherigen zentralen Vorhaltung aller Meldedaten an einem Standort, nämlich in Mainz, sind künftig die Kommunen wieder „Herr" ihrer eigenen Daten. Daneben muss es aber zusätzlich zentrale Bestände geben, um bewährte zentrale Prozesse, wie z. B. die Datenübermittlung an die Rentenversicherungsträger, Kirchen und andere Einrichtungen zu gewährleisten und auch, um die staatlichen Stellen, wie insbesondere die Polizei mit den notwendigen Einwohnerinformationen tagesaktuell zu versorgen. Der Abgleich der Meldebestände in den Kommunen mit den zentralen Beständen erfolgt nachts über das ebenfalls neu zum Einsatz kommende Kommunalnetz.
Nun ist eine heftige Diskussion entstanden. Grund dafür ist aber nicht dieser technische Vorschritt, sondern sind die erheblichen Kostensteigerungen. Die Landessubventionen und Befrachtungen des kommunalen Finanzausgleichs sollen wegfallen! Dies ist grundsätzlich zu begrüßen; denn so richtig die Landesbeteiligung ist, so weniger begründet ist die Zahlung aus dem kommunalen Finanzausgleich. Deshalb waren dringend erneute Verhandlungen mit dem Ministerium des Innern und für Sport notwendig. Veranlasst dazu haben uns insbesondere die zahlreichen Eingaben aus dem Mitgliedsbereich, für die ich mich nochmals herzlich bedanken möchte.
Die Verhandlungen zwischen den Herren Staatssekretär Bruch und Verbandsdirektor Steenbock haben zwischenzeitlich zu einer durchaus erträglichen Gesamtsituation geführt. Das Land hat nämlich eine finanzielle Förderung der Leitungsinfrastruktur (=Kommunalnetz) in Höhe von insgesamt 6 Mio. Euro zugesagt. Hinsichtlich der möglichen Finanzierung aus dem kommunalen Finanzausgleich bedarf es aus meiner Sicht noch weiterer Gespräche, denn schließlich besteht unsere Forderung darin, dass die Landesbeteiligung dem Landesinteresse an dem einheitlichen kommunalen Landesdatennetz entspricht!
In der Vergangenheit wurde das vom DIZ betriebene rlpNetz über die Kostenteilungsverordnung mit rund 1,6 Mio. Euro subventioniert. Das Gesetzgebungsverfahren zur Aufhebung der Verordnung ist angelaufen. Als Ersatz kommt nun der vorgenannte Ausgleichsbetrag zum Tragen. Die Mittel werden gestaffelt in den nächsten 5 Jahren heruntergefahren. Soweit so gut.
Die Kostensteigerung der Netzanschlüsse beruht im Wesentlichen auf einer deutlichen Verbesserung der Leistungsmerkmale. War in der Vergangenheit noch ein 64 K-Festverbindungsanschluss ausreichend bemessen, so wird bei einem Parallelbetrieb von Internetdiensten und dem EWOISneu-Verfahren künftig eine höhere Bandbreite erforderlich. Kommunen, die bereits heute über andere gesicherte Internet-Zugänge verfügen, erhalten aber auch die Option der Inanspruchnahme eines preiswerteren Modells (64 K-Anschluss oder Wählanschluss).
Verschiedentlich wurde in den letzten Wochen auch das Festhalten an einer landeseinheitlichen Programmlösung für ein dezentrales Verfahren in Frage gestellt. Hier bitte ich dringend, von diesem Gedanken abzurücken. RheinlandPfalz ist nach wie vor das einzige Bundesland, das flächendeckend eine einheitliche Daten-Basis hat. Dieses Modell hat sich in den letzten 30 Jahren bewährt! „Alt und schlaff" geworden ist die EDV, die niemand mehr in Gang halten kann. Es fehlen schlicht die Menschen und die Technik, die EWOISalt am Leben halten können.
Warten und Nichtstun wären unverantwortlich, Millionenbeträge an Steuergeldern gingen verloren. Synergien, wie z.B. funktionale Einheitlichkeit und das durch den Beirat ausgeübte Mitspracherecht bei der Weiterentwicklung der Software, werden bei einer nicht einheitlichen IT Infrastruktur verschenkt. Gerade in der letzten Zeit prägen Insolvenzverfahren die ohnehin gebeutelten IT Unternehmen. Sollen wir zukünftig auch das „Herz" unserer Datenstrukturen, das Meldewesen, den Wechselwirkungen der Wirtschaft aussetzen und alle vor Ort verantwortlichen mit ihren Problemen alleine lassen? Ich finde nicht!
Das Projekt EWOISneu spiegelt in gewissem Maße die gesamte IT Situation der Kommunen in unserem Lande wider. Es gibt Verbandsgemeinden, Gemeinden und Städte mit stark ausgeprägter autonomer IT Verantwortlichkeit und entsprechend qualifiziertem Personal und solche, bei denen teilweise z.B. der Kassenverantwortliche neben seiner eigentlichen Hauptaufgabe die IT Systeme betreut.
Mit den jetzt vorliegenden Betriebsmodellen wird den Strukturen aller Körperschaften Rechnung getragen. Kommunen, die selbst ausreichend qualifiziertes Personal vorhalten, können die dezentralen Serversysteme in eigener Verantwortlichkeit betreiben. Kommunen, die nur teilweise IT-Kompetenz im Hause haben, können zwischen dem Hostingmodell (dem Betrieb des Systems bei einem Hostingpartner) oder einer dezentralen Unterstützung durch den Betreiber des Verfahrens wählen. Damit sind alle Belange berücksichtigt!
Am 03.09.2002 wird nach den derzeitigen Planungen die Pilotphase enden. Sollte dann die Betriebsfähigkeit des Gesamtverfahrens von den 11 Pilotkommunen und den Verbänden bescheinigt werden, kann der Installationsprozess in den 212 Meldebehörden beginnen. Wir sollten bis dahin auch gemeinschaftlich ein klares Votum für ein Festhalten an einer einheitlichen Lösung aussprechen. Bis heute hat bereits mehr als die Hälfte aller Kommunen durch Unterzeichnung der Betriebsverträge ein positives Signal gesetzt.
GStB-Bericht aus Gemeinde und Stadt 08/2002
Manfred Seefeldt
Vorsitzender des Gemeinde- und Städtebundes