Rheinland-Pfalz im Umbruch


Zwar übernimmt der später gefasste Beschluss auf dem Landesparteitag der FDP diese Passagen nicht ausdrücklich. Weil aber im Papier ein paar Missverständnisse zum Ausdruck kommen, möchte ich dennoch einige Zitate daraus vorstellen:

„Die Aufgabenstrukturen der bisherigen Landkreise, Städte und Gemeinden sind neu zu verteilen. Die öffentliche Hand muss sich auf die hoheitlichen Aufgaben beschränken. Damit wären das Ordnungsrecht, das Standesamtswesen die einzigen Tätigkeiten. Alle anderen Aufgaben, selbst das Bauamt, das Straßenwesen, die Entwicklung von Bauland, Reinigungstätigkeiten, u. v. a. m., sind weitaus wirtschaftlicher in allen Konsequenzen von Privaten zu erledigen.“

Man fragt sich, ob dabei wirklich die Aufgabenvielfalt gesehen wurde, die unsere Verwaltung zu erledigen hat. Sollen Sozialhilfe, Hartz IV, Friedhofswesen, Brandschutz, die Abgabenerhebung, die Wahlen, das Finanz-, das Vollstreckungs- oder das Meldewesen usw. wirklich privatisiert werden? Und wer übernimmt die Betreuung unserer Ortsgemeinden, die ja grundsätzlich kein eigenes Verwaltungspersonal haben?

Ein Beispiel: Die Kreisstadt Altenkirchen hat fast 7.000 Einwohner. Der Hausmeister der Stadthalle und der Friedhofswärter sind die beiden einzigen hauptberuflichen Bediensteten der Stadt.

Wenn alle vorgenannten Aufgaben von Privaten erledigt werden sollen, dann soll es doch sicher in einer Vielzahl von Betrieben und Planungsbüros erledigt werden und nicht in einer „privaten Zentralfirma“. Und wie ist das dann mit der Chancengleichheit und dem Wettbewerb? Welches Ingenieurbüro erledigt dann einen Auftrag? Wie erhält es ihn überhaupt, nachdem der Stadtrat eine Auftragsvergabe beschlossen hat?
Liebe Leserin, lieber Leser, Sie merken schon, ich kann gar nicht so viele Fragen stellen, wie mir Antworten und Gedanken durch den Kopf schießen.
Deshalb noch zwei weitere Zitate:

„ Bei dieser Neuordnung von Aufgaben, ausgerichtet auf den wirtschaftlichen Erfolg und die notwendige Effizienz, werden Verwaltungsebenen wegfallen müssen und können. So wird eine Verbandsgemeinde dort entbehrlich, wo die Kreisverwaltung eine solche Leistung aufnehmen kann.
...

Aufgaben, die in einer Ortsgemeinde bürgernah erledigt werden können, benötigt eben keine Einschaltung einer weiteren Verwaltung.“

Da ist es wieder, das Missverständnis: Man glaubt, die zweistufige Gemeindeebene (Ortsgemeinde und Verbandsgemeinde) habe auch zwei Verwaltungsebenen. Jeder von uns weiß aber, dass dem gerade nicht so ist. Das rheinland-pfälzische Modell der Verbandsgemeinde belässt die politische Entscheidungskompetenz ehrenamtlich vor Ort und bündelt die Verwaltung zentral auf einer(!) Ebene. Das ist doch gerade das Geheimnis, warum wir im bundesweiten Vergleich mit relativ wenig Personal auskommen. Wir belegen Platz zwei im Reigen der Flächenländer!

Und jetzt stellen wir uns noch vor, diese eine Ebene sei nicht mehr bürgernah vor Ort, sondern bei der Kreisverwaltung. Nein, das kann und will ich mir nicht vorstellen. Und das sollte auch nicht politisches Programm in Rheinland-Pfalz werden. Wenn man schon nach Wahlkampfargumenten sucht, gibt es genügend Ansätze, unser bisheriges System zu verbessern, ohne es auf den Kopf zu stellen.

Der Gemeinde- und Städtebund hat nach dem Motto „Regierung soll regieren, nicht verwalten“ Vorschläge gemacht, die die staatliche und die kommunale Verwaltung effizienter machen könnten. Wir werden diese Vorschläge noch weiter präzisieren, damit sie von den Parteien in dem vor uns liegenden Landtagswahlkampf aufgegriffen werden können.

Finanzverantwortung des Landes für die Kommunen

In der Finanzverfassung ist die Zuständigkeit der Länder für eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen verankert. Dies ist in Zeiten fehlenden Geldes auf allen Ebenen sicher noch stärker zu betonen als sonst.
Am Beispiel des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG, es ist ein Bundesgesetz) können wir uns diese Schicksalsgemeinschaft gut verdeutlichen.

Der Bund macht ein Gesetz, das er gesellschaftspolitisch für notwendig hält, da damit die Vereinbarkeit von Kindererziehung und Berufsausübung gestärkt werden soll. Alle politischen Kräfte in der Bundesrepublik stimmen dem im Grundsatz zu.

Die Umsetzung ist den Kommunen übertragen, denn sie sollen ihre Kindertagsstätten für Kinder unter drei Jahren (Krippenkinder) ebenso öffnen wie für Hortkinder (sechs bis zehn Jahre).

Da es keine direkten Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und den Kommunen gibt, erklärt der Bund, diese neue Aufgabe sollten die Kommunen aus eingesparten Geldern bestreiten, die durch die Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe (= Hartz IV) frei würden. Er garantiert bundesweit dafür eine Summe von 2,5 Milliarden EURO.

Obwohl es für Bundesgesetze (noch) kein Konnexitätsprinzip (= Wer bestellt, der bezahlt) gibt, kann man diese Zusage schon als einen Schritt in die richtige Richtung bewerten.

Das Land Rheinland-Pfalz modifiziert nun das TAG und legt ein eigenes Gesetz vor: „Zukunftschance Kinder – Bildung von Anfang an“. Es erklärt sich auch für diejenigen Mehrkosten verantwortlich, die über das TAG hinausgehen. Damit soll das neu in die rheinland-pfälzische Verfassung aufgenommene Konnexitätsprinzip zum ersten Mal praktisch angewendet werden. Die grundsätzlichen Bemühungen des Landes, die selbst verursachten Kosten auch selbst zu übernehmen, wollen wir gerne anerkennen.

Dummerweise kommen aber von den 2,5 Milliarden EURO Hartz IV-Ersparnis nur sehr wenige Millionen EURO in Rheinland-Pfalz an, da das meiste Geld in die neuen Bundesländer sowie in die Stadtstaaten und in die Großstädte geht. Das bedeutet, dass die rheinland-pfälzischen Kommunen zwar eine neue Aufgabe haben, die viel Geld kosten wird, aber die dafür notwendige Finanzausstattung fehlt.

Man darf unterstellen, dass das Land Rheinland-Pfalz die kommunalen Finanzinteressen auf der Bundesebene mit Nachdruck geltend gemacht hat. Aber bundespolitische Zielsetzungen waren übermächtig, sodass unsere Kommunen unter dem Strich keine Entlastung erfahren.

Zurzeit laufen Gespräche zwischen den Kommunen und dem Land über die interne Kostentragung. Die bis jetzt erkennbare Absicht der Landesregierung durch Gegenüberstellung von entlastenden und belastenden Wirkungen des Landesprogramms einen Ausgleich erst ab einem bestimmten Schwellenwert durchzuführen, ist für die kommunale Seite nicht akzeptabel. Wir wollen ein einfaches Verfahren, das auch zur Schaffung von Betreuungsangeboten für unter Dreijährige motiviert. Hier gilt es darauf zu achten, dass nicht weitere Bürokratie entsteht, die Steuergelder verbraucht, die für den Tagesbetreuungsausbau besser verwendet werden könnten.

Die Kommunen haben einen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, dass sie für die Erledigung der Aufgaben, die der Gesetzgeber ihnen zuweist, auch die erforderlichen Finanzmittel erhalten.

Wer das nicht beherzigt, gefährdet die Infrastruktur auf der bürgernahen örtlichen Ebene.


GStB-Bericht aus Gemeinde und Stadt 06/2005

Heijo Höfer
Vorsitzender des Gemeinde- und Städtebundes
Bürgermeister der Verbandsgemeinde Altenkirchen und der Stadt Altenkirchen