Nach Hessen ist nun auch der Freistaat Bayern zu nennen, wo die Gemeinden und Städte einen direkten Anteil an der Grunderwerbsteuer erhalten. Hätte nicht die Landesregierung in ihrer Antwort auf eine entsprechende Kleine Anfrage klarstellen müssen, dass nach Hessen auch Bayern mit zu den Ländern gehört, die es noch so machen, wie es angeblich nur noch Rheinland-Pfalz als einziges Bundesland bis 31.12.2001 gemacht hat? Aus meiner Sicht: „Ein unglaublicher Vorgang!" Schlusslicht Rheinland-Pfalz, ich will dies nicht mit „Roter Laterne" beschreiben, denn zu einer Laterne gehört auch das Öl, um eine Flamme in Gang zu halten. Dazu gehören wiederum Finanzmittel, die aus den Kommunalfinanzen kaum mehr aufzubringen sind. Schlusslicht Rheinland-Pfalz, das ist vielmehr sinngemäß die Zusammenfassung der Beschreibung der Lage der Kommunalfinanzen durch den Rechnungshof Rheinland-Pfalz in seinem Kommunalbericht.
In seiner Gesamtbeurteilung der Haushaltslage der Kommunen wird nämlich herausgestellt, dass sich diese, bei starken Unterschieden zwischen den einzelnen Gebietskörperschaftsgruppen, insgesamt weiter spürbar verschlechtert hat. Das Finanzierungsdefizit stieg von 167 Mio. EUR im Jahr 2000 (1999: 65 Mio. EUR) auf 535 Mio. EUR an und erreichte damit nach 1994 (424 Mio. EUR) einen neuen Höchststand. Seit 1990 weisen nun die Rechnungsabschlüsse der Kommunen insgesamt durchgängig einen negativen Finanzierungssaldo aus - eine vergleichbare Entwicklung ist in keinem anderen westlichen Flächenland festzustellen. Nach der Haushaltsplanung 2001 konnten 683 von 2.493 Kommunen ihren Haushalt nicht ausgleichen. Dies waren 63 Haushalte mehr als im Jahr 2000 (1999: 611). Der Fehlbedarf war mit insgesamt 716 Mio. EUR höher als in den drei Vorjahren (1998: 434 Mio. EUR; 1999: 448 Mio. EUR; 2000: 411 Mio. EUR).
Die Entwicklung der Einnahmen lässt in absehbarer Zeit keine durchgreifende Verbesserung erwarten. Die Verschuldung der kommunalen Haushalte, die sich 2000 auf 4,278 Mrd. EUR Mrd. DM belief, ist 2001 auf eine neue Rekordhöhe von 4,355 Mrd. EUR angestiegen. Die Schulden der kommunalen Haushalte, Eigenbetriebe und Krankenanstalten zusammen betrugen 2001 8,393 Mrd. EUR. Hinzu kommen noch Kassenkredite von 1,114 Mrd. EUR (777 Mio. EUR in 2000; 193 Mio. EUR in 1999). Die Zinssteuerquote (Verhältnis der Zinsausgaben zu den Einnahmen aus Steuern) erreichte 2001 mit 12,9 % im Vergleich der letzten zehn Jahre den zweithöchsten Wert seit 1995 (13,3 %).
10 % der kommunalen Einnahmen dienen der Finanzierung des kommunalen Angebots von Kindergartenplätzen. Das Land selbst leistet dazu aus eigenen Mitteln keinen Beitrag mehr.
Dann kommt das Ergebnis der Mai-Steuerschätzung 2002 hinzu. Die mittelfristige Finanzplanung der Gemeinden und Städte basiert bekanntlich auf den Ergebnissen der Mai-Schätzung 2001 ! Selbstverständlich hat jeder gute Kämmerer Risikoabschläge berücksichtigt. Aber hat nicht schon die November-Steuerschätzung 2001 gezeigt, wo die Reise hingeht? Und nun sieht es wie folgt aus:
Aus der Abrechnung über den kommunalen Steuerverbund 2001 müssen die Gemeinden und Städte spätestens in 2004 rund 80 Mio. EUR an das Land (zurück)bringen. Aus 2002 werden es nun nicht 31 Mio. EUR, sondern ebenfalls um 80 Mio. EUR sein (Auswirkungen der Mai-Schätzung 2002), und für 2003 kommen nach derzeitigem Stand nicht 32 Mio. EUR, sondern 62 Mio. EUR dazu. Dies allein ergibt 222 Mio. EUR Bugwelle aus dem Finanzausgleich!
Als das November-Ergebnis 2001 bekannt gegeben worden ist, hatte ich die Überlegung eingebracht, bitte keine neuen Schulden, denn das ist doch nur eine Vertagung des Problems und keine Lösung. Deshalb habe ich unter anderem die Rücknahme der Eingriffe in Höhe von 140 Mio. EUR vorgeschlagen. Das Land aber hat die Kreditierung als Großtat „dargestellt" und zugegriffen: Bekanntlich leisten jetzt die Gemeinden und Städte einen weiteren „Zwangsbeitrag" an das Land in Höhe zusätzlicher Eingriffe von 140 Mio. EUR zur Sanierung des Landeshaushaltes in den Jahren 2002 und 2003.
Und nun? Abbau von Standards? Kommt nicht! Zu allgemein! Verfassungswidrig, verstößt in der angedachten Form gegen die Grundsätze der Normenklarheit! Wir hatten gefordert, ein Gesetz zu erlassen, in dem landesseits klar gesagt ist, was und wie lange außer Kraft gesetzt werden soll. Hierzu darf ich auf den 10-Punkte-Plan verweisen, der teilweise als Liste der Grausamkeiten diffamiert worden ist.
Wie geht es denn nun weiter?
Erste Gemeinden legen dar, dass es durch die Situation zu einer Überabschöpfung von Steuereinnahmen durch Umlagen kommt. Das ist absolut rechtswidrig! Also: Eine Zeit der Verfassungsklagen wird wohl die Folge sein. Um dem vorzubeugen, ist es nach meiner Auffassung an der Zeit, auch die unberechtigten Eingriffe in den Kommunalen Finanzausgleich rückgängig zu machen.
Ich hoffe, dass der Gesprächsfaden mit und zur Landespolitik noch nicht abgerissen ist! Jedenfalls lade ich herzlich ein, beim zweiten Parlamentarischen Abend der Kommunalen Spitzenverbände in der nur uns Rheinland-Pfälzern zu kommenden Art offen, herzhaft und auch herzlich die Probleme anzusprechen und auch einmal Kontroverses zu bereinigen.
In diesem Sinne freue ich mich bereits auf weiterhin gutes Wirken für unsere gemeinsame kommunale Sache und unser Rheinland-Pfalz.
GStB-Bericht aus Gemeinde und Stadt 06/2002
Manfred Seefeldt
Vorsitzender des Gemeinde- und Städtebundes