Bericht des Vorsitzenden Februar 2012


  1. Die Kommunen des Landes Rheinland-Pfalz sind unterfinanziert (Das wussten wir seit
    langem, wurde jetzt aber höchstrichterlich festgestellt)

  2. Das Land ist verpflichtet und verantwortlich dafür, dass die Kreise, Gemeinden und Städte ausreichend Finanzmittel zur Verfügung haben, damit kommunale Selbstverwaltung vor Ort noch substanzielle Entscheidungs - und Gestaltungsmöglichkeiten hat.

  3. Wenn den Kommunen vom Staat Aufgaben übertragen wurden und werden, müssen auch entsprechend ausreichend Finanzmittel weitergeleitet werden, unabhängig davon, ob Bund oder Land die Erfüllung der Aufgaben bei den Kommunen einfordern. Diesist Aufgabe des Landes; der Verweis auf den Bund als Veranlasser der besonders belastenden Sozialausgaben wird dann vom Gericht nicht akzeptiert!

  4. Spätestens bis zum Jahr 2014 muss der kommunale Finanzausgleich neu geregelt
    werden. Die Kommunen müssen, so das Gericht, spürbar und effektiv entlastet
    werden.

Das Gericht ist damit weitgehend der Argumentationslinie des vom Gemeinde- und Städtebund in Auftrag gegebenen Gutachten von Prof. Martin Junkernheinrich und Gerhard Micosatt gefolgt – ein Auftrag, der sich für die Kommunen in Rheinland-Pfalz insgesamt mehr als gelohnt hat, auch wenn der ein oder andere zunächst skeptisch gewesen sein mag.

Für die Kommunen in Rheinland-Pfalz ist dieses Urteil ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu dauerhafter Konsolidierung der Kommunalfinanzen und zur Rückgewinnung von Selbstverwaltungsspielräumen.

Es gibt der Politik für die Reform des Kommunalen Finanzausgleichs eine klare Richtung vor und ist für die Kommunale Selbstverwaltung eine große Chance! Diese Chance müssen wir nutzen!

Dies wird nicht bedeuten, dass uns künftig alle Defizite ersetzt werden! (Und wir müssen auch weiterhin auf einiges verzichten). Mit dem Urteil ist auch noch kein Cent mehr in den kommunalen Kassen!

Aber, wir haben nun die Chance, mit der Politik um eine gerechte und für alle auskömmliche Regelung zu ringen. Dass dies nicht einfach wird, zeigen erste Reaktionen des Landes. (Bei der Pressemitteilung des Finanzministers konnte man den Eindruck haben, er habe eine andere Gerichtsentscheidung gelesen! Der Verweis auf den Bund als „Besteller von Sozialleistungen“ hilft nicht weiter. Das Gericht sieht ausdrücklich das Land nicht (nur) als Bundesratsmitglied gefordert!)

Um die Diskussion inhaltlich zu unterfüttern, möchten wir hier gerne auf die bewährte Zusammenarbeit mit Prof. Junkernheinrich zurückgreifen. Unser Ziel ist ein gerechter vertikaler und horizontaler Finanzausgleich. Dieser sollte modellhaft entwickelt werden, gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung tragen können und zu gewissen Automatismen führen, ohne mit jedem neuen Doppelhaushalt neue Grundsatzdiskussionen führen zu müssen.

Dennoch gilt: Finanzmittel werden auch künftig knapp bleiben. Kommunalpolitik wird kein Wunschkonzert werden. Es gilt, Prioritäten zu setzen auch und gerade künftig; aber, Kommunalpolitik sollte wieder echte Entscheidungen treffen können und ihre Daseinsberechtigung nicht nur im Vollzug staatlicher Gesetze haben!

Ihr
Aloysius Söhngen
P.s. Nur so gewinnen wir auch wieder Menschen für die Politik!


GStB-Bericht aus Gemeinde und Stadt 02/2012

Aloysius Söhngen
Vorsitzender des Gemeinde- und Städtebundes