Damit ist der Weg frei, den Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt,“ das Konnexitätsprinzip, nunmehr in der Landesverfassung zu verankern. Für den Gemeinde- und Städtebund bedeutet dies: Wir haben ein wichtiges Ziel erreicht.
Die vorgesehene Ergänzung des Artikels 49 LV hat Folgenden Wortlaut:
„ (5) Überträgt das Land den Gemeinden oder Gemeindeverbänden nach Absatz 4 die Erfüllung öffentlicher Aufgaben oder stellt es besondere Anforderungen an die Erfüllung bestehender oder neuer Aufgaben, hat es gleichzeitig Bestimmungen über die Deckung der Kosten zu treffen; dies gilt auch bei der Auferlegung von Finanzierungspflichten. Führt die Erfüllung dieser Aufgaben und Pflichten zu einer Mehrbelastung der Gemeinden oder Gemeindeverbände, ist ein entsprechender finanzieller Ausgleich zu schaffen. Das Nähere regelt ein Gesetz.“
Die Zeit drängt…
Die Zeit dafür ist mehr als reif, die derzeit verfassungsrechtlich nicht eingeschränkte Praxis des Landes, durch Gesetz- und Verordnungsgebung zu Lasten kommunaler Haushalte zu entscheiden (vgl. VerfGH RP, Urt. vom 30.01.1998, DÖV 2001, 601/602) zu beschneiden. Rund 1.000 kommunale Gebietskörperschaften können in diesem Jahre ihre Haushalte nicht ausgleichen. Die Summe der Kassenkredite, die zur Liquiditätsüberbrückung dienen sollen, sind längst schon Finanzierungsmittel geworden und haben die Schwindelerregende Höhe von mittlerweile 1,7 Mrd. Euro überschritten (Stand: 30.06.2003). Einnahmen brechen durch Änderungen in der Steuergesetzgebung und infolge der schwächelnden Konjunktur weg. Nach den vorliegenden Ergebnissen der jüngsten regionalisierten Steuerschätzung stehen dem Land 337 Mio. € weniger als angenommen an Steuereinnahmen zur Verfügung.
Über den Verbundsatz im kommunalen Finanzausgleich sind die kommunalen Gebietskörperschaften daran mit 70,77 Mio. € beteiligt. Das Verstetigungsdarlehen im Rahmen des sogenannten Beistandspakts (Stabilisierung der Finanzausgleichsmasse auf jährlich 1,606 Mrd. €) steigt damit bis zum 31.12.2004 auf rd. 220 Mio. € an; hinzu kommt der negative Abrechnungsbetrag aus dem Jahr 2002 in Höhe von rd. 174 Mio. €. Bis zum Jahr 2005 häufen sich nach derzeitigem Stand die zinslosen Darlehen des Landes an die Kommunen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs auf 594 Mio. € an. Unsere originären Steuereinnahmen gehen nach der jüngsten Steuerschätzung gegenüber dem Vorjahr ebenfalls zurück, und zwar um - 3,4 %, allein die Gewerbesteuer netto verringert sich danach um 38,4 Mio. € oder - 5,3 %. Die Ausgaben laufen uns nach wie vor davon. Für 2003 wird bei Ausgaben in Höhe von rd. 7,4 Mrd. € und erwarteten Einnahmen von 6,5 Mrd. € eine Unterdeckung von etwa 1 Mrd. € erwartet und befürchtet.
Standardabbau zusätzlich dringend erforderlich…
Standardabbau, Abbau von Überbürokratisierung, Verwaltungsmodernisierung und Verschlankung von Verwaltungsabläufen sind mehr denn je das Gebot der Stunde.
Die Aufnahme des Konnexitätsprinzips in die Landesverfassung ist mehr als ein Signal an alle „Fachbruderschaften“ und Standardhüter, sehr genau zu prüfen, ob denn diese oder jene landesrechtliche Vorgabe zwingend notwendig ist oder nicht. Denn künftig muss etwa mit der Vorgabe einer neuen Aufgabe oder der seitens des Landes angestrebten Ausweitung einer Aufgabe zu Lasten kommunaler Haushalte gesagt werden, wie denn dies vom Land – außerhalb (!) des kommunalen Finanzausgleichs – finanziert wird. Die notwendigen Finanzmittel sind dabei bereitzustellen.
Richtig ist dabei die Überlegung, in der Zwischenzeit, bis der Landtag mit der für Verfassungsänderungen notwendigen Mehrheit die Aufnahme des Konnexitätsprinzips beschließt, jegliche Aufgabenverlagerung vom Land auf die Kommunen zu unterlassen oder aber nach den neuen Grundsätzen vorzugehen.
Parallel dazu wird das Erste Standardflexibilisierungsgesetz der erste Schritt sein, wenn auch aus unserer Sicht unzureichend, einige Verfahrensstandards beim Namen zu nennen und ihre Anwendung aufzuheben. Ganz schnell muss aber der in diesem Gesetzesvorhaben von der Landesregierung zugesagte zweite Schritt folgen: Das zweite Standardflexibilisierungsgesetz. Allerdings erwarten wir mit diesem Gesetz die Aufhebung wirklich kostenträchtiger Standards, etwa zum Personaleinsatz oder Bauvorgaben. Vorschläge hierfür liegen der Landesregierung und der Enquête-Kommission „Kommunen“ vor.
Grundgesetz angleichen …
Die Aufnahme des Konnexitätsprinzips in die Landesverfassung ist dabei eine wichtige Voraussetzung und wird der Standardflexibilisierung neuen Schub geben. Ebenso wichtig ist aber die Entschließung des Landtags an die Landesregierung mit dafür zu sorgen, dass das Konnexitätsprinzip im Grundgesetz verankert wird, denn eine ganze Reihe auf der kommunalen Ebene auszuführender Vorschriften gehen zurück auf die Aktivitäten der EU und des Bundes.
Bundespolitik muss Entlastungen bringen
Die für die Bundespolitik Verantwortlichen stehen vor schwierigen Entscheidungen. Kompromissfähigkeit ist gefragt. Ich halte einen Kompromiss zwischen Regierung, Opposition und Kommunen kurzfristig für möglich und zwingend. Die politischen Lager liegen nicht soweit auseinander. Das zeigt sich zum Beispiel bei der Absenkung der Gewerbesteuerumlage von 28 % auf 20 %. Alle politisch Verantwortlichen sind sich hier einig. Sofort könnten die Kommunen um 2,3 Mrd. € jährlich entlastet werden.
Entsprechendes gilt für die Gewerbesteuer. Auch die Union hat sich mehrfach dafür ausgesprochen, dass sich in Zukunft auch gut verdienende Großunternehmen an der Finanzierung der kommunalen Infrastruktur beteiligen müssen. Dies ist eine gute Basis, die Gewerbesteuer auf Dauer zu verstetigen. Die Koalitionsfraktionen haben diesen Ansatz in ihrem Gesetz umgesetzt.
Auch bei der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe sagen Koalitions- und Oppositionsfraktionen, dass die Einbindung der Kommunen unverzichtbar ist. Der Streit geht „lediglich“ um die Trägerschaft. Es ist unbestritten, dass der Bund für die Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik die unmittelbare Verantwortung trägt. Daher muss er auch die Kosten tragen. Die Gemeinden, Städte und Verbandsgemeinden sind bereit, an der Lösung der Aufgaben mitzuarbeiten.
Hier könnte ein Kompromiss so aussehen, dass die Kommunen folgende Aufgaben erledigen, die sie aufgrund ihrer Erfahrung und ihrer örtlichen Nähe am Besten beherrschen:
- Persönliche Hilfen und Beratungsangebote (z. B. Schuldnerberatung, Wohnungshilfen),
- Sicherstellung der Kinderbetreuung zur Ermöglichung der Erwerbstätigkeit,
- Organisation gemeinnütziger Beschäftigung. Als Organisationsform zur Steuerung der Job-Center käme zum Beispiel eine gemeinsam von der Kommune und dem Arbeitsamt getragene GmbH in Betracht.
Die dem Bund entstehenden zusätzlichen Belastungen können aufgefangen werden. Zum einen spart der Bund durch die Absenkung der Arbeitslosenhilfe auf Sozialhilfeniveau Milliarden Beträge. Zum anderen hat er die Möglichkeit, durch drastischen Subventionsabbau und den Verzicht auf das Vorziehen der Steuerreform finanzielle Spielräume zu gewinnen.
Leider können die Gemeinden und Städte an den Verhandlungen zu diesen für die Kommunale Ebene Existenziellen Gesetzesvorhaben des Bundes im Vermittlungsausschuss nicht mitwirken.
GStB-Bericht aus Gemeinde und Stadt 12/2003
Ernst Walter Görisch
Vorsitzender des Gemeinde- und Städtebundes,
Bürgermeister der Verbandsgemeinde Alzey-Land