Kommunalfinanzen


Diese positive Entwicklung bei der Gewerbesteuer zeigt, dass es zu dieser Einnahmequelle der Städte und Gemeinden zur Zeit keine Alternative gibt. Zur Stabilisierung der Gewerbesteuereinnahmen haben auch die gesetzlichen Vorgaben, wie die Begrenzung des Verlustabzuges bei Großunternehmen oder die Veränderungen bei den Bemessungsgrundlagen, beigetragen. Direkte Auswirkungen ergeben sich durch die Senkung der Gewerbesteuerumlage.

Allerdings gibt die tatsächliche Situation der kommunalen Finanzen nach wie vor Grund zur Besorgnis. Der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer ist nach 2003 im ersten Quartal 2004 erneut rückläufig (-12.5%). Die Ausgaben für die sozialen Leistungen steigen ungebremst weiter. Die Folge hieraus ist ein weiterer massiver Rückgang bei den kommunalen Sachinvestitionen. Dies führt zu einer erneuten Verschärfung der Auftragslage der Unternehmen.

Zu beachten ist hierbei der Besorgnis erregende Schuldenstand unserer kommunalen Gebietskörperschaften per 31.12.2003 mit rd. 8 Mrd. Euro und die Höhe der Kassenkredite mit 2 Mrd. Euro zum 31.12.2003.

Anfang dieses Monats hat Finanzminister Gernot Mittler den Doppelhaushalt für die Jahre 2005 und 2006 eingebracht. Die wesentlichen Eckpunkte sind:

  1. Die Verfassungsgrenze für die Nettokreditaufnahme wird im Kernhaushalt und unter Berücksichtigung der Betriebshaushalte in beiden Jahren eingehalten.
  2. Die prognostizierten Steuereinnahmen des Jahres 2005 liegen und 256 Millionen Euro niedriger als im Haushalt 2004. Das Haushaltsdefizit wird in 2005 auf dem Niveau von 2004 stabilisiert und in 2006 auf 679 Millionen Euro zurückgeführt.
  3. Rheinland-Pfalz investiert in den nächsten fünf Jahren zusätzliche 125 Millionen Euro in seine Hochschulen, davon sind 50 Millionen Euro im Haushalt 2005/2006 veranschlagt.
  4. Die Kommunen erhalten in den nächsten beiden Jahren im Rahmen des Beistandspakts weitere Darlehen in Höhe von 329 Millionen Euro. Damit werden die Mittelzuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich, die in ihrer Höhe von der Steuereinnahmeentwicklung des Landes abhängen, weiter stabilisiert. Insgesamt stellt das Land den Kommunen von 2003 bis 2006 rund 600 Millionen Euro zur Verstetigung ihrer Investitionskraft zur Verfügung. Durch das Stabilisierungsfondsgesetz soll die Garantiesumme um jeweils 1 v.H., und zwar auf 1.622 Mio. Euro in 2005 und auf 1.638 Mio. Euro in 2006, steigen.
  5. Die bereinigten Gesamtausgaben steigen in 2005 um 0,3 Prozent, unter Berücksichtigung der Auslagerung der Universität Mainz aus dem Landeshaushalt um 0,7 Prozent. Im Jahr 2006 beträgt die Ausgabensteigerung 0,8 Prozent. Damit wird die im Finanzplanungsrat vereinbarte Grenze für den Ausgabeanstieg deutlich unterschritten.
  6. Im Finanzplanungszeitraum bis zum Jahr 2008 soll der jährliche Anstieg der Landesausgaben im Durchschnitt auf 0,8 Prozent begrenzt bleiben. Dadurch kann bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums die Steuereinnahmelücke geschlossen und das Haushaltsdefizit von 1.215 Millionen Euro im vergangenen Jahr auf 497 Millionen Euro reduziert werden.

In der Diskussion um den Stabilisierungsfonds hat sich der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz eindeutig für die Beibehaltung des bisherigen Beistandspaktes ausgesprochen. Dies hat der Landesausschuss in seiner Sitzung am 11. 10. 2004 nochmals ausdrücklich bekräftigt. Dabei hat der Landesausschuss an die politische Zusage erinnert, dass die im Rahmen des Beistandspakets gewährten Verstetigungsdarlehen bis zu ihrer vollständigen Tilgung zinsfrei gewährt bleiben und eine sofortige Verrechnung des Abrechnungsergebnisses per 31.12.2006 aufgrund der Aufgaben und des Vertrauens-schutzes der Kommunen nicht möglich ist. Anbetracht der massiven Finanzkrise - so muss die Lage zwischenzeitlich eingeschätzt werden - ist auch ein teilweiser Erlass der Forderungen in Erwägung zu ziehen.

In diesem Zusammenhang muss gesehen werden, dass mit dem Stabilisierungsfonds ein Einfallstor zur Aushöhlung des gerade erst in die Landesverfassung aufgenommenen Konnexitätsprinzips geöffnet wird (§ 5a Abs. 6 LFAG-Entwurf). Dies macht deutlich, wie wichtig für die kommunalen Gebietskörperschaften die Arbeit der Enquete-Kommission „Kommunen" bislang war und ist.

Das Gesetz würde auch implizieren, dass die derzeitige Finanzausstattung angemessen ist. Gerade dies wird unsererseits seit Jahren bestritten und soll in der Finanzausgleichs-kommission und in der Enquete-Kommission untersucht werden. Der Fonds würde ferner mit einem Defizit, das nach Sachkennern nicht vor 2009 oder 2010 abgebaut werden könnte, starten.

Zur Zukunft der Enquete-Kommission „Kommunen" hat der Landesausschuss, ebenfalls in seiner Sitzung am 11. Oktober 2004, festgestellt, dass die Herausnahme einzelner Fragen aus der Agenda der Enquete-Kommission, mit dem Ziel, diese zum künftigen alleinigen Thema zu erheben, der bisherigen Stellung der Kommission und auch ihrem Ansehen in der kommunalen Praxis nicht gerecht würde. Die Stadt-Umland-Situation stellt lediglich einen Teilbereich der kommunalen strukturellen Probleme dar. Für den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz möchte ich daher feststellen, dass wir einer Reduzierung der Aufgabenstellung der Kommission auf nur dieses Teilsegment nicht zustimmen. Die wichtige Arbeit der Kommission muss in der umfassenden Form des Einsetzungsbeschlusses des Landtages und des von der Kommission zur Konkretisierung vorgegebenen Arbeitsplans weitergeführt werden. Die Chance, Erkenntnisse für die künftigen politischen Entscheidungen zu gewinnen, darf nicht vertan werden.


GStB-Bericht aus Gemeinde und Stadt 10/2004

Ernst Walter Görisch
Vorsitzender des Gemeinde- und Städtebundes,
Bürgermeister der Verbandsgemeinde Alzey-Land