Beharrlich hat er sich dafür eingesetzt, dass aus der Idee gelebte Grundlage für Rheinland-Pfalz werden konnte. Heute, fast 30 Jahre nach der Einführung der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinden, denkt niemand mehr ernsthaft daran, diesen Kommunalverfassungstyp aufzugeben. Im Gegenteil: Gemeinsam arbeiten wir daran, diese Kommunalverfassungsstruktur für die Zukunft weiter abzusichern.
Ob nun die Kolleginnen und Kollegen der Oppenheimer Erklärung, im Arbeitskreis Ortsbürgermeister des GStG oder die 21 Kolleginnen und Kollegen, die nach der Ist-Analyse bereit stehen, an konkreten Lösungen zur Verbesserung der Arbeitssituation der ehrenamtlichen Kolleginnen und Kollegen mitzuarbeiten, alle stehen für das Modell Verbandsgemeinde und treten für den Erhalt dieser hervorragend gelungenen Struktur des ländlichen Raums ein.
Ich selbst habe selten eine so wohltuend sachliche und in die Tiefe gehende Diskussion wie die bei unserer II. Mitgliederfachtagung am 18.11.2002 erlebt. Durchaus streitig wurden Punkt für Punkt von Unzulänglichkeiten im Regelungssystem der Kommunalverfassung angesprochen und herausgestellt. Auch Konfliktpotenzial, das sich im täglichen Arbeitsalltag zwischen ehrenamtlicher Kollegin oder ehrenamtlichen Kollegen mit der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde oder aber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verbandsgemeindeverwaltung ergeben kann, wurde diskutiert. Natürlich wurde am 18.11.2002 kein fertiges Konzept vorgelegt. Das war auch nicht Geschäftsgrundlage und wäre sicher auch noch verfrüht gewesen. Ich hielte ein solches Vorgehen auch für unfair und sicher der Sache nicht dienlich.
Wir gehen nun daran, im Januar 2003 und im März 2003 in der Arbeitsgruppe „Zukunftsfähige Kommunalstrukturen für Rheinland-Pfalz" nach Auswertung der Ist-Analyse und der Anregungen, Hinweise und Vorschläge der II. Mitgliederfachtung Eckwerte zu formulieren, die in einen Gesetzentwurf zur Novellierung der Kommunalverfassung Eingang finden sollten. Diese Arbeitsgruppe hat der Landesausschuss in seiner letzten Sitzung des Jahres 2002 auf Vorschlag der II. Mitgliederfachtagung eingesetzt.
Uns muss es letztlich gelingen, einen Vorschlag zu entwickeln, der überall im Lande passt, und der die berechtigten Anliegen aller ehrenamtlichen Kolleginnen und Kollegen, mehr Zeit für das Ehrenamt zu haben (Freistellung, Entlastung von Verwaltungsroutinen, Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter), bezogen auf die jeweilige Größe der Ortsgemeinde und deren Aufgabenstellungen, einbezieht.
Dass am Ende nicht alle Kolleginnen und Kollegen gleichermaßen zufrieden mit dem gefundenen Ergebnis sein werden, macht diese Aufgabe für unseren Gemeinde- und Städtebund nicht einfacher.
Doch die II. Mitgliederfachtagung hat mich zuversichtlich gestimmt, dass wir im gemeinsamen Bemühen um den Erhalt ehrenamtlichen Engagements in allen unseren Ortsgemeinden und damit im ländlichen Raum nicht nur auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner unserem Anliegen nach Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung ein gutes Stück näher kommen werden.
Ich wünsche Ihnen, Ihren Angehörigen, Freunden und kommunalpolitischen Mitstreiterinnen und Mitstreitern ein schönes Weihnachtsfest und ein herzliches Glückauf im Jahr 2003.
GStB-Bericht aus Gemeinde und Stadt 12/2002
Manfred Seefeldt
Vorsitzender des Gemeinde- und Städtebundes