Nunmehr verdichten sich die Anzeichen für einschneidende Veränderungen der bundesrechtlichen Vorgaben.
Dies ist zum einen die Novelle der Klärschlammverordnung. Vorschläge für neue Grenzwerte liegen auf dem Tisch. Verschärfungen wird es insbesondere bei den Schwermetallen geben.
Danach müssten vermutlich etwa für ein Viertel der derzeit noch in der Landwirtschaft verbrachten Klärschlämme andere Entsorgungswege gefunden werden. Betroffen davon sind vorrangig Abwasserbetriebe mit industriellen Einleitungen sowie geogen bedingten Vorbelastungen.
Der größte Teil der Klärschlämme in unserem Land ist so gering belastet, dass er auch weiterhin für die landwirtschaftliche Verwertung zur Verfügung stehen kann.
Ungemach kommt derzeit aus einer ganz anderen Ecke, nämlich dem Düngemittelrecht. Bisher galten die Grenzwerte der Klärschlammverordnung. Das soll sich nun ändern.
In der laufenden Novelle der Düngemittelverordnung der EU ist vorgesehen, für Düngemittel, die Klärschlamm enthalten, gesonderte, wesentlich verschärfte Grenzwerte für Schwermetalle einzuführen. Hinzu kommen neue seuchenhygienische Anforderungen, was auch immer das konkret einmal heißen wird.
Völlig unverständlich dabei ist, dass für den gleichen Tatbestand, nämlich das Aufbringen von Klärschlamm auf landwirtschaftliche Flächen, im Abfallrecht und im Düngemittelrecht unterschiedliche Regelungen getroffen werden.
Die kommunalen Spitzenverbände und die landwirtschaftlichen Institutionen fordern deshalb Harmonisierung, seitens des Landwirtschaftsministeriums gibt es bisher hier aber wenig Bewegung.
Das Umweltministerium unter Federführung der Abfallabteilung hat eine Studie für eine „Klärschlammkonzeption Rheinland-Pfalz“ in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse werden Mitte September in einer öffentlichen Veranstaltung in Kaiserslautern vorgestellt. Wir wollen aber keinen „Klärschlammbewirtschaftungsplan“.
Wir wissen aber, dass wir neue Wege der Klärschlammentsorgung finden müssen. Dabei geht es nicht nur um die Verbrennung in Großkraftwerken. Es gibt mittlerweile einige dezentrale Techniken, die sich in der Entwicklung befinden. Angesicht dieser Tatsachen bleibt die Frage: Was wollen wir als Kommunen?“
Die Antworten sind relativ einfach:
- Wir brauchen zunächst klare und einheitliche rechtliche Rahmenbedingungen im Düngemittelrecht und bei der Klärschlammverwertung.
- Für die Klärschlammentsorgung darf es in Deutschland keinen „Sonderweg“ in der EU geben.
- Wir befürworten unverändert die ortsnahe landwirtschaftliche Verwertung „guter“, d.h. gering gelasteter Klärschlämme.
- Wir wollen in der Klärschlammverwertung weiterhin die kommunale Kompetenz.
- Wir wollen für die Entsorgung der nicht in der Landwirtschaft verwendbaren Klärschlämme dezentrale Technologien, die möglichst gleichzeitig zur Energieversorgung auf der Kläranlage beitragen.
Insbesondere aber für die letzteren Maßnahmen benötigen wir die Unterstützung des Landes und entsprechende Fördermittel und Instrumente.
GStB-Bericht aus Gemeinde und Stadt 08/2007
Winfried Manns
Vorsitzender des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz,
Bürgermeister der Verbandsgemeinde Konz und der Stadt Konz