Ein dickes „Dankeschön“ gilt Heijo Höfer, der acht Jahre lang als alternierender Vorsitzender mit unermüdlichem Einsatz die Geschicke unseres Verbandes geleitet hat. Es ist gut, dass er als Europabeauftragter auch weiter in einem für uns immer wichtiger werdenden Bereich arbeiten wird.
Vorweg eines: die Interessenvertretung unserer Mitglieder durch den GStB ist eine in hohem Maße politische, nicht jedoch parteipolitische Arbeit. Ich bin sicher, dass alle im GStB Verantwortlichen auch im Sinne unseres Verbandes ihre Arbeit so verstehen.
Und noch eines: die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit unseren Schwesterverbänden Landkreistag und Städtetag und ein wo immer möglich gemeinsames Auftreten war und ist uns ein hoher Wert. Gemeinsam haben wir uns die kommunale Selbstverwaltung als Hauptaufgabe auf die Fahnen geschrieben.
Kommunale Selbstverwaltung
Starke und leistungsfähige Gemeinden und Städte, das ist der Grundgedanke des auf Freiherr vom Stein zurückgehenden Verständnisses des Staatsaufbaus, wie er in Grundgesetz und Landesverfassung verankert ist. Diese Idee trifft auch heute noch die Lebensrealität der Menschen. Ob Kindertagesstätten, Schulen, Schwimmbad, Straßen, Feuerwehr, Ver- und Entsorgung, Bürgernähe, der Katalog der durch uns angebotenen Leistungen ließe sich weiter fortschreiben. Nicht umsonst werden wir anlässlich partnerschaftlicher Besuche aus befreundeten Kommunen um die Kompetenzen der Verantwortlichen vor Ort beneidet.
Zu Recht, wie ich finde. Aber die Realisierung dieser kommunalen Selbstverwaltung stößt wegen der unzureichenden Finanzausstattung immer mehr an Grenzen.
Kommunaler Finanzausgleich
Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem Urteil vom 14. Februar 2012 unter Bezugnahme auf die verfassungsrechtlichen Garantien für die Kommunen einen „spürbaren Beitrag des Landes zur Bewältigung der kommunalen Finanzkrise“ und eine „effektive und deutliche Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung“ gefordert. Besonders die Kreise und kreisfreien Städte als Träger der Sozialhilfe leiden unter einer enormen Schieflage zwischen Einnahmen und Ausgaben.
Ja, der VGH hat auch gefordert, „dass auch die Kommunen ihre Kräfte größtmöglich anspannen müssen“. Dem werden wir nachkommen, allerdings bleibt es bei der vom VGH ausgesprochenen Grundforderung nach einer deutlichen Verbesserung unserer Finanzsituation.
Die notwendige Entlastung der Kreise und Städte darf jedoch nicht zu einer Verschlechterung im kreisangehörigen Raums gehören. Es muss auch nach
Finanzausgleich und Umlageabzug eine Verbesserung in den Kassen unserer Mitglieder spürbar sein. Alles andere widerspräche dem Richterspruch vom Februar des Jahres.
Es sei in diesem Kontext der Hinweis auf durch uns in jüngster Zeit erbrachte Anstrengungen erlaubt. Vor zwei Jahren haben fast alle Gemeinden wegen der Anhebung der Nivellierungssätze ihre Realsteuern angehoben. Und die Drittel-Mitfinanzierung des Kommunalen Entschuldungsfonds aus Mitteln des Kommunalen Finanzausgleichs, also mit Geld, das eigentlich unter den Kommunen verteilt werden soll, kommt zum größten Teil den Städten und Landkreisen zugute. Dass wir dies mitgetragen haben, stellt unsere Solidarität auch gegenüber den anderen Spitzenverbänden deutlich unter Beweis.
Neben einer gerechten Neuausrichtung des Finanzausgleichs brauchen wir für die Sanierung der kommunalen Kassen eine konsequente Anwendung des Konnexitätsprinzips ("wer bestellt, bezahlt" - so, wie es sich gehört) gegenüber allen Leistungsgesetzgebern. Besser wäre es, nicht ständig neue Leistungsgesetze durch Bundestag und Landtag auf den Weg zu bringen. Am besten wäre eine ernsthafte, durchgreifende Reduzierung von Standards quer durch alle Bereiche des öffentlichen Handelns mit einer damit einhergehenden Ausgabenreduzierung.
Wir sind also gespannt, wie die Weichen gestellt werden. Wenig hilfreich, und deswegen auch nur ein Satz dazu, ist das Gutachten des ifo-Instituts, das zwar sehr umfangreich ist, aber nur sehr wenige Lösungsansätze bringt. Die vertiefte Betrachtung der Probleme mittels eines weiteren Gutachtens durch Prof. Junkernheinrich bringt sicher mehr Klarheit.
Kommunale Gebietsreform
Klarheit brauchen wir auch auf dem Gebiet der jetzt in die Umsetzungsphase kommenden Gebietsreform. Die grundsätzliche Notwendigkeit der Reform bestreiten wir nicht.
Aber wir haben immer auch auf die Schwächen hingewiesen.
Eine konsequentere Aufgabenkritik und eine daraus resultierende Neuzuordnung nach dem Prinzip, alle Aufgaben so nahe wie möglich am Bürger zu erledigen und nur so weit weg vom Bürger, wie es notwendig erscheint, hätte die Kommunen gestärkt und eine effiziente, weil direkt kontrollierte Aufgabenerfüllung zur Folge.
Und natürlich ist ein oft an den Kreisgrenzen angedachter Neuzuschnitt von Verbandsgemeinden durch die Tatsache erschwert, dass bislang Kreisgrenzen faktisch unüberwindbar sind.
Sicher ist: die Akzeptanz der anstehenden Fusionen steigt, je mehr auf örtliche Spezifika Rücksicht genommen wird und dabei für jeden einzelnen Fall eine sehr genaue Abschätzung der Folgen erarbeitet wird.
Der GStB wird alles in seinen Kräften Stehende tun, um die anstehenden Aufgaben im Sinne seines Auftrages zu erfüllen. Ich danke Ihnen allen, ob ehrenamtlich oder hauptamtlich tätig, für Ihr Engagement im zurückliegenden Jahr und wünsche Ihnen ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein gesundes Jahr 2013.
GStB-Bericht aus Gemeinde und Stadt 12/2012
Ralph Spiegler
Vorsitzender des Gemeinde- und Städtebundes