Bericht des Vorsitzenden Februar 2011


Aber halt! Am Ende dieses Jahres wurde Bilanz gezogen:

  • Die Wirtschaft wuchs wie seit den ersten Wiedervereinigungsjahren nicht.
  • Die Arbeitslosenzahl war so niedrig, wie seit 30 Jahren nicht und die Zahl der Beschäftigten so hoch, wie noch nie in Deutschland.
  • Der Bundesfinanzminister muss mindestens 30 Mrd. EURO weniger an Krediten aufnehmen, als geplant.
  • usw.

Also: alles bestens?

Ja, wenn da nicht die Gemeinden, Städte und Kreise wären.

Für die bleibt alles beim alten.

Die Kassenkredite wachsen und wachsen, ohne dass ein Ende absehbar wäre. Ende des Jahres waren es in Deutschland fast 40.000.000.000 EURO (in Worten: vierzig Milliarden EURO). Bei einem Zinssatz von 1 Prozent bindet dies Steuermittel in Höhe von 400.000.000 EUR (in Worten: Vierhundert Millionen EUR).

40.000.000.000 EURO, das ist die Summe, die den Kommunen seit Jahren fehlt, um ihre Aufgaben erfüllen zu können (dies entspricht interessanterweise fast exakt den jährlichen Sozialausgaben der Kommunen, die nicht steuerbar sind, die die Kommunen jedoch entsprechend der gesetzlichen Vorgaben leisten müssen. Diese Ausgaben wachsen progressiv, während die eigenen Einnahmen stagnieren oder nur schwach wachsen!)

Das Defizit der Kommunen betrug bundesweit im Jahr 2010 laut Deutschem Städte- und Gemeindebund 11 Mrd. EURO.

Auch die bisherigen Bemühungen, dieses strukturelle Defizit in den Griff zu bekommen, würde die finanzielle Situation allenfalls etwas verbessern (Entschuldungsfonds nur für Altdefizite; die Übernahme der Kosten der Grundsicherung durch den Bund verringert die Sozialausgaben etwas (aktuell 3,9 Mrd. EUO)).

Doch, wie der Volksmund sagt, „wenn es ganz dunkel wird, dann kommt von irgendwoher doch noch ein Licht“. Aktuell, so vermute ich, kommt dieses Licht aus den Gerichtssälen.

Da ist zunächst einmal das Kindertagesstätten-Urteil des Verfassungsgerichts NRW.
Es fordert vom Land eindeutig die Einhaltung des Konnexitätsprinzips bei der Übertragung neuer Aufgaben, wie z.B. das Recht auf Kindertagesstättenplätze für unter 3-jährige.

Das war für NRW-Kommunen solch eine neue Aufgabe, die ihnen vom Land übertragen wurde, ohne dafür entsprechende Finanzmittel zur Verfügung zu stellen.
Das Urteil ist zwar wegen der anderen (besseren!) Situation in Rheinland-Pfalz nicht übertragbar. Trotzdem haben zahlreiche Träger Probleme, die zusätzlichen KiTa-Plätze im Rahmen der vereinbarten Förderpauschalen zu finanzieren.
Hier sollen jetzt zumindest die Einzelfälle überprüft werden.

Das zweite „Licht“ erreicht uns „flackernd“ vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
Der Landkreis Neuwied hat hier gegen die, aus seiner Sicht, zu geringe Höhe der allgemeinen Finanzzuweisungen geklagt. Das OVG bescheinigt nun dem Land bei seinem Vorlagebeschluss an den Verfassungsgerichtshof zweierlei:

  1. Das Land ist zuständig für die angemessene Finanzausstattung der Kommunen, auch dann, wenn die Ausgaben originär durch Bundes- oder EU-Gesetze bzw. Vorschriften verursacht sind; dabei kann sich das Land nicht  auf eigene fehlende Finanzmittel berufen.
  2. Die Symmetrie der Finanzausstattung zwischen den verschiedenen staatlichen Ebenen muss gewahrt werden; (das OVG sieht sie tendenziell zu Lasten der Kommunen verschoben). Vorausgesetzt, es ergeht ein entsprechendes Urteil des Verfassungsgerichtshofes, dann sind die Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen neu zu justieren, und zwar klar und eindeutig zu Gunsten der Kreise, Städte und Gemeinden.
    (Vielleicht  erhalten die Ortsgemeinden und Städte  dann in Folge sinkender Kreisumlagen etwas Gestaltungsraum; das wäre der zentrale Beitrag zu mehr Bürgernähe in der Politik! Wir müssen also gleichwohl aufpassen!!)

Ach, und dann sind im nächsten Monat noch Landtagswahlen.

Unabhängig davon, wer die Wahl gewinnt, wird die nächste Wahlperiode für unsere Gemeinden wichtig sein.

Unsere Erwartungen haben wir als Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz klar geäußert:

Das wichtigste wird sein, die kommunalen Finanzen neu zu ordnen, sowohl in Zusammenhang mit der Gemeindefinanzreform-Kommission auf Bundesebene, als auch dem Finanzausgleich in Rheinland-Pfalz.

„Ohne Moos ist in unseren Gemeinden sonst bald nix mehr los!“, um den Volksmund ein weiteres Mal zu zitieren.

Unsere zentralen Forderungen sind:

  1. Kommunalfinanzen ordnen und für kommunale Aufgaben angemessene Finanzausstattung garantieren.
  2. Das Ehrenamt stärken.
  3. Verwaltungsreform ohne Vorfestlegungen betreiben.
  4. Wettbewerbsfähigkeit kommunaler Betriebe und Unternehmen erhalten.
  5. Kulturlandschaft vor Ort  gestalten, natürliche Lebensgrundlagen sichern.
  6. Infrastruktur in der Fläche verbessern, denn nur vor Ort schaffen lebendige Gemeinwesen Heimat.

GStB-Bericht aus Gemeinde und Stadt 02/2011

Aloysius Söhngen
Vorsitzender des Gemeinde- und Städtebundes