Die Verordnung verfolgt vor allem das Ziel, Arbeitsplätze im ländlichen Raum zu erhalten. Das kann aber die „klassische“ Landwirtschaft immer weniger leisten. Daher hat die Europäische Kommission mit ELER neue Schwerpunkte gesetzt und die Förderung außerhalb der Landwirtschaft deutlich aufgewertet. Auch das von mancher Gemeinde genutzte und bisher selbständige LEADER-Programm ist neuerdings in ELER enthalten.
Vom Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) wird zu Recht kritisiert, dass die Kommunen angesichts der neuen Schwerpunktsetzung auf allen Ebenen unzureichend beteiligt wurden. So soll beispielsweise dem nationalen Begleitausschuss zur Umsetzung der ELER-VO von über 30 Mitgliedern nur ein(!) kommunaler Vertreter angehören. Wegen der demographischen Entwicklung werden gerade in den nächsten Jahren entscheidende Weichen gestellt. Der ländliche Raum wird davon stark betroffen sein. Umso wichtiger ist die Einbeziehung kommunalen Sachverstandes. Wir sind guter Hoffnung, dass das auf Landesebene besser aussieht.
Hinzunehmen sind Kürzungen der EU-Mittel. Zum Glück fallen sie mit etwa 15% gegenüber dem letzten Förderzeitraum 2000-2006 geringer aus als befürchtet. Aber einige Millionen Euro werden es dennoch weniger sein, die es umso gezielter einzusetzen gilt. Fraglich ist dabei, ob eine Verfestigung bisheriger Strukturen vor dem Hintergrund sinkender Bevölkerungszahlen, steigender Pro-Kopf-Verschuldung der öffentlichen Haushalte und steigender Pro-Kopf-Lasten für öffentliche Einrichtungen im ländlichen Raum der richtige Weg ist oder ob nicht vielmehr eine noch intensivere Suche nach Arbeitsplätzen im außerlandwirtschaftlichen Raum Gebot der Stunde wäre. Die ELER-Förderachse „Wirtschaft und Lebensqualität“ bietet hier vielfältige Chancen. Diese müssen nun in dem rheinland-pfälzischen Förderprogramm, das den Namen PAUL trägt, nun auch genutzt werden. Die hierfür bislang beabsichtigte Mittelbereitstellung halten wir für noch zu gering.
Hier wird es noch einigen Gesprächsbedarf sowohl auf nationaler als auch auf Landesebene geben. Der GStB wird die Diskussion aktiv begleiten.
Sozialfonds für Mittagessen an Ganztagsschulen
Gemeinsam mit den Schulträgern ermöglicht das Land Kindern an Ganztagsschulen, die aus einkommensschwachen Familien stammen, für ein Mittagessen nicht mehr als einen Euro bezahlen zu müssen. Damit soll erreicht werden, dass das gemeinsame Mittagessen, das in den Konzeptionen der Gesamtschulen eine wesentliche Rolle spielt, auch von allen wahrgenommen werden kann. Die Schulen hatten immer wieder berichtet, dass Kinder aus finanziellen Gründen nicht am Mittagessen teilnähmen. Das Land stellt hierfür einen Betrag von 1 Mio. EURO zur Verfügung.
In vielen Fällen des Sozialhilfe- bzw. ALG II - Bezugs hatten Schulträger schon bisher einen Teil der Kosten für das Mittagessen subventioniert. Die Hilfe des Landes senkt den Eigenanteil der Eltern nochmals.
Die Abwicklung erfolgt ziemlich unkompliziert zwischen den Landkreisen und kreisfreien Städten einerseits und der ADD auf Seiten des Landes andererseits. Die Kreise und Städte rechnen dann mit den Schulträgern ab, wobei sie oftmals selbst diese Träger sind.
Sommerliche Ruhe
Sommerzeit ist Ferien- und Urlaubzeit. Das Parlament, die Ministerien und die Verbände nutzen diese Wochen zur Erholung, um dann mit voller Kraft die neu begonnene Legislaturperiode zu meistern. Gespräche mit den Verantwortlichen, zum Teil alte Bekannte, zum Teil neue Gesichter, stehen ab Mitte August für den Vorstand und die Geschäftsstelle des GStB auf der Agenda.
Die Novellierung des KAG ist vom Parlament dankenswerterweise noch vor den Sommerferien auf den Weg gebracht worden und wird sicher bald abgeschlossen werden können.
GStB-Bericht aus Gemeinde und Stadt 08/2006
Heijo Höfer
Vorsitzender des Gemeinde- und Städtebundes
Bürgermeister der Verbandsgemeinde Altenkirchen und der Stadt Altenkirchen