Denn zu diesem Ergebnis muss der unbefangene Leser des vom Kabinett in erster Beratung beschlossenen Entwurfs für ein Erstes Landesgesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung durch Flexibilisierung landesrechtlicher Standards (1. Standardflexibilisierungsgesetz – 1. StandFlexG) kommen.
Die „Rheinpfalz" und die „Mainzer Rheinzeitung" titelten demnach zu Recht „Im Gesetzesdschungel den Mut verloren" oder „Kleiner Schritt für die Gemeinden".
Die kommunale Finanzlage ist desolat. Die Aufhebung oder Reduzierung der für die Erfüllung kommunaler Aufgaben bestehender Standards ist eine unbedingte Notwendigkeit. Standardabbau oder -reduzierung ist die einzige Möglichkeit, der sich täglich vertiefenden Defizitsituation der kommunalen Haushalte zu begegnen.
Ministerpräsident Beck hat u.a. am 5. November 2001 auf der Mitgliederversammlung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz eine Revision landesrechtlicher Standards mit dem Ziel angekündigt, die Gestaltungsräume der Kommunen und ihrer Bürgerinnen und Bürger insgesamt zu erhöhen.
"Wir sind bereit, eine entsprechende gesetzliche Grundlage zu schaffen, um Spielräume der kommunalen Räte und die kommunale Verantwortung insgesamt zu erhöhen."
Die Finanzausgleichskommission hat am 18. November 2002 im Zusammenhang mit der Vereinbarung zur Verstetigung der Finanzausgleichsmasse bis 2006 - inzwischen wohl bis 2007/2008 - einstimmig den damit untrennbar in Zusammenhang stehenden Beschluss gefasst, „dass die aus bestehenden und neuen Leistungen sich ergebenden dynamischen Belastungen begrenzt bzw. zurückgeführt werden müssen (Aufgabenkritik, Abbau von Normen, Vorgaben und Standards)."
Die Inhalte des Referentenentwurfs, der als Ergebnis einer über 22-monatigen Vorbereitungszeit vorgelegt wird, ist noch weniger als das „Klein-Klein", in das sich zumindest der Innenminister, dem die Federführung für dieses Gesetzesvorhaben obliegt, nicht verlieren wollte.
Karl Valentin, der Münchner Philosoph, muss schon vor Jahrzehnten geahnt haben, was passiert, wenn eine Landesregierung sich anschickt, den Gesetzeswald von überflüssigem Buschwerk oder Dickicht zu befreien oder aber gar eine Schneise zu schlagen: „Mögen täten wir schon wollen, aber dürfen haben wir uns nicht getraut."
Solche Vorahnungen hatte auch der Innenminister, denn am 15. Februar 2002 hat er die Vorsitzenden der kommunalen Spitzenverbände bereits darauf eingestimmt:
"Denn wir wollen eine schnelle Regelung; würde die Landesregierung einen solchen Gesetzentwurf einbringen, wären zuvor lange und aufreibende Diskussionen zwischen meinem Haus und den anderen Ressorts über die Disponierbarkeit oder Unantastbarkeit von Standards nicht zu vermeiden. Das würde uns sicherlich über Monate blockieren. Selbst bei unterstelltem guten Willen der Beteiligten wäre zudem der, Output' wahrscheinlich nicht sehr üppig."
Diese Einschätzung ist mit Blick auf den jetzt vorliegenden Referentenentwurf eingetreten. Meinerseits ist auch der Bewertung hinsichtlich Umfang und Entlastungsvolumina nichts hinzuzufügen.
Deshalb kann ich die Einschätzung im Referentenentwurf nicht nachvollziehen, die Regelungen seien dazu geeignet, den kommunalen Gebietskörperschaften deutliche Entlastungsmöglichkeiten zu geben. Dies klingt für mich wie das berühmte „Pfeifen im Walde." Der Gesetzentwurf beschränkt sich auf die Aufhebung oder Neugestaltung von ein paar Verfahrensstandards.
Dagegen wird kein einziger Personalstandard oder sonstiger Sachstandard reduziert oder beseitigt. Gerade aber Standardabbau dort würde uns helfen. Dabei zeigt doch der Referentenentwurf die Erforderlichkeit einer umfassenden Revision kommunalrelevanter Standards in Gesetzen und Rechtsverordnungen (auch) des Landes zutreffend auf, auch hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Seite.
Die Ankündigung, noch in dieser bis zum Jahr 2006 laufenden 14. Legislaturperiode weitere Schritte zur Standardflexibilisierung zu unternehmen, höre ich mit großer Freude und Spannung. Diese Ankündigung kann allerdings wenig dazu beitragen, den ab dem Jahr 2004 in Rheinland-Pfalz drohenden Kollaps der kommunalen Haushalte abzuwenden. Wie heißt es doch im 8. Gemeindefinanzbericht:
„Die rheinland-pfälzischen Kommunen weisen bei einem Bevölkerungsanteil von 5% rd. ein Viertel der Gesamtdefizite der Kommunen in den westdeutschen Flächenländern auf."
Der Gemeinde- und Städtebund hat im April 2003 der Enquête-Kommission „Kommunen" einen umfangreichen Katalog aktueller Vorschläge zur Befreiung kommunaler Gebietskörperschaften von Standards und Vorgaben zur Verfügung gestellt. Immerhin drei dieser Vorschläge und der Vorschlag zur Flexibilisierung des Landesarchivgesetzes aus dem Jahr 1993 sollen nun umgesetzt werden.
Aber wir brauchen noch weiteren wirklichen Standardabbau. Dazu gehört die Aufnahme des Konnexitätsgrundsatzes in die Landesverfassung ebenso wie die vom Gemeinde- und Städtebund geforderte und vom Ministerpräsidenten zugesagte Aufhebung überflüssiger landesrechtlicher Vorgaben, damit die Spielräume der kommunalen Räte und die kommunale Verantwortung insgesamt wirklich deutlich und nachhaltig erhöht werden.
GStB-Bericht aus Gemeinde und Stadt 10/2003
Manfred Seefeldt
Vorsitzender des Gemeinde- und Städtebundes