Bericht des Vorsitzenden Oktober 2012


Für mich Gelegenheit, mich bei allen Mitstreiterinnen und Mitstreitern für die Sache der Gemeinden und Städte im Ländlichen Raum in Rheinland-Pfalz herzlich für ihr Engagement zu bedanken. Eine lebendige kommunale Selbstverwaltung ist für mich Voraussetzung für eine lebendige und starke Demokratie; dafür lohnt es sich, sich einzusetzen!

Besonders erwähnen möchte ich an dieser Stelle Heijo Höfer, der nach insgesamt acht Jahren als   alternierender Vorsitzender nicht wieder kandidiert. Ich möchte ihm schon jetzt ganz herzlich für sein überaus großes Engagement für den Verband und damit für die kommunale Selbstverwaltung danken. Es war immer angenehm mit ihm zusammenzuarbeiten und gemeinsam zu streiten. Sachkunde und Verlässlichkeit waren immer garantiert. Wir freuen uns, dass er für uns weiterhin wichtige Aufgaben wahrnimmt.

Inhaltlich wird ein altbekanntes Thema im Mittelpunkt der Mitgliederversammlung stehen:

Kommunale Finanzen

Wir freuen uns auf die Diskussion mit den Vorsitzenden der im Landtag vertretenen Fraktionen über die Zukunft der kommunalen Finanzen, denn " ohne Moos nichts los " und das fehlt uns seit vielen Jahren, um kommunale Selbstverwaltung vor Ort lebendig zu halten. Es fehlt sogar das Geld für die Pflichtaufgaben, die Land und Bund uns auferlegen (und wir müssen sie mit Krediten finanzieren).

Darunter darbt die kommunale Infrastruktur , wie zum Beispiel die allerorten verrottenden kommunalen Straßen und Schulen. Im freiwilligen Bereich, der ja eigentlich den Kern der örtlichen "Gestaltungsmöglichkeiten" ausmachen sollte, wird seit Jahren zusammengestrichen und geschlossen, was möglich ist. Und die örtlichen Steuern sind allerorten in den letzten Jahren vor dem Hintergrund der hohen Pflichtausgaben und der Vorgaben des Kommunalen Entschuldungsfonds deutlich erhöht worden.

Gerade im Februar dieses Jahres hat der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz ausdrücklich die Unterfinanzierung der Kommunen im Lande festgestellt und eine Besserstellung der Kommunen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs angemahnt; und der Landtag diskutiert dies breit in seiner Enquetekommission.
Und dann erstellt das ifo-Institut im Auftrag des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur eine "finanzwissenschaftliche Begutachtung des kommunalen Finanzausgleichs in Rheinland-Pfalz" ( fairerweise muss man an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Auftrag vor dem VGH-Urteil erteilt bzw. ergänzt wurde, aber das Ergebnis kann dieses natürlich nicht außer Acht lassen - sollte es zumindest nicht!)

Wenn man die Empfehlungen des Gutachtens allerdings liest, reibt man sich verwundert die Augen; denn, es  scheint doch alles nicht so schlimm zu sein, mit der kommunalen Finanznot im Vergleich zum Land. Wenn jetzt vom Bund die Kosten der Grundsicherung übernommen werden  und , wie im Fiskalpakt vom 29. Juni vereinbart, ein Leistungsgesetz zur Eingliederungshilfe kommt (aber wann ? jedenfalls erst nach 2014 und damit für den VGH zu spät), dann wird schon alles wieder gut....
Dann müsse man vielleicht an der ein oder anderen kleinen Stellschraube im Finanzausgleich noch etwas drehen, aber dann ...

Im Übrigen weisen die Gutachter freundlich darauf hin, dass das Land keine eigene Steuerhoheit habe, wohl aber die Kommunen! Übersetzt: Wenn das Land keinen größeren Anteil an den Steuereinnahmen bekommt und die eigenen Aufgaben nicht erfüllen kann, kann es auch nicht mehr Geld in den kommunalen Finanzausgleich geben bzw. muss dort Geld entnehmen bzw. den Finanzausgleich mit Aufgaben befrachten, wie in der Vergangenheit regelmäßig geschehen, die eigentlich vom Land selbst zu finanzieren wären. Den Gemeinden bliebe ja dann immer noch der Weg, die eigenen Steuern zu erhöhen, auch um Pflichtausgaben zu erfüllen. Der Bürger zahlt also letztlich die Zeche, wir Kommunen müssen es “ausbaden”!

Hier kann ich nur die Gutachter zitieren, die von deutlichen “Fehlanreizen” für die Gemeinden reden.

Folgt man der Logik der Gutachter, so bedeutet dies überspitzt formuliert: die Ortsgemeinderäte und Stadträte können ja die Steuern erhöhen, wenn´s beim Land selbst nicht langt! Hat nur nichts mit Konnexität und Garantie der kommunalen Selbstverwaltung  und vor dem Steuerzahler und Bürger Verantwortung zu übernehmen, zu tun. Und wo Verantwortlichkeiten nicht klar sind, da greifen Misswirtschaft und Verschuldung um sich...

Die Kommunalen Spitzenverbände treten für klar geregelte Verantwortlichkeiten ein; dies haben wir mit unserem Konsenspapier für die Enquetekommission deutlich gemacht. Deshalb muss z.B. für Sozialausgaben gelten: diese gehören nur ausnahmsweise in den finanziellen Verantwortungsbereich der Kommunen, da was, wer und wieviel fast bis ins Detail geregelt ist und  die Ausgaben durch Verwaltungshandeln der Kommunen nur geringfügig beeinflussbar sind. Wir glauben, damit dem Landtag und der Landesregierung
eine gute Grundlage für die Beratungen zur Neuordnung des Finanzausgleichs gegeben zu haben, im Schulterschluss von Städtetag, Landkreistag und Gemeinde- und Städtebund!

Verhandlungen über die Förderung des U3-Ausbaus

Ich freue mich ebenfalls, dass dieser Schulterschluss auch in den Verhandlungen um eine Verbesserung der Förderung des Ausbaus von Kindertagesstätten erreicht wurde.
Vor dem Hintergrund der zusätzlichen Bundesmittel für den Ausbau der Kindertagesstätten für die Jahre 2013/2014 fordern wir gemeinsam, dass nicht nur neue Fälle besser behandelt werden, sondern auch  die Förderung der schon durchgeführten Maßnahmen überprüft wird und gegebenenfalls auf Grund der Revisionsklausel in der Vereinbarung aus dem Jahr 2008 nachgebessert wird. Diejenigen, die ihre Aufgaben schon erledigt haben, dürfen nicht schlechter gestellt werden, als diejenigen, die noch investieren müssen.

Gemeinsam fordern wir auch, dass die Betriebskostenzuschüsse des Bundes nicht nur zur Verringerung des Personalkostenanteils des Landes verwendet werden ( im Übrigen aus Mitteln des Kommunalen Finanzausgleichs finanziert, siehe oben ), sondern im vollem Umfang zur Entlastung der Träger verwendet werden.

Ich bin mir sicher, dass wir hier gemeinsam erfolgreich sein werden; aber es liegt noch ein Stück Weg vor uns!

Gebiets- und Verwaltungsreform 

Gerade während ich diese Zeilen schreibe legt das Innenministerium seine Vorstellungen für die Fusionen per Gesetz oder einfacher Zwangsfusionen vor. Ich möchte mich bewusst einer konkreten Bewertung enthalten; manches erstaunt allerdings. Der Landesvorstand des GStB hat, auch vor dem Hintergrund der Ergebnisse und  Schwierigkeiten , die in der "Freiwilligkeitsphase" offenkundig  geworden sind, ein Gutachten in Auftrag gegeben, das helfen soll, die notwendigen einzelgesetzlichen Regelungen vor Ort auf ihre Recht- und Verfassungsmäßigkeit hin zu überprüfen. Sobald dieses Gutachten vorliegt, möchten wir dies breit in der Mitgliedschaft diskutieren; gegebenenfalls auch zeitnah in einer besonderen Mitgliederversammlung.

Im übrigen machen eigentlich alle Gutachten deutlich, eine reine Verbandsgemeindegebietsreform macht keinen Sinn. Alle Verwaltungsebenen müssen in eine Verwaltungsreform einbezogen werden, sonst ist alles nur Stückwerk; aber das hat der Gemeinde- und Städtebund schon von Anfang an gefordert.

In diesem Sinne würde ich mich freuen, Sie zahlreich bei unserer Mitgliederversammlung am 12. November in Nieder-Olm begrüßen zu können.

Als Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz dürfen wir ein letztes Mal Kurt Beck dort willkommen heißen. Wenn wir auch nicht immer einer Meinung waren, so war doch stets spürbar, dass Kurt Beck sich in die Probleme auch der kleinsten Ortsgemeinde hineinversetzen kann, was auf seine langjährige persönliche Erfahrung als Ortsbürgermeister beruht. Ich danke ihm an dieser Stelle für die konstruktive Zusammenarbeit der letzten Jahre und wünsche ihm alles Gute.

Herzlichst
Ihr
Aloysius Söhngen


GStB-Bericht aus Gemeinde und Stadt 10/2012

Aloysius Söhngen
Vorsitzender des Gemeinde- und Städtebundes