Eine neue Aufgabe und ihre Finanzierung: BOS-Digitalfunk – wie weit sind wir?


Bisher arbeiten alle BOS mittels eines Analogfunknetzes, das auf einer Errichtungs- und Betriebsgenehmigung aus dem Jahre 1951 basiert und seit 1976 nach einheitlichen technischen Richtlinien ausgestattet wurde. Als wesentliche Vorteile für die Umstellung auf den Digitalfunk gelten insbesondere:

  • Gewinn der permanenten Abhörsicherheit,
  • integrierte Datenübertragung, mit der z.B. medizinische Daten von Unfallopfern schon während des Transports in die Klinik übertragen werden können,
  • Abfragen von wichtigen Daten über gefährliche Stoffe bei der Brandbekämpfung,
  • Verbesserung hinsichtlich der Daten-Übertragungskapazitäten.

Der Digitalfunk sollte bereits zur Fußballweltmeisterschaft 2006 im Einsatz sein. Die Realisierung dieses Projektes scheiterte bislang jedoch an ungeklärten Finanzierungsfragen und an unterschiedlichen Vorstellungen. Jetzt wurde in der Innenministerkonferenz der Länder am 01.06.2007 das Verwaltungsabkommen über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern beim Aufbau und Betrieb des Digitalfunks für die BOS unterzeichnet. Das Verwaltungsabkommen regelt neben der Zusammenarbeit auch die Finanzierung des Digitalfunks und die Beteiligung der Länder an der Arbeit der Bundesanstalt für den Digitalfunk der BOS.

Bis spätestens Ende 2010 soll der Aufbau des digitalen Funknetzes fertig gestellt werden. Es fehlt aber noch an der grundsätzlichen Klärung zwischen dem Land und den Kommunen für den Bereich Feuerwehren, Rettungsdienst und Katastrophenschutz. Dazu gehört vordringlich eine Entscheidung über die Lastenverteilung zwischen Land und Kommunen.

Der aktuelle Verhandlungsstand über die Kostenverteilung sieht derzeit so aus:

Die Gesamtkosten für die Einführung des digitalen Sprech- und Datenfunksystems in Rheinland-Pfalz werden bis zum Jahre 2010 auf rund 90 Mio. € beziffert. Die Kosten für die Errichtung und den Betrieb des digitalen Sprech- und Datenfunknetzes werden zu 100 % durch das Land Rheinland-Pfalz getragen. Das Land errichtet und betreibt auf seine Kosten das Netz, um eine vollständige Abdeckung der Fläche in Rheinland-Pfalz zu gewährleisten und stellt es den Kommunen (BOS) zur Verfügung. Das Angebot der Landesregierung bei Einführung des Digitalfunks das Netz auf eigene Kosten zu errichten und zu betreiben, ist aus kommunaler Sicht zu begrüßen.

Die Gesamtkosten für die Alarmierung der überwiegend freiwillig-ehrenamtlichen Helfer im Brand- und Katastrophenschutz durch ein eigenes Alarmierungssystem werden sich auf ca. 40 Mio. € belaufen. Diese Kosten betreffen insbesondere die Errichtung des Alarmierungsnetzes und die Beschaffung der digitalen Endgeräte und Meldeempfänger. Hier sollen die jeweiligen Bedarfsträger die Kosten für die Umrüstung der bestehenden Leitstellen und die Beschaffung der Endgeräte tragen. Allerdings werden zur Förderung der Umrüstung bestehender Leitstellen und zur Förderung der Beschaffung der Endgeräte auf kommunaler Seite vom Land Fördermittel zur Verfügung gestellt. Geplant ist eine zeitlich befristete Zuschussregelung.

Es sollte so sein, dass alle Feuerwehren (auch im ländlichen Raum) bei Einsatz dieser 40 Mio. € von den Zuschüssen profitieren. Wegen der zeitlichen Begrenzung dürfen kleinere Einheiten nicht dem „Windhundprinzip“ geopfert werden. Die tatsächliche Höhe dieser Fördermittel ist noch nicht abschließend geklärt; es zeichnet sich eine Bereitstellung von Fördermitteln von 50 % ab. Auch bei einer solchen Regelung wäre dies für die Gemeinde mit einer ganz erheblichen finanziellen Belastung verbunden, wie ein Beispiel aus der Praxis zeigt: Eine Verbandsgemeinde im Mitgliedsbereich besitzt 41 Feuerwehrfahrzeuge, 80 Handsprechfunkgeräte, 100 Funkmeldeempfänger und 20 Empfangsfunkanlagen für Sirenen. Die Beschaffung der Endgeräte würde für die Verbandsgemeinde voraussichtlich folgende Kosten beinhalten:

Umrüstung der Verbandsgemeinde-Feuerwehreinsatzzentrale 

5.000,00 €

+ 41 Fahrzeuge à 1.300,00 €

53.300,00 €

+ Kosten für den Einbau und Fahrzeugantennen à 500,00 €

20.500,00 €

+ 80 Handsprechfunkgeräte à 835,00 €

66.800,00 €

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Gesamtkosten brutto:145.600,00 €

Hierzu kommen noch die Gerätekosten für 100 Funkmeldeempfänger und 20 Empfangfunkanlagen für Sirenen. Da aber über das Alarmierungssystem noch nicht entschieden ist (voraussichtlich im Sommer 2007) können die hiefür anfallenden Kosten noch nicht beziffert werden. Vielleicht helfen hier auch Rahmenverträge.

In Anbetracht der aufgezeigten Gesamtkosten steht fest, dass die Realisierung des Projektes Digitalfunk nur mit einer starken finanziellen Unterstützung durch die Landesregierung für die Kommunen zu bewältigen ist. Wir gehen aber davon aus, dass auch die Kosten im Rahmen der 40 Mio. € mit bezuschussbar sind. Ob 50 % hier ausreichend sind, bezweifele ich. Die exemplarisch dargestellten Kosten einer Verbandsgemeinde bedeuten für die meisten Verbandsgemeinden mehr als 1 % Umlage.

Durch die Einführung des Digitalfunks wird eine vollständig neue technische Aufgabe geschaffen. Unserer Erachtens greift deshalb das Konnexitätsprinzip ein. Dies muss bei den weiteren Gesprächen über die Kostenverteilung und -beteiligung mit der kommunalen Ebene Berücksichtigung finden.


GStB-Bericht aus Gemeinde und Stadt 06/2007

Winfried Manns
Vorsitzender des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz,
Bürgermeister der Verbandsgemeinde Konz und der Stadt Konz