LEP IV und die Vorboten der Verwaltungsreform


Dass dies in den Hinterköpfen so mancher Ministerieller bereits mitschwingt, erkennt man spätestens dann, wenn man die hohe Zieldichte der von den übrigen Ministerien vertretenen Bereiche im LEP IV betrachtet.

Dass dies so im Entwurf zum LEP IV übernommen worden ist, ist sicherlich nicht den Raumordnungsplanern und Landesentwicklern zuzurechnen. Vielmehr haben die Ministerien mit Blick auf die geplante Verwaltungsreform durch die Zuordnung von Zielen und deren Sicherung durch Vorrang oder Vorbehalt im Rahmen der Raumordnung es geradezu darauf angelegt, Entscheidungen doppelt abgesichert auf der ministeriellen Ebene zu belassen. Dies geschieht alleine mit dem Blickwinkel, bereits spezialgesetzlich geregelte Zuordnungen noch einmal raumordnerisch zuzuweisen, um so in jedem Fall Entscheidungsebenen der Ministerien zu stärken.

Wir reden an anderer Stelle immer wieder darüber, dass Verwaltungsvorgänge vereinfacht und Entscheidungen möglichst auf der unteren Ebene angesiedelt werden sollten. Jeder im Land beklagt sich über eine zu hohe Verwaltungsdichte und –notwendigkeit.

Den Blick für diese Tatsache und insbesondere die Bürgernähe von Entscheidungen scheinen jedoch diejenigen Ministeriellen verloren zu haben, die solche Vorgaben von den Entwicklungsplanern verlangen.

Und dass dies dazu führt, dass die unteren Ebenen immer weiter in ihrer Selbstverwaltung eingeschränkt werden und quasi gezwungen sind, in einem „zentralistischen System“ der Verwaltung durch Zielabweichungen weitere Verwaltungsarbeit zu produzieren, weil sie selber nicht entscheiden können, ist evident.

Es wird deshalb für den Innenminister und seine Mitstreiter in Sachen Landesentwicklung ein Stückchen Sisyphusarbeit bedeuten, diesen Vorstellungen eine Absage zu erteilen. Denn sonst sind auch die weitergehenden Überlegungen einer Verwaltungsreform in einer solchen Weise vorbelastet, dass die dort gewünschten Veränderungen nur noch schwerer umgesetzt werden können.

Und dass der Kommunalisierungsgrad in Rheinland-Pfalz im Verhältnis zu anderen Bundesländern nicht besonders hoch ist, ergibt sich aus den letzten Untersuchungen des Statistischen Landesamtes im Vergleich mit den anderen Bundesländern. Rheinland-Pfalz liegt danach mit einem Kommunalisierungsgrad von 42,5 Prozent gegenüber einem gemittelten Bereich von 45,4 Prozent für die „alten“ Bundesländer niedrig, weist also eine eher zentralstaatliche Struktur auf.

Also sollte doch nicht die neue Landesentwicklungsplanung dazu benutzt werden, diesen Kommunalisierungsgrad weiter einzuschränken, sondern eher in die Richtung gehen, die dezentrale Entscheidungsfähigkeit der Kommunen in Rheinland-Pfalz zu erweitern?

Wir werden uns deshalb auch vor diesem Hintergrund zu Wort melden und uns dagegen verwehren, dass jetzt nicht nur in spezialgesetzlichen Regelungen, sondern auch noch durch Regelungen der Raumordnung die Beharrungsfähigkeit der oberen und obersten Verwaltungsebenen und der damit verbundene Verwaltungsaufwand für die Leute vor Ort in den kommunalen Verwaltungen in erheblichem Maße gesteigert werden sollen. Wie sollen wir in unseren kommunalen Gremien diese weitere Beschneidung der demokratischen Selbstbestimmung – ggf. noch durch von uns zu finanzierende Fachgutachten – vermitteln? Stellt sich nicht vor diesem Aspekt die Frage der Konnexität, denn hier würden wir zu etwas gezwungen, was uns durch landesrechtliche Vorgaben aufgegeben würde.

Ich denke, diese Zielvorstellung dürfte auch dem Innenminister als früherem Bürgermeister und seinen Mitstreitern nicht fremd sein.


GStB-Bericht aus Gemeinde und Stadt 04/2007

Winfried Manns
Vorsitzender des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz,
Bürgermeister der Verbandsemeinde Konz und der Stadt Konz