LEP IV – Entscheidung „ruckzuck“ vor der Sommerpause?


Auch der Innenausschuss, der dieses neue Landesentwicklungsprogramm durch Benehmen umsetzen kann, soll vor der Sommerpause noch beteiligt werden. Der Innenminister hat in der Sitzung des Kommunalen Rates am 19. Mai zugesagt, dass die bis zur Sitzung des Innenausschusses vorliegenden Stellungnahmen der Kommunalen Spitzenverbände in der Sitzung noch mit berücksichtigt werden. Ob dies allerdings noch zu einer Änderung in Teilen oder im Einzelnen beim Landesentwicklungsprogramm IV führt, muss angesichts der bestehenden Mehrheitsverhältnisse im Landtag und in den Ausschüssen bezweifelt werden. Zumindest hat der Minister im Kommunalen Rat auf Antrag des Gemeinde- und Städtebundes zugestimmt, dass darüber erneut im nächsten Kommunalen Rat beraten wird. Er hat allerdings offen gelassen, ob dann wiederum eine Beratung im Innenausschuss erfolgt.

Richtig ist: Viele Ziele sind ganz entfallen. Dabei wurde insbesondere auf die Ziele und Grundsätze verzichtet,

  • deren Einhaltung nicht prüfbar ist,
  • deren Erreichung nur mit Landesförderung möglich gewesen wäre oder die das Land Geld gekostet hätten,
  • die durch Fachgesetze etc. (weitestgehend) gesichert sind,
  • die die Regionalplanung/Planungsgemeinschaft hätten verbindlich umsetzen müssen und die für diese viel Aufwand bereitet hätte,
  • die die Landesbehörden bereits anwenden (wie z.B. die Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft oder Bodenschutz),
  • die den Landesbehörden viel Aufwand gemacht hätten (wie z.B. die Erfassung und Bewertung aller Altablagerungen).

Wer allerdings glaubt, das Land habe seine ursprüngliche Zielsetzung einer größeren Zentralisierung und wesentlicher Vorgaben der Planung auf Ortsebene aufgegeben, weil die Zahl der Ziele wesentlich reduziert wurden, der soll genau hinschauen:
Denn einige der für das Land wichtigen Ziele sind in anderen Zielen mit eingebracht worden oder mehrere Ziele und Grundsätze so zusammen gefasst worden, dass die Vorstellungen des Landes weiterhin Bestand haben. An anderen Stellen, bspw. beim Rheinland-Pfalz-Takt, sind lediglich in der jetzigen Fassung sprachliche Veränderungen vorgenommen worden, die in den Grundsatz münden, dass eine Siedlungsentwicklung ausschließlich (in Verbindung mit Haltepunkten) an Nahverkehrspunkten erfolgen soll.

Andererseits wird mit dem fortgeschriebenen Entwurf versucht, den Kritikern des ursprünglichen Entwurfs erkennbar entgegen zu kommen. So wurden z.B. die besonders heftig kritisierten Ziele 2 und 3 (Optimierung der Daseinsvorsorge in Verdichtungsräumen, Sicherstellung in peripheren ländlichen Räumen) und 62 (keine Ausweisung neuer Bauflächen durch von starkem Bevölkerungsrückgang geprägten Gemeinden) aus dem Landesentwicklungsprogramm IV gestrichen.

Auch besteht in sog. „Kooperationsräumen“ nur dann ein Zwang zur Zusammen-arbeit, wenn diese im ländlichen Raum liegen.

Dennoch bleibt festzuhalten, dass die Landesplanung nach wie vor die aus ihrer Sicht notwendigen Weichenstellungen versucht in diesem LEP IV unterzubringen und damit weiterhin unverhältnismäßig in die kommunalen Gestaltungsfreiheit und damit die Selbstverwaltung eingreift.

So wird z.B. den Gemeinden im ländlichen Raum im Einklang mit der Landesverfassung wieder das Recht auf eine eigene Entwicklung zugestanden, prospektive Entwicklungen aber, die über den Eigenbedarf hinausgehen, werden jedoch weiterhin erschwert.

Besonders kritisch ist jedoch zu werten, dass die Sicherstellung einer dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit der kommunalen Gebietskörperschaften im LEP IV bewusst nicht mehr als Ziel, sondern nur noch in einem rechtlich unverbindlichen Leitbild wiederzufinden ist.

Dazu kommt, dass die Problematik der Daseinsvorsorge im ländlichen Raum und dafür geeigneten zentralen Orten – und dies können auch Grundzentren sein – m.E. mit dem LEP IV nicht mehr verfolgt wird. Offensichtlich sind ausschließlich Mittel- und Oberzentren für die Daseinsvorsorge als wesentliche Standorte vorgesehen. Das entfallene „Kooperationsgebot“ wird über die zukünftigen Förderbedingungen „auf kaltem Wege“ weiter beibehalten.

Ich kann nur hoffen, dass hierüber noch einmal eine gründliche inhaltliche Diskussion stattfindet. Ich denke, aus Sicht der Gemeinden wäre es wünschenswert, wenn die Positionen der politischen Parteien zu diesem Thema erneut im Landtag verdeutlicht werden könnten.

Bis auf wenige, eher marginale Punkte sind wir uns in dieser Einschätzung mit dem Landkreistag und mit dem Städtetag einig. Und gerade deswegen sollte die Angelegenheit nicht jetzt „ruckzuck“ vor der Sommerpause einfach durchgepeitscht werden.


GStB-Bericht aus Gemeinde und Stadt 05/2008

Winfried Manns
Vorsitzender des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz,
Bürgermeister der Verbandsgemeinde Konz und der Stadt Konz