Ohne das solide Fundament der Kommunen lässt sich nämlich „kein Staat machen“. Das wissen auch unsere um Landtagsmandate kämpfenden Parteien und Wählergruppen und haben sich deshalb schon im Vorfeld mit den Positionen des GStB auseinandergesetzt. Man hatte uns zwar gelegentlich vorgeworfen, „vorgeprescht“ zu sein, aber auf diese Weise haben wir frühzeitig klare Aussagen erhalten.
Unverändert wichtig sind die finanziellen Rahmenbedingungen. Das Land ist hier zweifach in der Pflicht:
Zum einen muss es den kommunalen Finanzausgleich so regeln, dass die Kommunen neben der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben auch noch Freiraum zur eigenen Entfaltung haben. Der derzeitige Zustand ist absolut nicht zufrieden stellend.
Zum anderen ist das Land unser Interessenwahrnehmer (nicht nur Interessenvertreter) auf der Bundessebene. Dort stehen bis 2008 gravierende Veränderungen bei der Unternehmenssteuerreform an. Die Gewerbesteuer, als für viele Gemeinden wichtigste Steuereinnahme, ist nicht abzuschaffen, sondern im Sinne des seit ca. zwei Jahren vorliegenden und weitgehend akzeptierten „Kommunalmodells“ weiterzuentwickeln. Den Forderungen der „Stiftung Marktwirtschaft“ ist dabei mit größter Skepsis zu begegnen, denn diese hat nur das Ziel, 20-30 Milliarden EURO Steuerlast von den Unternehmen weg zur arbeitenden Bevölkerung zu verlagern.
Gespannt sind wir auf die Verwaltungsreform, die zugleich auch Bürokratieabbau bringen muss. Wir wollen gerne mitarbeiten, wenn es im Dreiklang heißt: Zuerst Aufgabenkritik, dann Aufgabenzuordnung und dann erst Struktur- und evtl. Gebietsreform. Dabei müssen das gute ehrenamtliche Fundament und die aktive Bürgerschaft, die wir in Rheinland-Pfalz ja haben, gestärkt und motiviert werden.
Umwelt schützen – Infrastruktur in der Fläche stärken – Familienpolitik absichern sind drei Dinge, die ganz eng beieinander liegen, denn sie haben etwas mit der Entwicklung unserer Gesellschaft unter veränderten demografischen Rahmenbedingungen zu tun. Dabei können auch Kommunale Unternehmen gute Dienste leisten. Ihre Position darf nicht durch falsch verstandene Liberalisierungstendenzen unterminiert werden.
Bei der Bewirtschaftung des kommunalen Waldbesitzes stehen sich die Interessen des Landes und zahlreicher Kommunen zurzeit noch diametral gegenüber. Wir wünschen uns die Möglichkeit einer stärkeren kommunalen Ausrichtung, wenn dies vor Ort gewollt ist. Bei der Holzvermarktung wird die nähere Zukunft zeigen, welche Arbeitsschritte erforderlich werden.
Kommunale Doppik
Das Landesgesetz zur Einführung der Kommunalen Doppik liegt dem Landtag vor. Am 30. November 2005 fand die Erste Beratung statt. Die Weichen sind gestellt, dass der Gesetzentwurf noch in dieser Legislaturperiode – voraussichtlich im Februar 2006 – verabschiedet werden kann. Unmittelbar im Anschluss soll die parallel zum Gesetzgebungsverfahren vorbereitete neue Gemeindehaushaltsverordnung verkündet werden. Damit sind dann die Rechtsgrundgrundlagen für die umfassendste Reform des Gemeindehaushaltsrechts seit Bestehen des Landes Rheinland-Pfalz gelegt.
Die kommunalen Gebietskörperschaften werden ab dem Jahr 2007, auf Grund eines Beschlusses des kommunalen Vertretungsorgans wahlweise auch ab dem Jahr 2008 oder ab dem Jahr 2009, ihre Haushaltswirtschaft nach kaufmännischen Regeln führen.
Mit der Umstellung von der Kameralistik auf die Kommunale Doppik geht es aber nicht nur um die Änderung des Rechnungsstils in der Kommunalverwaltung.
Es geht um:
- Delegation von Verantwortung
- Straffung von Entscheidungsabläufen
- Optimierung von Verfahren und von Kostenstrukturen
- Kostenbewussteres Verwaltungshandeln
- Bereitstellung von Informationen, die Grundlage für Entscheidungen der Verwaltungssteuerung sind und damit um einen grundlegenden Umbau der rheinland-pfälzischen Kommunalverwaltung insgesamt.
Zur Erinnerung:
Die Grundlagen hierfür wurden in den Jahren 2004 bis 2005 in dem gemeinsamen Projekt „Kommunale Doppik Rheinland-Pfalz“ des Ministeriums des Innern und für Sport und der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände unter Einbeziehung einer Vielzahl erfahrener Praktikerinnen und Praktiker aus allen Bereichen der rheinland-pfälzischen Kommunalverwaltung erarbeitet.
Dem auf Bundesebene vorausgegangen waren intensive Vorbereitungsarbeiten in der Konferenz der Innenminister und -senatoren des Bundes und der Länder (IMK). Am 21. November 2003 hat sich die IMK darauf verständigt, das seit 1971/72 geltende System aufzugeben und dafür entweder
- die bisherige Verwaltungsbuchführung fortzuentwickeln (Erweiterte Kameralistik)
oder - ein doppisches Haushalts- und Rechnungswesen (Kommunale Doppik)
einzuführen. Die von der IMK mit diesem Beschluss vorgelegten Leittexte für eine neue Gemeindehaushaltsverordnung Erweiterte Kameralistik und eine neue doppische Gemeindehaushaltsverordnung sowie Empfehlungen für einen gemeinsamen Produktrahmen und Kontenrahmen sollen auch künftig ein Mindestmaß an Vergleichbarkeit des Gemeindehaushaltsrechts der Länder sichern.
Damit gehört die Kameralistik, die das öffentliche Finanzwesen über Jahrhunderte prägte, der Vergangenheit an. Rheinland-Pfalz ist den Weg in die Kommunale Doppik gegangen. Hierauf sind die rheinland-pfälzischen Kommunalverwaltungen gut vorbereitet.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Angehörigen ein gesegnetes Weihnachtsfest und Erfolg, Glück und Gesundheit für das Jahr 2006.
GStB-Bericht aus Gemeinde und Stadt 12/2005
Heijo Höfer
Vorsitzender des Gemeinde- und Städtebundes
Bürgermeister der Verbandsgemeinde Altenkirchen und der Stadt Altenkirchen