Sind Sie zufrieden mit Ihrer Verbandsgemeindeverwaltung?


Die Untersuchung, die der Frage nachgeht, ob und in welchem Umfang die Verbandsgemeinden die ihnen übertragenen Aufgaben erfüllen und was daran aus der Sicht unterschiedlicher Gruppen verbessert werden könnte, zeigt gute Noten: Die Verbandsgemeinden arbeiten Bürgernah, zeichnen sich durch hohe Sachkompetenz aus, sind dienstleistungsorientiert und schnell erreichbar.

Die empirische Untersuchung behandelt die Perspektiven von fünf unterschiedlichen Gruppen: Die Kunden der Kommunalverwaltung, hier verstanden als die privaten Haushalte, die sich mit einem bestimmten Anliegen an die Verbandsgemeinde gewandt haben; die Unternehmen der Gemeinde; junge Familien und ihre Anliegen, insbesondere soweit sie mit den Bedürfnissen der Kinder zu tun haben; die Mitarbeiter der Kommunalverwaltungen; und die Ortsbürgermeister, in deren Auftrag und auf deren Weisung die Verbandsgemeinden in erster Linie tätig werden.

Aus der Vielzahl der in der Zufriedenheitsanalyse zusammengetragenen Wertungen und Anregungen sind aus meiner Sicht vor allem herauszustellen:

  1. Eine Kommunalreform alleine erscheint wenig sinnvoll, wenn sie nicht die Ministerialebene und die Ebene der Mittelinstanzen einbezieht.
  2. Die Mittelinstanzen werden überwiegend für überflüssig gehalten, ihre Aufgaben sollten auf Ministerium und Kreisebene aufgeteilt, die Behörden aufgelöst werden.
  3. Generell wird eine Aufgabenverlagerung nach unten präferiert. Publikumsintensive Dienstleistungen sollten bei der Verbandsgemeinde, publikumsfernere Leistungen, Aufsichts- und Genehmigungsfunktionen bei den Landkreisen angesiedelt sein.
  4. Dienstleistungen der Verwaltung werden wohnortnah und „aus einer Hand“ erwartet.
  5. Die Ortsgemeinden in ihrer heutigen Form und Funktion mit ehrenamtlicher Leitung sollten bestehen bleiben.
  6. Eine Gebietsreform ist nicht erforderlich. Fusionen insbesondere der kleinsten Ortsgemeinden sollten auf freiwilliger Basis geschehen, mit Anreizen ermutigt und die nötige Zeit zum Zusammenwachsen sollte gegeben werden. Zweckverbandslösungen werden als ein wichtiger Schritt auf diesem Weg gesehen.

Für die Politik zeigen die Ergebnisse: Die Verbandsgemeinde ist bei den Menschen als Dienstleistungszentrum des ländlichen Raums etabliert, sie ist angenommen und wird gelebt. Die Politik kann zu Recht stolz darauf sein, dass sich der vor 40 Jahren eingeschlagene rheinland-pfälzische Weg „Verbandsgemeinde“ mit ihren selbständigen Ortsgemeinden als richtig und gut für die Menschen erwiesen hat.

Vor dem Hintergrund der in der Mitgliedschaft des GStB aktuell artikulierten Forderung nach der Hauptamtlichkeit des Ortsbürgermeisters in Gemeinden und Städte mit mehr als 5.000 Einwohnern ist aus den Untersuchungsergebnissen herauszustellen, dass sich die 29 in die Analyse einbezogenen Orts- und Stadtbürgermeister, die ungeachtet einzelner und zum Teil auch deutlicher Kritikpunkte, im Ergebnis mit 8 von 10 Punkten hohe Zufriedenheit mit ihrer Verbandsgemeinde geäußert haben (innerhalb einer Skala von 1 Punkt [sehr unzufrieden] bis 10 Punkte [sehr zufrieden]).

Dabei haben alle Orts- und Stadtbürgermeister ihre hohen Belastungen durch das Ehrenamt und auch ihre Arbeitssituation beschrieben. Kritisiert wurde u.a., dass es zu viele bürokratische Erfordernisse im und mit dem Ehrenamt gibt, eindeutige Freistellungregelungen in der Kommunalverfassung noch immer fehlen und auch die Fragestellung einer dem Ortsbürgermeister zugeordneten Verwaltungskraft durch den Landesgesetzgeber nicht aufgegriffen und gelöst ist. Diese Forderungen hat der GStB seit 1992 immer wieder an die Landespolitik herangetragen. Ortsbürgermeister, die gleichzeitig Landtagsabgeordnete sind, lade ich ausdrücklich ein, ihren Einfluss geltend zu machen, dass diese Missstände möglichst noch vor den Kommunalwahlen 2009 behoben und gelöst werden. Dies kann nur der Landtag! Der GStB kann hier „nur“ werben und die Interessen seiner Mitglieder vertreten.

Wenn dieses Thema denn hoffentlich bald vom Tisch ist, dann wird die Frage der Hauptamtlichkeit sicherlich nicht mehr mit der Dringlichkeit gestellt werden müssen, wie dies auf einem Treffen in Oppenheim im August 2008 für Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohner formuliert worden ist. Auch diese Position wird im GStB im Zusammenhang mit der laufenden Verwaltungs- und Kommunalreform diskutiert und mit einem Lösungsvorschlag an die Landespolitik herangetragen. Der Landesausschuss hat diese Fragestellung bereits auf die Agenda des GStB gesetzt. Der Arbeitskreis Ortsbürgermeister wird sich in seiner Sitzung am 11. September hiermit befassen und Lösungsvorschläge entwickeln. Diesem Arbeitskreis gehören auch die 74 Orts- und Stadtbürgermeister der Gemeinden und Städte mit mehr als 5.000 Einwohnern an.

Das Thema ist vielschichtig: Es geht dabei unter anderem um die zukünftige Struktur der Verbandsgemeinde insgesamt, die künftige Aufgabenstellung eines hauptamtlichen Ortsbürgermeisters, der nicht Bürgermeister „zweiter Klasse“ werden darf, seine besoldungsmäßige Einstufung und die mit der Hauptamtlichkeit einhergehenden zusätzlichen Belastungen für die Gemeinde, die landesweit bei etwa 3,5 Mio. EUR und Jahr liegen dürften (ohne Verwaltungskraft), die Finanzierung der „lebenslangen“ Versorgungs- und Beihilfelasten (ggf. auch für Hinterbliebene), die Frage der Mitgliedschaft als gewähltes Ratsmitglied in Verbandsgemeinderat, die für Hauptamtliche der Ortsgemeinde bislang ausgeschlossen ist, die Finanzierung der Verwaltungsaufgaben, die die Verbandsgemeindeverwaltung derzeit für alle Ortsgemeinden wahrnimmt und ggf. die Einführung einer Sonderumlage zu Lasten der Gemeinden, die weiterhin einen ehrenamtlichen Bürgermeister haben, um das Verhältnis der ehrenamtlichen Bürgermeister einerseits und der hauptamtlichen Orts- und Stadtbürgermeister andererseits, Fragen des kommunalen Finanzausgleichs (z. B. Schlüsselzuweisungen B 1) und um die Bestimmung einer Einwohnergrenze (ab 5.001, ab 3.001, keine?) sowie die Form der Entscheidung über das „Ob“ eines für acht Jahre zu wählenden hauptamtlichen Ortsbürgermeister (Ratsbeschluss, Hauptsatzung oder ratsinitiierter Bürgerentscheid [denn auch ein hauptamtlicher Bürgermeister wird durch die bürgerentscheid berechtigten Bürger gewählt]).

Auch insoweit werden wir spannende Diskussionen haben, die nicht der GStB umsetzen kann, sondern vom Landtag anzupacken wären, wie auch die vielen dort seit 1992 liegenden unerledigten Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitssituation ehrenamtlicher Ortsbürgermeister. Übrigens: Themen rund um das Ehrenamt sind immer wieder gerne Gegenstand von Sonntagsreden und publikumswirksamen Veranstaltungen, auch der Landespolitik. Stimmt das mit den Sonntagsreden wirklich?!


GStB-Bericht aus Gemeinde und Stadt 08/2008

Winfried Manns
Vorsitzender des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz,
Bürgermeister der Verbandsgemeinde Konz und der Stadt Konz