Dabei werden insbesondere der Fonds Deutsche Einheit und die bis mindestens zum Jahre 2019 festgeschriebenen Transfers in die neuen Bundesländer kritisiert.
Natürlich können auch in Rheinland-Pfalz zahlreiche Kommunen mit Recht auf ihre unzulängliche Finanzausstattung verweisen, auf zu viele Aufgaben und zu wenig Geld. Die Konsequenz sollte dann aber nicht sein, anderen, ebenfalls Schwachen, die Solidarität zu verweigern, sondern sollte der laute Ruf nach einer Gemeindefinanzreform sein, wie das der GStB in Rheinland-Pfalz ebenso wie unser Dachverband auf Bundesebene schon seit Jahren tun. Und wir sollten daran erinnern, dass es im Jahr 2004 einen von der Politik weitgehend akzeptierten Entwurf einer gesetzlichen Neuregelung gab. Das so genannte Kommunalmodell wurde damals jedoch abrupt im Bundesrat gestoppt.
Die heutigen Kritiker übersehen, dass zum Beispiel der Finanzausgleich innerhalb von Rheinland-Pfalz ebenso ein Solidarpakt ist wie der Fonds Deutsche Einheit. Schlüssel-zuweisungen A, Bedarfszuweisungen, Konversionsmaßnahmen, Mittelverteilung nach dem GVFG in Abhängigkeit von der Haushaltslage der Kommune und vieles mehr entnehmen der Finanzausgleichsmasse Gelder unter dem Gesichtspunkt der Bedürftigkeit des Empfängers. Diese fein austarierte Solidarität zwischen den Gemeinden ist ein hohes Gut. Die dabei zu den finanzstärkeren gezählten Gemeinden hätten gerne viele eigene Aufgaben mit dem Geld erfüllt, das sie nun abgeben müssen bzw. erst gar nicht erhalten.
Unternehmenssteuerreform 2008: Gefahr oder Chance für die Kommunen?
Die neue Bundesregierung hat für das Jahr 2008 eine Unternehmenssteuerreform ange- kündigt, mit der sie eine rechtsformneutrale Besteuerung der Unternehmen erreichen will.
Die Kommunen bundesweit stehen einer solchen Steuerreformdebatte aufgeschlossen gegenüber, denn sie beinhaltet die Chance, die Mängel des derzeitigen Steuersystems auch aus Sicht der Kommunen zu beseitigen.
Haupteinnahmequellen der Kommunen sind bundesweit die Gewerbesteuer mit netto rund 25 Mrd. EUR und die Einkommensteuer mit ihrem Anteil für die Kommunen von rund 20 Mrd. EUR. Auf diese 45 Mrd. EUR können die Kommunen selbst dann nicht verzichten, wenn die Gesetzgeber im Bund und in den Ländern für die Zukunft auf das Erfinden neuer kostenträchtiger Ausgaben verzichten würden. Schon heute ist die Investitionstätigkeit der Kommunen auf unterstes Niveau gesunken, mit allen negativen Folgen für den Mittelstand und die Arbeitsplätze.
Die Stiftung Marktwirtschaft hat soeben ihre steuerrechtlichen Vorstellungen dazu veröffentlicht. Viele auf der politischen Bühne billigen ihr Neutralität zu. Dabei ist erklärtes Ziel der „Marktwirtschaftler“, dass ihr neues Steuermodell mindestens zehn Milliarden EURO Steuerersparnis zugunsten der Wirtschaft erbringen soll, möglichst aber mehr. Das stärke den Wirtschaftsstandort Deutschland und durch den sich anschließenden Aufschwung käme auch an anderer Stelle wieder Geld in die Kasse.
Wenn man nach der für die Kommunen nötigen sofortigen Gegenfinanzierung fragt, bekommt man, neben anderen, auch eine verblüffende Antwort: „Wir geben euch ein Hebesatzrecht auf die Einkommensteuer. Das sorgt gleichzeitig für mehr demokratische Einflussnahme der Bevölkerung.“
Allerdings übersieht die Stiftung Marktwirtschaft dabei, dass die bisherigen Einkommensteueranteile der Kommunen (ca. 15 %) auch zur Finanzierung von Aufgaben benötigt werden, die die Kommunen im Auftrag des Staates (= Bund und Länder) erledigen. Es geht also nicht nur um rein kommunale Prestigeprojekte, die durch steigende Hebesätze bezahlt werden sollen.
In diesem Zusammenhang ist die „Stadt-Umland-Problematik“ zu beachten, denn die Ober- und Mittelzentren, die für ihre Infrastruktur Finanzmittel brauchen, sollen ihrer Wohnbevölkerung zusätzliche Steuern abnehmen, während die Gemeinden im Umfeld dies ihren Einwohnern natürlich nicht zumuten müssen. Weitere Stadtflucht ist dann vorprogrammiert.
- Deshalb: Nachbessern der Vorschläge ist aus Sicht der Kommunen unbedingt erforderlich.
- Wir brauchen verlässlich kalkulierbare und stetig fließende Steuereinnahmen. Diejenigen, die von staatlichen und kommunalen Leistungen profitieren, sollen diese auch mit- finanzieren. Eine Reform, die dies gewährleistet, findet unsere Zustimmung.
Nicht erfolgte KAG-Änderung, gesunkene Bedarfszuweisungen
Zwei Themen, mit denen wir im abgelaufenen Jahr gar nicht zufrieden sein können:
Zum einen die nicht erfolgte Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG). Wir erwarten vom neuen Landtag, dass er diese Frage als eine der vordringlichsten so löst, dass bei den Kommunen und ihren Bürgerinnen und Bürgern wieder Rechtssicherheit eintritt.
Zum anderen die Bedarfszuweisungen: Die mittlerweile auf 15 % gesunkene Quote ist u. a. die Folge der verstärkten Förderung der kreisfreien Städte, insbesondere der Oberzentren, die ohne Berücksichtigung ihres umfangreichen, aber ausgegliederten Sondervermögens in den Genuss von Bedarfszuweisungen kamen.
Wenn diese Wettbewerbsverzerrung zulasten der kleinen Gemeinden so weitergehen sollte, ist es sinnvoller, die Bedarfszuweisungen ganz abzuschaffen und das Geld zur Aufstockung der Schlüsselzuweisungen A und B 2 zu verwenden.
GStB-Bericht aus Gemeinde und Stadt 02/2006
Heijo Höfer
Vorsitzender des Gemeinde- und Städtebundes
Bürgermeister der Verbandsgemeinde Altenkirchen und der Stadt Altenkirchen