Kommunal- und Verwaltungsreform Beginn der heißen Phase – oder: Alles schon gelaufen?


Wir stellten wir uns die Frage: Wie wertet der Landtag unsere Positionen und unsere Interessen? Alles schon längst hinter den Kulissen gelaufen?

Könnte man meinen, wenn man so die Reaktionen auf die kürzlich vorgelegten Gutachten der Professoren Junkernheinrich, Ziekow und Hesse betrachtet. Die Landesregierung übt sich in Wohlgefallen, denn die Gutachten bestätigen ihr, so will sie es verstehen, angemessenes und behutsames, aber auch konsequentes Vorgehen. Eher noch ein wenig zu mutlos und kleinräumig.

Die Opposition, vor allem die CDU, sieht in den Gutachten ihre von Anfang an geäußerte Meinung bestätigt, lässt aber weiterhin inhaltliche Alternativen vermissen.

Fakt ist: Die Beschränkung nur auf die Ebene des kreisangehörigen Raumes ohne Diskussion der Kreisstrukturen und der (klein)städtischen kreisfreien Städte ist tatsächlich zu kurz gesprungen und wird schon sehr bald Nachfolgeregelungen erfordern.

Interessanterweise sind unsere Schwesterverbände, der Städtetag und der Landkreistag, schon heute in dieser Frage erkennbar zerstritten. Darin steckt noch viel Konfliktpotenzial.

Es war deshalb wohltuend zu beobachten, dass die Abgeordneten ihre Aufgabe ernst nehmen. Sie haben vom Rechnungshof und den Verbänden der Wirtschaft unisono zu hören bekommen, dass die angedachte Reform nur ein unvollständiger Teilschritt sei, der die Gefahr in sich birgt, durch das isolierte Vorgehen Fakten zu schaffen, die bei einer Gesamtbetrachtung so nie geschaffen worden wären.

Die Beschäftigung mit der 64er-Liste tritt nach außen ein wenig in den Hintergrund. Die dort zu regelnden Bereiche betreffen eher die Verwaltungsebenen untereinander, interessieren nicht so sehr die Bevölkerung. Andererseits sind die Wirtschaftsunternehmen davon erheblich betroffen.

So wiesen die Wirtschaftsverbände mit starken Argumenten darauf hin, dass die Übertragung von Spezialaufgaben, die derzeit auf der Ebene der SGD oder der Kreisverwaltung konzentriert sind, sich keinesfalls für eine zersplitterte Weitergabe auf die nächste Verwaltungsebene eignen. Die Nachfragen der Abgeordneten und ihre Reaktionen nach der Anhörung lassen erkennen, dass diese Argumente Gewicht hatten. Auch die Polizeigewerkschaften können sicher sein, dass ihre Gründe gegen die Verlagerung polizeilicher Aufgaben auf die Kommunen sehr ernst genommen werden.

Als Fazit kann man festhalten, dass eher die Politik der kleinen Schritte zu erwarten ist. Es ist aber auch für eine absolute Mehrheit eine sehr undankbare Aufgabe, allein die Kartoffeln aus dem Feuer holen zu müssen, währenddessen alle anderen sich nicht aktiv beteiligen wollen. Da geht man halt schon mal mit spitzen Fingern und ganz vorsichtig an die Sache ran.

Eines aber haben die Überlegungen bereits bewirkt: Es wird vor Ort ernsthaft über Gebietsveränderungsmöglichkeiten diskutiert. In Auftrag gegebene Einzelgutachten sollen diese Prozesse weiter absichern und begleiten. Zum Teil gibt es schon fusionsreife Vorstellungen.

Unser Appell an alle Fraktionen im Landtag lautet deshalb, noch mal zu überlegen, ob nicht eine Gesamtlösung unter Einbeziehung der Landkreise und der kreisfreien Städte sinnvoller wäre. Der bislang gültige Zeitplan müsste dann zwar gestreckt werden, der Sache als solcher käme dies zweifellos zugute. Die vor Ort laufenden Bemühungen müssen dann nicht in dem vorgesehenen engen Zeitfenster abgearbeitet werden. Die Ergebnisse sollen ja 30 und mehr Jahre halten. Das geht nicht unter Zeitdruck. Allerdings müssten aber auch alle Fraktionen ernsthaft eine solche Lösung wollen und mittragen.

Finanz-Reformagenda der Landesregierung

Die Landesregierung hat eine Neuregelung des kommunalen Finanzausgleichs vorgestellt und mitgeteilt, dass den Kommunen nun 57,5 Mio. Euro zur Bewältigung der durch soziale Leistungen verursachten Finanzprobleme (zusätzlich?) zur Verfügung stehen.

Zugegebenermaßen, die Formulierungen in der Pressemeldung lasen sich gut. Viele Menschen, die sich mit der Materie nicht auskennen, werden wohlwollend genickt haben.

Insider hingegen erkennen sehr schnell, dass kein einziger zusätzlicher Euro ins System gegeben werden soll, sondern dass man den Orts- und Verbandsgemeinden von ihrem Anteil etwas wegnimmt und es den kreisfreien Städten und den Landkreisen gibt. Letztere hätten es sich auch über die Umlage von den Kommunen holen können. Aber so geht es schneller und ohne politische Diskussionen vor Ort. Das Ganze, so hören wir, sei ein Akt kommunaler Solidarität. Auch die 17,5 Mio. Euro, die angeblich vom Land kommen, sind kreditfinanzierte Gelder, bei denen das Land zwar den Kredit aufnimmt (und die Zinsen bezahlt), den die Kommunen aber später zurückzahlen müssen.

Sparpaket der Bundesregierung

Die Bundesregierung hält ihr 80 Milliarden-Sparpaket für ausgewogen, maßvoll und gerecht.

Meine Familie und ich haben überlegt, in welchem Umfang wir zu den bis 2014 geplanten Einsparungen beizutragen haben. Nach langem Suchen stellte ich fest, dass „Flugtickets teurer werden“. Auch egal: Reisekosten bekomme ich erstattet.

Aus Dankbarkeit werden wir vermehrt spenden. Natürlich gegen Quittung.


GStB-Bericht aus Gemeinde und Stadt 06/2010

Heinz-Joachim Höfer
Vorsitzender des Gemeinde- und Städtebundes