Hochwasser


Scheinbar nur ein Problem für die unmittelbar Betroffenen. Und dennoch eine Aufgabe, der wir uns alle widmen müssen. „Hochwasser neu denken“, das ist die Zukunftsaufgabe, die nun in neuer und verbesserter Struktur angepackt wird.

Die Hochwassernotgemeinschaft Rhein e. V. mit ihrem agilen Vorsitzenden OB Achim Hütten aus Andernach hat sich bereiterklärt, eine Informations- und Beratungsstelle Hochwasser (IBH) unter ihre Fittiche zu nehmen. Die Geschäftsstelle hat ihren Sitz in den Räumen des Hauses der kommunalen Spitzenverbände in Mainz und wird finanziell vom Land getragen. Die Mitarbeiterinnen dieser Beratungsstelle sind den Akteuren gut bekannt, sind sehr erfahren, denn sie arbeiten in dieser Fachproblematik schon seit Jahren.

Die Vereinbarung zwischen dem Land, den kommunalen Spitzenverbänden und der Hochwassernotgemeinschaft, über die in diesem Heft berichtet wird, ist das nach außen sichtbare gute Zeichen, dass wir alle, jeweils in unseren Verantwortungsbereichen, unser Handeln an der möglichst effizienten Vermeidung von Hochwassersituationen ausrichten wollen.

Neues Landesjagdgesetz: größere Verantwortung für Jagdgenossenschaften

Das in der Entstehung befindliche neue Landesjagdgesetz erregt die Gemüter. In erster Linie die der Jägerschaft, aber da die Jäger auch eng mit den Kommunen bzw. den anderen Personen, denen die bejagbaren Flächen gehören, verbunden sind, schwappt der Protest auch in unsere Jagdgenossenschaften und in unsere kommunalen Räte.

Es wird über Wildschadensausgleich oder Laufzeiten von Jagdpachtverträgen diskutiert, über die Bereitschaft der Jägerschaft, überhaupt noch eine Jagd an zu pachten. Den jeweiligen Jagdgenossen wird auf diese Weise deutlich, dass ein bisher gut und unkompliziert geregelt geglaubter Bereich in Unruhe kommt. Die Verwaltungen machen sich Gedanken darüber, wie sie die Wildschäden, die nicht mehr von den Jagdpächtern übernommen werden, auf die (teils ahnungslosen, weil woanders wohnenden) Jagdgenossen per Zwangsbescheid umlegen sollen und es graust ihnen vor den sich daraus ergebenden Rechtsstreitigkeiten.

Einige wollen dafür die geplante Neuregelung des Landesjagdgesetzes verantwortlich machen. Im Gegenteil: Für mich ist diese Neuregelung vielmehr die notwendige Reaktion auf gewandelte Verhältnisse. Wir haben eine sich häufende Wildschadenproblematik mit immer höheren Schadensummen, insbesondere im Grünlandbereich. Wir haben eine deutlich zu hohe Wildschweindichte, vielerorts bleibt auch die Bejagung des Rot- und Rehwildes hinter den Erfordernissen zurück.

Das Gesetz möchte, dass diejenigen, die vor Ort sind und die Situation am besten einschätzen können, zunächst miteinander über die Abschussquoten reden und sich einigen sollen. Staatliche Reglementierung soll erst bei Nichteinigung eintreten oder wenn berechtigte Belange beeinträchtigt sind. Außerdem werden die Jagdgenossen als Eigentümer von Grund und Boden stärker in die Pflicht genommen, ihr eigenes Eigentum werthaltig zu bewahren.

Diese Neuausrichtung des Landesjagdgesetzes findet durchaus die Zustimmung des GStB.

Soweit unsere Kommunen nicht selbst Eigentum an bejagbaren Flächen haben, trifft sie die Diskussion mittelbar: Denn die Verwaltungen, insbesondere die Verbandsgemeindeverwaltungen werden sich auf neue und gestiegene Anforderungen einstellen müssen. Das Personal wird sich qualifizieren müssen. Mancherorts werden auch Jagdgenossenschaften ihre bislang in Eigenregie durchgeführte Verwaltungsarbeit auf die VG-Verwaltung übertragen wollen.

Der Gemeinde- und Städtebund hat in internen Überlegungen schon reagiert. Wir sind überzeugt davon, dass wir die Beratungsangebote in Sachen Jagdgenossenschaften verstärken müssen. Wir werden schon bald dazu unsere Lösungsvorschläge machen, denen eines – wie immer – eigen sein wird: Kostengünstige und qualifizierte Lösungen von Rheinland-Pfälzern für Rheinland-Pfälzer.

Kommunalverwaltungsreform

Die Gesetzesmaschinerie ist angelaufen, Anhörungen finden statt und Stellungnahmen werden geschrieben. Hinter den Kulissen bewegen sich manche Kommunen aufeinander zu, wollen die Freiwilligkeitsphase nutzen, wohl wissend, dass letztendlich auch ohne sie und ohne zusätzliche „Verlobungsanreize“ Fakten geschaffen werden können. Es beginnt die Zeit des Verborgenen. Dies ist beileibe nicht gleichzusetzen mit Mauschelei. Denn manches muss zuerst sehr vorsichtig und behutsam zwischen nur wenigen Personen angesprochen werden, um erste Klarheit zu bekommen.

Der GStB Rheinland-Pfalz wird auch hier mit Hilfe externer Fachleute beratend zur Seite stehen, denn eine Frage ist bisher nie näher untersucht worden: Was bringt eine Reform nun wirklich an Veränderungen/Verbesserungen? Hier wurde bislang zu viel lediglich vermutet/behauptet.


GStB-Bericht aus Gemeinde und Stadt 10/2009

Heinz-Joachim Höfer
Vorsitzender des Gemeinde- und Städtebundes