Dieses „Brüsseler Thema“ klingt so fern, wir sind aber schon mitten in der Aufarbeitung. Die am 28. Dezember 2006 in Kraft getretene Dienstleistungsrichtlinie ist innerhalb von drei Jahren umzusetzen.
In den nächsten Monaten wird uns die Dienstleistungsrichtlinie intensiv beschäftigen.
Sie hat zwei Schwerpunkte:
1. den Einheitlich¬en Ansprech¬partner,
2. die Überprüfung aller wirtschaftsrelevanten Rechtsvorschriften (sog. Normenscreening).
Im Zusammenhang damit wird die Einführung einer bundeseinheitlichen Behörden-rufnummer 115 diskutiert und bereits in Pilotkommunen erprobt.
Diesen Themen, die bereits mit konkreten Handlungsempfehlungen durch den Gemeinde- und Städtebund vorbereitet sind, müssen wir uns vor Ort konkret stellen.
Einheitlicher Ansprechpartner – Lotse durch die Instanzen
Maßgebliches Instrument, um die Aufnahme einer Dienstleistungstätigkeit zu erleichtern, ist der in der Dienstleistungsrichtlinie vorgesehene Einheitliche Ansprechpartner. Dieser soll gewährleisten, dass alle im Zusammenhang mit einer Dienstleistungstätigkeit erforderlichen Formalitäten und Verfahren bei ein und derselben Stelle erledigt werden können.
Der zukünftige Dienstleistungserbringer muss nicht mehr verschiedene Genehmigungs- und Anzeigeverfahren durchlaufen, sondern kann sich - auch auf elektronischem Wege - an eine einzige Stelle wenden, die alle erforderlichen Verfahren bündelt und dem Antragsteller schließlich die gesammelten Genehmigungen übermittelt.
Der Einheitliche Ansprechpartner ist auf die sich aus der Richtlinie ergebende verfahrensleitende Funktion zu konzentrieren. Ihm kommt eine Koordinierungsrolle zu. Verlagerungen von Zuständigkeiten im nationalen Recht sind weder europarechtlich vorgegeben noch sollen sie im Mittelpunkt der nationalen Umsetzung stehen.
An einem Beispiel sollen die Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners verdeutlicht werden:
Ausgangsfall: Ein Straßburger Immobilienmakler möchte eine Zweitniederlassung im Trierer Umfeld eröffnen.
Welche Formalitäten und Behördengänge erwarten ihn (mindestens)?
- Anmeldung > Gemeinde/Meldebehörde > Weiterleitung an Ausländeramt wegen Freizügigkeitsberechtigung
- Auskunft Gewerbezentralregister > Gemeinde/Meldebehörde
- Führungszeugnis > Gemeinde/Meldebehörde
- Auskunft Einträge Schuldnerverzeichnis > Amtsgericht
- Bescheinigung kein Insolvenzverfahren > Amtsgericht
- Steuernummer > Finanzamt
- Unbedenklichkeitsbescheinigung > Finanzamt
- Gewerberechtliche Erlaubnis > Kreisverwaltung/Gewerbeamt
- Gewerbeanmeldung > Gemeinde/Gewerbeamt > benachrichtigt weitere Behörden, die ggf. ihrerseits Kontakt aufnehmen (§14 GewO)
- Beglaubigung Eintragungsantrag Handelsregister > Notar
- Eintragung Handelsregister/Erteilung Handelsregister-Auszug > Amtsgericht
- Ggf. Baugenehmigung > Gemeinde/Baurechtsamt/Kreisverwaltung
- Ggf. Direktkontakt mit Gewerbeaufsichtsamt
- Beantragung Betriebsnummer > Arbeitsamt
- Meldung Arbeitnehmer > Krankenkasse
Für die zukünftigen Dienstleistungserbringer ist eine dezentrale Anbindung geboten, die auf bestehenden Strukturen aufsetzt. Das schließt eine Kooperation zwischen Kommunen und Wirtschaft ein. Diese Aufgabe hat der Gemeinde- und Städtebund im Rahmen der Diskussion um die Verwaltungs- und Kommunalreform für die Verbandsgemeinden, verbandsfreien Gemeinden und die großen kreisangehörigen Städte reklamiert. Nur die kommunalen Gebietskörperschaften sind dem Geschehen am nächsten.
Überprüfung aller wirtschaftsrelevanten Rechtsvorschriften
Dem Anspruch einer möglichst geringen bürokratischen Belastung soll durch die Überprüfung aller wirtschaftsrelevanten Rechtsvorschriften (sog. Normenscreening) Rechnung getragen werden. Diese Prüfung muss allerdings nicht über das durch die Richtlinie vorgegebene Maß hinausgehen. Angesichts der weitgehenden Rechtsetzungsbefugnisse in diesem Bereich liegt der Schwerpunkt der Prüfung beim Bund sowie den Ländern. Bei der daneben erforderlichen Überprüfung kammerrechtlichen, freiberuflichen und kommunalen Satzungsrechts plädieren wir für ein Vorgehen, das den jeweiligen Bedürfnissen gerecht wird. Denkbar ist beispielsweise eine Überprüfung dieses Normenbestandes auf Grundlage von Satzungsmustern. Für den Bereich des Gemeinde- und Städtebundes ist dieses Thema bereits abgeschlossen, den Mitgliedern des Gemeinde- und Städtebundes liegen hierzu bereits konkrete Umsetzungshinweise für jedes einzelne Satzungsmuster vor.
Für das Land sollte dies aber Anlass sein, auf der Grundlage der Ergebnisse der Normenüberprüfung nun auch eine umfassende Aufgabenkritik durchzuführen.
Rufnummer 115
Die Stadt Trier, der Landkreis Trier-Saarburg sowie die Landeshauptstadt Mainz sind als Teil der Modellregion Rhein-Main als Pilotregionen bei dem bundesweiten Projekt „Einheitlicher Behördenruf 115“ dabei. Die Modellregion Rhein-Main ist dabei eine von mehreren ausgewählten Metropolregionen in Deutschland.
Gedacht ist die Behördenhotline entsprechend den bekannten Notrufnummern 110 und 112 für Polizei und Feuerwehr. Bei Behördensuche oder Zuständigkeitsfragen ist zwar kein lebensbedrohlicher Notfall gegeben, trotzdem birgt der Behördendschungel die Gefahr, sich zu verlaufen. Da soll die bundesweite Service-Nummer 115 jetzt Hilfestellung bieten.
Funktionieren soll der Service nach einem einfachen Muster: Die Bürgerinnen und Bürger würden die 115 für Behördendienste wählen – egal wo in den Modellregionen – und dann auch ohne Kenntnis der Zuständigkeiten die gewünschten Informationen und Verwaltungsdienstleistungen über länderübergreifend vernetzte 115-Servicecenter erhalten.
Die Planung sieht vor, dass bis Sommer 2008 die Konzepte für die Umsetzung von „115“ erstellt werden, sodass voraussichtlich im Herbst 2008 mit dem operativen Pilotbetrieb begonnen werden kann.
In dieses Konzept gehört auch ein einheitlicher Internetauftritt – einschließlich einheitlicher Emailadresse -, so wie dies unter maßgeblicher Beteiligung und Entwicklungsarbeit durch den Gemeinde- und Städtebund mit www.rlpdirekt.de für Rheinland-Pfalz bereits realisiert ist. Eine spannende Aufgabe, aber bewältigbar!
GStB-Bericht aus Gemeinde und Stadt 12/2007
Winfried Manns
Vorsitzender des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz,
Bürgermeister der Verbandsgemeinde Konz und der Stadt Konz