Die Situation der kommunalen Finanzen bleibt leider im Wesentlichen unverändert schlecht; trotz sprudelnder Steuerquellen in den letzten beiden Jahren sind die laufenden Finanzhaushalte unausgeglichen, weil auf der anderen Seite gerade im Bereich der Sozialhaushalte keine Entspannung zu verzeichnen ist.
Es sind neue Aufgaben hinzugekommen, wie die Betreuung von Kleinstkindern. Nach der Investitionsphase, in der die Gemeinden und Städte rund 600 Mio. Euro eingebracht haben, sind nun die laufenden Kosten für zusätzliches Personal und Sachmittel aufzubringen. Immer noch ungeklärt ist die Beteiligung des Landes an den Investitionskosten für den so genannten U 3 Ausbau. Das Land sollte sich, wie der Bund und die Gemeinden und Städte, mit einem Drittel an den Investitionskosten beteiligen. Die bislang erfolgten Landesleistungen liegen deutlich unter einem Drittel. In einer im Jahre 2008 geschlossenen Vereinbarung mit dem Land, war eine umfassende Revision der Landesbeteiligung vereinbart.
Eine Lösung ist nicht in Sicht, es gibt noch nicht einmal einvernehmlich definierte Eurobeträge. Hinzu kommt, dass das Land seinen Anteil an den Personalkosten aus kommunalem Geld finanziert, nämlich dem kommunalen Finanzausgleich.
Wenn die Landesregierung zu Recht feststellt, dass Rheinland-Pfalz in Sachen Kinderbetreuung sehr gut aufgestellt ist, dann ist das ganz wesentlich ein Verdienst der Gemeinden, Städte und Kreise. Finanziell hat das Land hieran einen eher bescheidenen Anteil.
Hinsichtlich des Landesfinanzausgleichsgesetzes stehen nunmehr die Normenkontrollklagen zur Entscheidung vor dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz an. Die kommunalen Spitzenverbände haben umfangreich zu dem Verfahren Stellung genommen: Gemeinsam mit dem Landkreistag und dem Städtetag sind wir der Meinung, dass die netto 50 Mio. Euro, die das Land zusätzlich in den kommunalen Finanzausgleich gegeben hat, nicht ausreichen, um den Anforderungen des Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2012 gerecht zu werden! Gleichzeitig wollen wir über die Fragen des Finanzausgleichs mit der Landesregierung verhandeln. Unseres Erachtens ersetzen Urteile den Dialog hier nicht. Sie sind für uns nur der Notanker! Die Urteile setzen aber den Rahmen für die Gespräche.
Die Ortsgemeinden sind der Kern der Kommunalen Selbstverwaltung und der Bürgerbeteiligung. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass den Gemeinden ein Mindestmaß eigener Finanzausstattung verbleibt, um überhaupt kommunales Leben nach eigenen Vorstellungen zu gestalten. Wenn Umlagen und Pflichtausgaben jeglicher kommunalpolitischer Gestaltung die Luft nehmen, verlieren wir dauerhaft unser größtes Potenzial im Land: das freiwillige und ehrenamtliche Engagement in unseren Räten! Und das ist ein besonders hohes Gut und nicht durch irgendwelche formalen Vorschriften und Gesetze zu „Bürgerbeteiligung und Transparenz“ zu ersetzen, zumal vieles was dort an „Verbesserungsvorschlägen“ zu erwarten sein wird, nur ein Mehr an Bürokratie und Gängelei bringen dürfte.
Echtes und kontinuierliches Bürgerengagement jedenfalls wird sich daraus nicht erschließen lassen. Im Gegenteil: Es ist zu befürchten, dass noch weniger Bürgerinnen und Bürger bereit sein werden, Verantwortung als Räte oder Orts- bzw. StadtbürgermeisterInnen zu übernehmen.
Wir, der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz, führen derzeit gemeinsam mit Prof. Dr. Martin Junkernheinrich von der Technischen Universität Kaiserslautern eine Untersuchung durch, wie viele Finanzmittel einer Ortsgemeinde verbleiben müssen, um auch freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben wahrnehmen zu können. Die ersten Ergebnisse sind sehr interessant. Wir hoffen, dass die hier gebildete Arbeitsgruppe im Laufe des nächsten Jahres verwertbare Ergebnisse vorlegen kann, die dann umfassend in den Gremien des Gemeinde- und Städtebundes und auch mit dem Land diskutiert werden sollen, um einen "umlagefreien Grundbestand an örtlichen Finanzmitteln" bestimmen zu können.
Die Liste der Themen im Verband ließe sich ohne große Probleme noch um viele Punkte erweitern.
Ich möchte an dieser Stelle aber Dankeschön sagen
- unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Geschäftsstelle, die uns alle vor Ort kompetent und engagiert beraten und unterstützen, ob als Verwaltung oder ehrenamtliche und hauptamtliche Bürgermeister/Innen
- den Mitgliedern in den Gremien des Verbandes, die sich immer weit über das normale Maß hinaus für die gemeindlichen Interessen engagieren, besonders aber den Mitgliedern des Landesvorstands, dessen Arbeit immer von einem guten Geist der Gemeinsamkeit geprägt ist und gerade im engeren Vorstand mit Ralph Spiegler, Axel Haas und Winfried Manns zu einem echt guten Team geworden ist.
Deshalb freuen wir uns auch, dass Ralph Spiegler als Nachfolger des Bürgermeisters a. D. der Stadt Kirn, Fritz Wagner, der bekanntlich im wohlverdienten Ruhestand ist und dem wir für sein langjähriges Engagement herzlich danken, zu einem der Vizepräsidenten des Deutschen Städte- und Gemeindebundes gewählt wurde. Dadurch wird der GStB Rheinland-Pfalz noch ein wenig näher mit der Arbeit unseres Bundesverbandes verbunden und wir sind so in der Lage, unsere speziellen rheinland-pfälzischen Erfahrungen als ländlich geprägtes Land in die Beratungen auf Bundesebene einzubringen.
Wir wünschen Ralph Spiegler viel Erfolg und gratulieren ihm zu seiner Wahl.
Ihnen allen darf ich an dieser Stelle einen guten Start in das Neue Jahr, viel Erfolg und Freude bei Ihrer Arbeit für Ihre Gemeinde wünschen.
Mögen Frieden, Wohlergehen und Gemeinsinn mit Gottes Segen unsere Begleiter im nächsten Jahr sein.
Es grüßt herzlichst
Ihr
Aloysius Söhngen
GStB-Bericht aus Gemeinde und Stadt 12/2014
Aloysius Söhngen
Vorsitzender des Gemeinde- und Städtebundes