Auf ein Wort


Unserem Kollegen Heijo Höfer darf ich ganz herzlich danken für die in den vergangenen beiden Jahren geleistete Arbeit und die sehr vertrauensvolle Zusammenarbeit, die wir sicher, wenn auch in anderen Aufgaben – auch von meiner Seite – fortsetzen werden.

Jubelmeldungen erreichen uns in den letzten Tagen, wenn wir auf die Ergebnisse der Steuerschätzung vom November 2006 angesprochen werden. Die Steuerquellen sprudeln!, vor allem die Gewerbesteuer, die eher dem städtischen Bereich zufließt. Die Konjunktur springt an! Die Zahl der Arbeitslosen geht zurück! Sicher ist dies ein Grund zur Freude, aber leider nur die halbe Wahrheit. Denn trotz aller Konsolidierungsbemühungen in unserer Haushaltspolitik der Vergangenheit, die rheinland-pfälzischen Kommunen haben einen enormen Schuldenberg zu bewältigen. Allein an Kassen- oder Liquiditätskrediten, wie diese „Überziehungskredite“ im Zeitalter der kommunalen Doppik heißen, haben sich nach der letzten Kassenstatistik Verpflichtungen in Höhe von 2,88 Mrd. € aufgetürmt und sind damit im Zehnjahresvergleich um das 7,1fache angestiegen. Eine Folge zu hoher Ausgabenverpflichtungen durch bundes- und landespolitische Vorgaben, denen wir uns nicht entziehen können, aber auch enormer Eingriffe in den kommunalen Finanzausgleich in der Vergangenheit.

Im Vergleich der acht Flächenländer (West) weisen die Haushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände in Rheinland-Pfalz hinsichtlich aller Schulden den dritthöchsten Stand aus. Was zeigt uns diese Feststellung?

Wir haben jeden Euro nötig, um die Lasten der letzten Jahre – Schritt für Schritt – abzubauen. Allein die Zinslasten aus dem für konsumtive Ausgaben angehäuften Berg an Kassenkrediten drückt uns mit 100 Mio. €/Jahr – Tendenz infolge der aktuellen Zinsentwicklung steigend! Geld, das wir sinnvoller einsetzen könnten, eine Belastung, die uns jeden Rest an Möglichkeiten zur Gestaltung unserer Gemeinwesen nimmt.

Das ist aber noch nicht die umfassende Darstellung der Lage: Zu den Schulden hinzu kommen unsere Verpflichtungen, das Verstetigungsdarlehen aus dem so genannten Beistandspakt zurückzuzahlen. Derzeit beläuft sich die Gesamtdarlehenssumme zur kreditfinanzierten Stabilisierung des kommunalen Finanzausgleichs auf rund 690 Mio. € (im Jahr 2007). Erstmals ab dem Jahr 2008 wird mit der Tilgung begonnen (mit rund 60 Mio. €, verbleiben 630 Mio. €). Bis 2013 soll diese Hypothek, die auf dem Finanzausgleich lastet, getilgt sein – wenn die Steuerentwicklung so bleibt und kommt, wie von den Steuerschätzern prognostiziert.

Aber damit ist es nicht getan. Wie die Steuereinnahmenentwicklung jetzt zeigt, haben wir kein Einnahmenproblem, wir haben ein Problem auf der Ausgabenseite. Dies hat auch der Rechnungshof erkannt und mahnt schon seit Jahren die Landespolitik, landespolitisch vorgegebene Leistungsverpflichtungen zu lockern, besser aufzuheben. Die Forderung des Landesrechungshofs lautet: Zum Standardabbau gibt es keine Alternative!

Der Gemeinde- und Städtebund hat vor diesem Hintergrund vorgeschlagen, doch mit einem so genannten Modellkommunengesetz – eine solche Maßnahme ist in Niedersachsen bereits umgesetzt – einmal die „vorschriftenfreie Kommune“ auszuprobieren. Dabei geht es uns nicht um die Schaffung rechtsfreier Räume, sondern um den modellhaften Versuch, die gesamte Gestaltung der örtlichen Politik, frei von allen landesrechtlichen Bestimmungen – soweit es nicht um den Schutz von Leib und Leben geht – den Menschen vor Ort zu überlassen. Damit würde auch ein Gedanke des Freiherrn vom Stein, dessen 250. Geburtstag wir im kommenden Jahr feiern werden, aufgegriffen: „Die Kenntnis vor Ort ist die halbe Lösung.“

Nun ergibt sich neues Ungemach. Die Bedarfszuweisungen werden ab dem nächsten Doppelhaushalt, so die Vorstellungen der Landesregierung, entfallen. Zur Erinnerung: Mit den Bedarfzuweisungen sollte den wirklich Not leidenden Gemeinden, den Ortsgemeinden, individuell geholfen werden. Vor allem das Hereinnehmen der kreisfreien Städte in den Kreis der Bedarfszuweisungsempfänger, obwohl diese beachtliche ausgegliederte Vermögenswerte haben, hat die Bedarfszuweisungen auf niederste Quoten fallen lassen. Dies hat die Landespolitik veranlasst, die Bedarfszuweisungen abzuschaffen und die bisher dafür vorgesehen 48 Mio. € Finanzausgleichsmittel in die Schlüsselmasse (23 Mio. € Schlüsselmasse A, 25 Mio. € Schlüsselmasse B 2) zu transferieren. Die Schlüsselzuweisungen A fließen an die Ortsgemeinden. Die Argumentation ist: Die Ortsgemeinden haben im Zehnjahresvergleich 48 % der Bedarfszuweisungen erhalten, also gehen (48 Mio. € mal 48 % =) 23 Mio. € in die Schlüsselmasse A. Nur, das hat einen Schönheitsfehler. ¾ der Schlüsselmasse A fließen über die Umlagewirkungen in die Kassen der Verbandsgemeinden und Kreise – diese bekommen zwar dadurch Umlagesenkungspotentiale von rund jeweils 1 v. H., also verbleiben den Ortsgemeinden nun nur 8 Mio. € aus dieser Transaktion (die Bedarfszuweisung war nicht Umlagegrundlage!).

Dies hat natürlich den Gemeinde- und Städtebund auf den Plan gerufen, mit der Forderung, den gesamten Topf der Bedarfszuweisungen, also 48 Mio. €, in die Schlüsselmasse A zu geben, so dass zumindest 12 Mio. € (¾ gehen auch bei dieser Lösung an Verbandsgemeinde und Kreis) bei den Ortsgemeinden verbleiben. Die Landespolitik argumentiert, dass dann nichts für die Städte aus den Bedarfszuweisungen übrig bliebe, daher müsse ein Teil in die B 2 fließen (davon erhalten die kreisfreien Städte rund 23 %).

Wir werden an diesem Thema dran bleiben, denn das kann und darf nicht das letzte Wort des Landtags sein. Nochmals: Die Gewerbesteuern sprudeln …


GStB-Bericht aus Gemeinde und Stadt 12/2006

Winfried Manns
Vorsitzender des Gemeinde- und Städtebundes
Bürgermeister der Verbandsgemeinde Konz sowie der Stadt Konz