Entschuldungsfonds


Zum einen, weil es unterschiedliche Ideen gab, wie man den klammen Kommunen helfen könnte. Zum anderen, weil jede Umverteilungsregelung Gewinner und Verlierer hat. Und hier noch mit der Besonderheit, dass nicht alle Gewinner erkennen, was ihnen Gutes widerfahren soll.

Verstehen kann ich diejenigen, die über viele Jahre sauber gewirtschaftet haben und die über eine solide Finanzlage verfügen. Sie fühlen sich mit ihrem teilweisen Verzicht auf zukünftige Einnahmen als zu Unrecht in die Pflicht genommen.

Andere sind in Nöten, wobei nicht alle durch „Verprassen“ in diese Situation gekommen sind. Denn wir sind uns auch einig, dass zahlreiche Kommunen strukturelle und nicht von ihnen verschuldete Defizite bewältigen müssen. Und wir sind uns eigentlich (alle) einig, dass die Finanzierung der sozialen Leistungen (manche sagen „Wohltaten“, andere sagen „Lasten“) seit Jahrzehnten fehlgesteuert ist und dringend zu reformieren wäre.

Bei vielen Diskussionsbeiträgen fällt mir auf, dass man noch der Meinung ist, es sei genug Geld da, es müsse nur anders verteilt werden. Also: Bund an Land – und weiter: Land an Kommunen. Gleichzeitig sollen alle Ausgaben und Standards auf mindestens gleichem (hohen) Niveau bleiben und der Bürger soll auf keinen Fall zusätzlich belastet werden.

Wenn man mit sich alleine im stillen Kämmerlein in Klausur geht und ernsthaft darüber nachdenkt, erkennt man schnell, dass das so gar nicht gehen kann. Sobald man aber wieder unter Menschen ist, hat man diese Gedanken vergessen und fordert weiter.

Das jetzige Handeln ist nicht nur ein Akt der Solidarität, es ist auch die letzte Möglichkeit zur Neuorientierung in unserem Ausgabeverhalten. Vom Land ist nicht nur ein „Geldsegen“ zu erwarten, sondern auch harte Kommunalaufsicht. Es gibt keine Alternative!

Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleichs

Ein weiterer Baustein ist die aktuell vorgesehene Änderung des kommunalen Finanzausgleichs und dessen in den nächsten zwei bis drei Jahren zu erwartende grundlegende Neuausrichtung. Wenn zu Recht beklagt wird, dass Finanzströme im Sozialbereich falsch zugeordnet sind, macht es ja wenig Sinn, einfach nur mehr Geld in den Topf zu schütten. Es bliebe bei der Falschverteilung.


Also wird es eine weitere Umverteilung geben, die die Mitglieder unseres Verbandes am ehesten treffen wird. Denn die sozialen Leistungen werden derzeit überwiegend von Landkreisen und kreisfreien Städten erbracht. Allerdings wird oft vergessen, dass die kreisangehörigen Kommunen ja letztlich die Finanziers sind, denn die Landkreise schöpfen über Schlüsselzuweisungen und Umlagen ab. 

Ein probates Mittel zur punktgenauen Entlastung wäre, wenn die Grundsicherung im Alter komplett vom Bund bezahlt würde, denn es handelt sich hier mit Sicherheit um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und nicht um eine rein kommunale. Diese Übernahme hätte direkte Entlastungswirkung bei den heutigen Leistungserbringern.

Zuständig ist der Bund: Mein dringender Wunsch nach Berlin: Bitte machen!

Jagd und Jäger

Ab dem 1. Oktober verweigern viele Jagdpächter das Entsorgen von Unfallwild. Sie wollen damit die Abschaffung der Jagdsteuer erzwingen. Diese Steuer berechnet sich nach der Höhe der Jagdpacht und steht den Landkreisen und kreisfreien Städten zu. Landesweit geht es um eine Summe von ca. fünf Millionen Euro, in manchen Landkreisen um eine halbe Million.

Laut Kommunalabgabengesetz können Landkreise und kreisfreie Städte bis zu 20 Prozent der Jagdpacht als Jagdsteuer erheben. Einen Zwang, diese Steuer zu erheben, gibt es jedoch nicht.

Jahrzehnte war es eine Selbstverständlichkeit: Bei einem Wildunfall wurden Jagdpächter oder -aufseher verständigt. Dieser kümmerte sich freiwillig und unentgeltlich um die Tötung schwerverletzter Tiere, um die Suche nach verletztem, flüchtigem Wild und ebenso um die Beseitigung des Kadavers.

Es wird sich auch durch das Verweigerungsverhalten der Jäger nichts daran ändern können. Angesichts der leeren Kassen von Landkreisen und kreisfreien Städten (siehe oben zu Beginn dieses Berichts) können die Kommunen nicht auf traditionell gewachsene Einnahmen verzichten. Wie wollen sie ansonsten ihrer Bevölkerung die ein oder andere bevorstehende Einsparmaßnahme erklären.

Sollten die Jäger so weiter machen wollen, gibt es relativ einfache Gegenmaßnahmen: Im nächsten Jagdpachtvertrag kommt der Passus zur Entsorgung von Unfallwild mit hinein. Und wenn sich für einen Vertragsabschluss keine privaten Jagdpächter mehr finden sollten, werden sich die Kommunen über Alternativen informieren und schnell feststellen, dass es auch möglich ist, eine Jagd in kommunaler Regie, ggf. mit Berufsjägern, zu betreiben.

Mit der Eigenbewirtschaftung der Jagd ist zwar kein Geld zu verdienen, aber durchaus Geld zu sparen. Und dem Wald als einem wichtigen Teil kommunalen Eigentums käme es auch zugute.


GStB-Bericht aus Gemeinde und Stadt 10/2010

Heinz-Joachim Höfer
Vorsitzender des Gemeinde- und Städtebundes