Bericht des Vorsitzenden August 2012


Neben vielen Einzelfragen, wie z.B. dem Ausbau der Kindertagesstätten und damit der Belastung der Kommunen und der finanziellen Förderung der kommunalen Investitionen, die aufgrund bundes- und landespolitischer Vorgaben notwendig werden, geht es auch um ganz Grundsätzliches.

1. Die Zukunft des kommunalen Finanzausgleichs

Der Landtag hat das Thema „Kommunale Finanzen“ durch die Bildung einer Enquete-Kommission ganz oben auf seine Agenda gesetzt. Kassenkredite von über fünf Milliarden Euro sprechen auch eine ganz eigene Sprache!
Zusätzlichen „Drive“, wie man auf neudeutsch sagt, hat das Urteil des Verfassungsgerichtshofes in die Angelegenheit gebracht, in dem klar gefordert wird: den Kreisen, Städten und Gemeinden steht deutlich mehr Geld zu!

Allerdings hat der Beobachter den Eindruck, als dümpelten die Beratungen so vor sich hin. Niemand wagt sich so recht aus der Deckung. Angesichts der Misere und Risiken des Landeshaushalts verwundert dies nicht, aber es kann nicht sein, dass, wenn „Leuchttürme“ in Gefahr sind, plötzlich Liquiditätsreserven von mehreren hundert Millionen Euro aktiviert werden, jedoch langfristig, aufgrund staatlicher Vorgaben, unterfinanzierten Kommunen ihnen zustehenden Finanzmittel vorenthalten werden.

Die kommunalen Spitzenverbände fordern eine faire Finanzausstattung für Kreise, Städte und Gemeinden entsprechend dem Grundsatz, dass die Aufgaben den Finanzmitteln zu folgen haben, oder - wer bestellt, der bezahlt - .
Vielleicht wird dann ja auch einmal weniger „bestellt“. Ich bin der Überzeugung, dass der große Vorteil echter kommunaler Selbstverwaltung in jeweils den örtlichen Verhältnissen angepassten Lösungen liegt; und diese sind nun mal nicht überall gleich!

Damit wären wir beim zweiten kommunalen Thema des Herbstes 2012, das zum Sturm werden könnte.


2. Die „Verwaltungs- und Gebietsreform“ nach dem Ende der „Freiwilligkeitsphase“

Am 30. Juni endete die „Freiwilligkeitsphase“ des Landesgesetzes über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform vom 28.09.2010. 74 Verbandsgemeinden und verbandsfreie Gemeinden und Städte sind von den Vorgaben dieses Gesetzes dem Grunde nach betroffen. Drei Fusionen sind über die Freiwilligkeitsphase zwischenzeitlich gesetzlich geregelt. In 14 weiteren  Verbandsgemeinden sind Fusionsbeschlüsse  gefasst worden, wobei in einzelnen Verbandsgemeinden sogenannte Beschluss abwehrende Bürgerbegehren eingereicht sind oder Ortsgemeinden vehement gegen die angestoßene Fusion vorgehen. In wie vielen Fällen es letztlich bei der zunächst geschaffenen Beschlusslage verbleibt, ist abzuwarten. Wie dies letztlich gehen kann, hat der Fall Osthofen, der bereits im Gesetzgebungsverfahren war, gezeigt.

Insgesamt ist dies eher eine ernüchternde Bilanz!

Wo liegen die Ursachen?

Zunächst einmal muss man erkennen, dass „Verbandsgemeinde nicht immer gleich Verbandsgemeinde ist“. Die Strukturen sind im Innern oft sehr verschieden mit entsprechenden Konsequenzen für Personal, Finanzen  und der Art der Aufgabenwahrnehmung; all dies zusammenzuführen ist nicht einfach (z.B. bei der Frage: Wer trägt die Last der Altschulden bei der möglichen Fusion von „armen“ und „reichen“ Gemeinden?).
Weiter muss man feststellen, dass abstrakte Größen wie Einwohnerzahl und Ortsgemeindenzahl  nur bedingt Auskunft darüber geben, wie kostengünstig eine Verwaltung arbeitet.
Auch die ungleichmäßige Verteilung des Steueraufkommens vereinfacht Fusionsverhandlungen nicht.
Schließlich hat sich in vielen Verbandsgemeinden ein ausgeprägtes Zusammengehörigkeitsgefühl entwickelt. In vielen Bürgerbefragungen und  -entscheidungen vor Ort kommt dies immer wieder zum Ausdruck!

Es wird aber auch den Betroffenen deutlicher, dass der jetzt begonnenen „Verwaltungs- und Gebietsreform“, die ja eigentlich nur eine „Verbandsgemeindegebietsreform“ ist, die langfristige Perspektive fehlt und deshalb deren Notwendigkeit dem Bürger vor Ort nicht vermittelt werden kann!

Besonders eklatant erkennbar wird dies, wenn sich für eine „existenzbedrohte“ Verbandsgemeinde oder verbandsfreie Gemeinde Perspektiven jenseits von Kreisgrenzen zeigen.
Angesichts der Erfahrungen der „Freiwilligkeitsphase“ kann man nur hoffen, dass Landtag und Landesregierung mit dem Thema „Fusion per Gesetz“ sehr behutsam umgehen. Es bringt den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes nichts, wenn bewährte und vor Ort anerkannte Strukturen verändert werden, ohne dass klar ist, welche konkreten Verbesserungen erzielt werden.
So schafft man Frust!

Was wir für eine Verwaltungs- und Gebietsreform brauchen, ist eine klare Perspektive, wie die gesamte Verwaltungslandschaft im Land in den nächsten 30 – 40 Jahren aussehen soll; aber dabei müssen alle Ebenen einbezogen werden, auch die Landesverwaltung!
Die Frage muss sein, wie können wir Entscheidungsprozesse vereinfachen, um damit Personal und Geld zu sparen, ohne den Demographiefaktor zu vernachlässigen.

Einzelgesetze am Fließband ohne konkreten Bezug zur Region – quasi in einem Baukastensystem – für diejenigen, die sich bisher in der Freiwilligkeitsphase nicht bewegt haben, eignen sich m. E.  dafür nicht!


GStB-Bericht aus Gemeinde und Stadt 08/2012

Aloysius Söhngen
Vorsitzender des Gemeinde- und Städtebunde