Um was geht es?
Zum einen fordert die EG-Kommission vom Land Rheinland-Pfalz, weitere Flächen für FFH-Gebiete nachzumelden. Die bisherigen Gebietsmeldungen seien unzureichend. Zum anderen hat das Umweltministerium das Verfahren – zur Novelle des Landespflegegesetzes eingeleitet, um das Bundesnaturschutzgesetz bis 2005 in Landesrecht umzusetzen.
Nachmeldung von FFH-Gebieten
Die bereits beschlossenen FFH-Gebietsmeldungen hatte die EG-Kommission im November 2002 auf einer Fachkonferenz fachlich geprüft. Ergebnis: Soweit ganz gut, aber hier und da zu wenig Gebiete. Bestimmte Arten oder Lebensräume sind unzureichend berücksichtigt. Insgesamt weist das ökologische Schutzgebietsnetz Natura 2000 also einige Lücken auf. Dass die EGKommission zu diesem Ergebnis kommen könnte, muss an sich nicht weiter verwundern. Immerhin ist dieser Prüfschritt nach FFH-Richtlinie ausdrücklich vorgesehen.
Aber es geht nicht um das „Ob", sondern um das „Wie".
Zur konkreten Umsetzung in den Ländern sagt die FFH-Richtlinie nämlich nichts. Hierzu will sich die EG-Kommission auch gar nicht einmischen. Sie hat erst jüngst in einem Arbeitspapier die diesbezügliche Verantwortlichkeit der Nationalstaaten - in Deutschland der Bundesländer - hervorgehoben. Das Ministerium für Umwelt und Forsten hat in einer Informationsveranstaltung im Februar die Defizite der Gebietsmeldungen erläutert und das weitere Vorgehen, insbesondere den Zeitplan vorgestellt. Wir haben alle Mitgliedsverwaltungen darüber informiert. Kurz zusammengefasst: Anfang April sollen die Betroffenen über mögliche Nachmeldungen informiert werden. Bis Ende Mai wird ein Beteiligungsverfahren durchgeführt. Bis Juli will man nach Abstimmung mit der EG-Kommission – die Nachmeldung im Ministerrat beschließen.
Bemerkenswert ist zunächst der Umstand, dass die EG-Kommission anlässlich der Fachkonferenz ihre Feststellung, dass die Gebietsmeldung des Landes Rheinland-Pfalz unzureichend sei, im Einzelnen nicht begründet hat. Bemerkenswert ist auch, dass eine solche Begründung von den Vertretern des Landes Rheinland-Pfalz offensichtlich nicht eingefordert wurde. Dies hat das Umweltministerium jetzt in seiner Antwort auf eine diesbezügliche Frage in einer Landtagsanfrage bestätigt.
Bemerkenswert ist weiterhin, dass angesichts der bereits erfolgten umfassenden Datenerhebung bis zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussagen über mögliche nach zu meldende Gebiete möglich sind. Besonders bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass das Umweltministerium auf die Frage, wo denn mit möglichen Nachmeldungen zu rechnen sei, auf die sogenannten „Schattenlisten" der Naturschutzverbände verweist. Seinerzeit hatte man solche Verweise vermieden, um diesen Listen nicht den Anstrich einer „Amtlichkeit" zu geben.
Andere Bundesländer verfolgen offensichtlich einen anderen Zeitplan. So wird Baden-Württemberg im Laufe des Jahres unfassende Konsultationen durchführen und nicht vor Ende 2003 seine abschließenden Gebietsmeldungen an die EG-Kommission weiterleiten.
Die kommunalen Spitzenverbände haben daher eine Reihe von Forderungen an das Umweltministerium gerichtet. In erster Linie ist ein umfassendes Beteiligungsverfahren mit den betroffenen Kommunen erforderlich. Dabei müssen die Betroffenen unmittelbar und schnellstmöglich über mögliche Nachmeldungen informiert werden.
Das hat das Ministerium zwischenzeitlich zugesagt. Weiterhin müssen alle Kriterien für die Auswahl der einzelnen Gebiete offen gelegt und veröffentlicht werden. Die EG-Kommission muss aufgefordert werden, eine umfassende Begründung ihrer Nachforderungen vorzulegen.
Erwartungen an ein neues Naturschutzgesetz
Staatsministerin Conrad hat ihre Eckpunkte für die Gesetzesnovelle erstmals in einer Tagung Anfang April öffentlich vorgestellt. Unter dem Grundsatz „Bewährtes verbessern und Neues wagen" will die Ministerin in einen breiten Dialog mit allen Betroffenen eintreten. Der neue Ansatz lautet: „Naturschutz durch Nutzung" und „Nachhaltige Entwicklung". Zwei Besonderheiten zeichnen sich ab: Zum einen wird es eine Gesetzesfolgenabschätzung geben. Zum anderen wurden alle von der Novelle betroffenen Verbände aufgefordert, ihre Erwartungen an das neue Landesnaturschutzgesetz (wie es künftig dann heißen wird) zu äußern.
Aus Sicht der Kommunen ist das alles grundsätzlich zu begrüßen. Bewirtschaftung und natürliche Entwicklung, Ökonomie und Ökologie müssen mit dem Blick fürs Ganze und unter Berücksichtigung aller berechtigten Interessen, nicht zuletzt auch der Kosten für Naturschutzmaßnahmen abgewogen werden. Naturschutz kann nur mit und nicht gegen die Menschen erfolgen. Ich halte es für richtig und erstrebenswert, den Naturschutz zunehmend in die kommunale Planungshoheit zu integrieren. Denn die kommunale Planung hat diese Gesamtbetrachtung bereits bisher hervorragend geleistet.
Die Kommunen sind bereit, mehr eigene Verantwortung für den Naturschutz zu übernehmen. Dazu müssen Naturschutzstandards, insbesondere Verfahrensregelungen und Genehmigungstatbestände auf den Prüfstand. Die Möglichkeiten für Kompensationsmaßnahmen, Ökokonten und Flächenpools sollten konsequent ausgeschöpft werden, insbesondere im Bereich naturnaher Landnutzungen im Wald, an Gewässern und in der Landwirtschaft.
Es kann nicht sein, dass einerseits das Zuwenig an Kompensationsmaßnahmen kritisiert wird und andererseits das Land sich schwer tut, neue Wege bei der fachlichen Anerkennung einzelner Maßnahmen zu gehen.
Nicht zuletzt sehe ich im Instrument des Vertragsnaturschutzes deutliche Erweiterungsmöglichkeiten, beispielsweise im Gemeindewald. Sehen wir der weiteren Entwicklung sehr gespannt entgegen!
GStB-Bericht aus Gemeinde und Stadt 04/2003
Manfred Seefeldt
Vorsitzender des Gemeinde- und Städtebundes