Bericht des Vorsitzenden Februar 2013


Ministerpräsident - Ministerpräsidentin

Bevor ich Finanzen oder Verwaltungsstrukturen in den Blick nehme, will ich dem aus dem Amt geschiedenen Ministerpräsidenten Kurt Beck für seine 18jährige Tätigkeit für Rheinland-Pfalz danken. Er hat dieses Land geprägt und in vielerlei Hinsicht in die Spitzengruppe der Bundesländer katapultiert. Dabei hat er seine kommunalpolitischen Wurzeln nie aus dem Auge verloren. Wir wünschen ihm eine segensreiche Zukunft bei guter Gesundheit und starker Schaffenskraft – aber auch Zeit für sich, seine Familie und Freunde.

Seiner Nachfolgerin, Ministerpräsidentin Malu Dreyer, gratulieren wir zu Ihrer Wahl an die Spitze unseres schönen Landes. Wir wünschen ihr einen guten Start ins Amt und hoffen, dass auch sie immer wieder die Sorgen der kommunalen Familie im Blick hat. Die vor ihr stehenden Herausforderungen sind gewaltig. Wir sagen eine faire, sicher manchmal auch kritische, aber immer an den Interessen unserer Mitglieder orientierte Zusammenarbeit zu.

In ihrer ersten Regierungserklärung hat die Ministerpräsidentin eine ganze Reihe für uns relevanter Themen angesprochen. Zu den wichtigsten Punkten:

Kommunaler Finanzausgleich

Dass die Enquete-Kommission „Kommunale Finanzen“ ihre Empfehlung nicht einstimmig abgegeben hat, wird aus unserer Sicht bedauert. In großen Teilen gab es Übereinstimmung, die strittigen Punkte hätte man durch Protokollerklärungen deutlich machen können.

Die Gemeinden brauchen, egal wie sie im Bürgermeisteramt und im Rat politisch ausgerichtet sind, eine Lösung ihrer Finanzprobleme. Da interessiert nicht politische Strategie auf Landesebene, sondern das Loch in der Gemeindekasse.

Und dieses Loch, das sei an dieser Stelle noch einmal betont, wird eben nicht nur durch eine Einnahmenmehrung – die brauchen wir auch, ob direkt oder über den Finanzausgleich -, sondern durch eine unabdingbare Reduzierung von Ausgaben geschlossen werden können. Dazu bedarf es der von Malu Dreyer angesprochenen Vertiefung der Aufgabenkritik sowie der Verwaltungsvereinfachung und Entbürokratisierung. Vorschläge dazu werden wir gern unterbreiten.

Dass neue Aufgaben (-zuweisungen) natürlich genauestens den Konnexitätskriterien unterworfen sein müssen, sei nur am Rande erwähnt.

Eine Anmerkung zu der Sprachregelung der Landesregierung, in spätestens zwei Jahren wiesen die Kommunen einen „positiven Finanzierungssaldo“ auf. Ich will nicht verkennen, dass dies mit einer erheblichen Kraftanstrengung des Landes verbunden sein wird. Dennoch ist diese rein kamerale Betrachtung nicht ausreichend. Damit ist nicht der Abbau der Altschulden – investive wie konsumtive - abgedeckt.

Zudem hat uns der Landesgesetzgeber die doppische Haushaltsführung ins Stammbuch geschrieben. Was ist mit Abschreibungen, wie soll den ständig stärker anwachsenden Pensionslasten begegnet werden? Diese Fragen sind mit einem „positiven Finanzierungssaldo“ nicht beantwortet. Aber ohne Antworten darauf können die kommunalen Finanzen nicht zukunftsfest gemacht werden.

Unklar bleibt bis dato auch wie die zusätzlichen 500 Mio. € über die nächsten drei Jahre dargestellt werden und was die „horizontale Korrektur“ der Soziallastenzuweisung mit einem von 48 Mio. € auf 200 Mio. € aufgestockten Ansatz für die innere Balance des KFA bedeuten.

Wenigstens hat das Bundesverwaltungsgericht eine Grenze bei der Belastung der Gemeinden durch Umlagen eingezogen und aus Art. 28 GG eine unantastbare Mindestfinanzausstattung postuliert.

U3-Ausbau

Die Aussage, „die Kommunen beim U3-Ausbau stärker als bisher finanziell zu unterstützen“, freut uns. Es fehlt bislang aber zum einen an einer konkreten Größenordnung und zum anderen an einer Aussage, wie in der sehr komplexen Förderkulisse im Bereich des KiTa-Ausbaus für eine faire und möglichst einfache Regelung gesorgt wird. Dazu gehört auch die Einbeziehung der Ausbaumaßnahmen, die zügig umgesetzt wurden und so für die Umsetzung des  Anspruchs auf Betreuung gesorgt haben. Es wäre nur schwer zu vermitteln, dass diejenigen, die ihre Hausaufgaben rechtzeitig gemacht haben, sich schlechter stellen als der Rest.

Hier warten unsere Mitglieder auf eine schnelle und klare Antwort.

Kommunale Gebietsreform

In meinem letzten Bericht hatte ich geschrieben: „...natürlich ist ein oft an den Kreisgrenzen angedachter Neuzuschnitt von Verbandsgemeinden durch die Tatsache erschwert, dass bislang Kreisgrenzen faktisch unüberwindbar sind. Sicher ist: die Akzeptanz der anstehenden Fusionen steigt, je mehr auf örtliche Spezifika Rücksicht genommen wird und dabei für jeden einzelnen Fall eine sehr genaue Abschätzung der Folgen erarbeitet wird.“

Wenn die Ministerpräsidentin jetzt auch über Neuordnungen über Kreisgrenzen hinweg nachdenkt, wenn auch ohne vorgezogene Änderung der Kreisgrenzen, so kann man das nur begrüßen. Das kann an einigen Stellen im Land zu einer deutlichen Entspannung der Situation führen.

Aber es gibt darüber hinaus weitere, nicht unter die Kreisgrenzenthematik fallende fusionsbedrohte (Verbands-)Gemeinden. Auch für diese Gemeinden erhoffen wir uns eine erneute Überprüfung, ob eine Fusion gegen den Willen der Gemeinden unabdingbar erforderlich ist. Hier wird das am 17. Dezember im Entwurf und am 25. Februar in der Endfassung vorgestellte Gutachten von Professor Dietlein Arbeitsgrundlage und Argumentationshilfe sein können.

Ganz sicher wird das Thema an dieser Stelle nicht zum letzten Mal angesprochen worden sein. Dafür wird auch die Ankündigung sorgen, dass die Stadt-Umland-Problematik in der Zukunft einen Schwerpunkt bilden wird. Wir sind gespannt auf die Diskussionen darüber.

Ihr Ralph Spiegler


GStB-Bericht aus Gemeinde und Stadt 02/2013

Ralph Spiegler
Vorsitzender des Gemeinde- und Städtebundes