Erhebung der Realsteuern
Die Idee, den Vollzug der Grund- und Gewerbesteuern von den Kommunen auf die Finanzämter zu verlagern, sollte schnellstens wieder aufgegeben werden. Die Kommunalen Spitzenverbände auf Landes- wie auf Bundesebene sind sich einig: Effizienzgewinne sind nicht zu erwarten, im Gegenteil würde der Verlust der Nähe der Entscheider zu den entstehenden Fragestellungen zu erheblichen Verwerfungen führen. Zudem sind Festsetzung und Erhebung von Realsteuern wesentlicher Teil unserer Finanzhoheit. Damit diese Positionen nicht nur als reine Interessensvertretung abgetan werden können, prüft Prof. Dr. von Mutius derzeit für uns die verfassungsrechtlichen sowie verwaltungsorganisatorischen Aspekte. In einem ersten Zwischenergebnis heißt es: „Insgesamt ist festzustellen, dass derzeit keine ... hinreichenden und ... überzeugenden Gründe bestehen, den Vollzug der Realsteuern bei den Finanzämtern zu bündeln.“
Dem ist nichts hinzuzufügen.
Breitbandversorgung
Wir begrüßen ausdrücklich die Initiative des Landes zum Auf- und Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen. Dieses Infrastrukturmerkmal ist eine ganz wesentlicher Standortfaktor, der über Ansiedlung von Gewerbe und die Neuausweisung von Baugebieten, aber auch über die Attraktivität bereits bestehender Ansiedlungen entscheidet. Und das Ziel der flächendeckenden Grundversorgung dient der verfassungsrechtlich gebotenen Zielsetzung, gleichwertige Lebensverhältnisse in unserem Land anzustreben. Dass zur Erreichung dieses Ziels über vernünftige, auch Verwaltungsgrenzen überschreitende Clusterbildung nachgedacht wird, ist aus meiner Sicht der richtige Weg. Zu groß allerdings dürfen diese Cluster auch nicht sein, um nicht die Schnelligkeit von Entscheidungen zu behindern.
Packen wir es an.
Schulbuchausleihe
Ein dickes Lob gebührt den Kolleginnen und Kollegen in unseren Verwaltungen für die hervorragende Abwicklung der Schulbuchausleihe. Trotz nicht unerheblicher Anlaufprobleme mit dem Erfassungsportal ist es ihnen gelungen, die insbesondere in der Startphase große Menge an Büchern an die Schülerinnen und Schüler unserer Schulen zu bringen. Und dass zu Kosten, die mehr als deutlich unter denen anderer Gebietskörperschaftsgruppen liegen. Ein deutlicher Beleg der Effizienz unserer Rathäuser und Verwaltungen. Der Rechnungshof hat eine Anpassung der Verwaltungskostenpauschale von anfangs 9,00 € im ersten Jahr bzw. 7,50 € in den beiden Folgejahren auf 12 € rückwirkend ab Schuljahr 2012/13 bei den Grundschulen vorgeschlagen. Wenn dies mit einer Preisgleitklausel versehen wird, können wir uns damit einverstanden erklären. Zudem sind wir mit dem Land in Verhandlungen darüber, ob für die Einführungsjahre noch eine einmalige Sonderzahlung erfolgt, obwohl das nicht in der Vereinbarung mit dem Land festgeschrieben war. Auch hier zeichnet sich eine Lösung ab.
Gut gemacht.
Starke Kommunen – starkes Land
Zu einer Erfolgsstory für uns alle könnte die Zukunftsinitiative „Starke Kommunen – starkes Land“ werden. 51 Kommunen bewarben sich um die Teilnahme an dem Projekt. In einem gestuften Verfahren wurden 14 Verbandsgemeinden in sechs Modellräumen ausgesucht. Mit sehr verschiedenen Schwerpunktsetzungen und Aufgabenstellungen machen sich diese Kolleginnen und Kollegen jetzt auf den Weg, in einem zweijährigen, durch Fachleute moderierten Prozess, der durch das Innenministerium mit ca. 4,1 Mio € gefördert wird, innovative Ansätze für die Bewältigung real existierender Herausforderungen zu erarbeiten. Die Einbindung der Bürgerschaft ist dabei wesentliches Merkmal. Bereits in den ersten Projektforen vor Ort zeigte sich eine große Bereitschaft zur Mitarbeit.
Ich wünsche den Kolleginnen und Kollegen in den Modellräumen viel Erfolg. Der konkrete Nutzen wird sicher zunächst in den Modellräumen erfahrbar sein. Ich bin mir aber sicher, dass wir alle sowohl von den konkreten Projekten lernen können als auch insbesondere von den Erkenntnissen des Prozessablaufs profitieren werden. Der Ansatz des Landes und die Ideen unserer Mitglieder versprechen einiges.
Vielen Dank für die Idee und das Mitmachen.
Wahlen und Gleichberechtigung
Die Stimmzettel für die Wahlen am 25. Mai des Jahres werden gerade gefertigt – ohne Formulierungen zur Gleichberechtigung der Geschlechter und ohne Angaben zum Anteil der Geschlechter in den Räten, so die Entscheidung des VGH Rheinland-Pfalz Anfang des Monats. So weit, so gut. Man hätte sich sicher die ganze Aufregung auch ersparen können. Sei’s drum. Ein übermäßiges Drama daraus zu machen, ist die Sache auch nicht wert. Entscheidend wird sein, dass es uns allen gelingt, die Besten, Fähigsten und Engagiertesten in unsere Gremien zu bekommen, und zwar unabhängig davon, ob es sich um Frauen oder Männer handelt. Dass ein ausgewogener Anteil beider Geschlechter der Arbeit in unseren Gemeinden, Städten und Verbandsgemeinden gut tut, steht für mich allerdings außer Frage.
In diesem Sinne grüßt Sie herzlich
Ihr Ralph Spiegler
GStB-Bericht aus Gemeinde und Stadt 04/201
Ralph Spiegler
Vorsitzender des Gemeinde- und Städtebundes