Beginnen wir mit dem Erfreulichen:
Die große Koalition in Berlin hat sich in Verhandlungen mit den Ländern auf ein Programm zur Förderung von lnvestitionen in finanzschwachen Kommunen geeinigt. Davon profitiert Rheinland-Pfalz besonders stark im Hinblick auf die Finanzschwäche vieler Kreise, kreisfreier Städte (diese vermutlich nachmals in besonderem Maße aufgrund ihrer hohen Verschuldung), Städte und Gemeinden (mehr dazu von Winfried Manns hier).
lnteressant sind die Linien, die sich bei der Kommunal- und Verwaltungsreform treffen:
Im vergangenen Monat hatten wir ein Treffen mit den im ersten Teil der Gebietsreform betroffenen Gemeinden (von Verwaltungsreform kann ja eigentlich nicht gesprochen werden, da sich lediglich die Zuschnitte von Verwaltungsgrenzen - sprich: Fusionen auf Verbandsgemeindeebene - verändert haben, ohne dass es auch eine Reform/Veränderung im Rahmen einer Aufgabenkritik gegeben hatte).
Fast alle betroffenen Verbandsgemeinden waren dort vertreten und berichteten über ihre Erfahrungen nach der Fusion. Die Erfahrungen der meisten Verwaltungen sind durchaus ähnlich. Alle bemühen sich, die vor Ort auftretenden Probleme kooperativ zu lösen, egal ob freiwillig, freiwillig zwangsweise oder zwangsweise fusioniert wurde. Bis der jeweilige Fusionsprozess im Alltag abgeschlossen ist, werden überall noch Jahre vergehen. Fusionen kann man eben nicht mal ,,ebenso" machen.
Besondere Herausforderungen zeigen sich bei der Vereinheitlichung der IT-Strukturen und der Personalübergänge.
Vor dem Hintergrund der Errichtung von Windenergieanlagen stellt ein weiteres besonderes Problem die Zusammenführung unterschiedlicher Flächennutzungspläne dar. Hier wird man nicht nur Zeit brauchen.
Gleichzeitig beschäftigen wir uns mit den Grundlagen für die zweite Stufe der Kommunal- und Verwaltungsreform. Hier werden auf der Ebene von Landesregierung und Landtagsparteien die Aufträge für die Erstellung einer umfassenden wissenschaftlichen Grundlagenuntersuchung vorbereitet. Die engagierte Art dieser Vorbereitung lässt uns hoffen, dass es zu einer umfassenden Bewertung der Verwaltungsstrukturen in Rheinland-Pfalz kommt und diese dann auch in einem breiten politischen Konsens weitergeführt werden.
Es ist - und das allein ist wichtig - nicht nur eine rein technische Effizienzbetrachtung geplant, sondern es soll insbesondere der Fokus darauf gelegt werden, wie sich die veränderten, größeren Strukturen auf Bürgernähe und Bürgerbeteiligung auswirken.
Ja, und dann soll es in Rheinland-Pfalz ein Transparenzgesetz geben, dessen Zweck es ist, ,,den Zugang zu amtlichen lnformationen und zu Umweltinformationen zu verbessern, um damit ein Höchstmaß an Transparenz und Offenheit der Verwaltung zu erreichen." Mit dem Transparenzgesetz soll ein ,,Kulturwandel" im Verhältnis zwischen der Verwaltung und den Bürgerinnen und Bürgern angestoßen werden.
Beim Lesen der Gesetzbegründung und der erläuternden Texte könnte man den Eindruck gewinnen, dass Bürgerbeteiligung, Partizipation, Bürgerinformation in Einwohnerversammlungen, Einwohnerfragestunden, Printmedien und elektronische Plattformen, die anlasslose Bereitstellung von lnformationen in so genannten Ratsinformationssystemen, die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern über internetbasierte Petitionsforen, ,,Mängelmelder" oder ,,Deine Stadt braucht Dich" in unseren Gemeinden, Städten, Verbandsgemeinden und Landkreisen erst noch eingeführt werden müssten. All dies aber ist bei uns längst gängige Praxis.
Die Bürgerinnen und Bürger werden nicht danach differenzieren, ob es sich bei den von ihnen begehrten lnformationen um solche handelt, die der proaktiven Veröffentlichungspflicht unterliegen oder nicht. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten lesbare und verständliche lnformationen, so wie dies das Transparenzgesetz in Qualität und Umfang (zunächst nur) für die Landesverwaltung vorgibt, auch von ihrer Kommunalverwaltung. Dem müssen die Kommunalverwaltungen in Folge des Gesetzes Rechnung tragen - machen wir uns an dieser Stelle nichts vor. Die Kommunalverwaltungen werden über Kurz oder Lang ihre Portale an den Vorgaben des Transparenzgesetzes ausrichten, um den durch das Transparenzgesetz gestärkten Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger Rechnung tragen zu können. Damit verändert das Transparenzgesetz inhaltlich wesentlich die durch das LIFG und das LUIG den Gemeinden, Städten, Verbandsgemeinden und Landkreisen übertragen Aufgaben. Dies ist ein konnexitatsrelevanter Vorgang.
Wenn Transparenz im Sinne der Zielsetzung des Gesetzes wirklich gewollt ist und Verwaltung nachhaltig und auf Dauer im Sinne eines ,,Kulturwandels" gestaltet werden soll, geht dies nur mit den Kommunalverwaltungen, und zwar von Anfang an. Ein Ansatz der zweiten Stufe der Kommunal- und Verwaltungsreform ist die weitere Konkretisierung des ,,Eine Tür Prinzips". Dieses Prinzip konnte auf die Transparenzplattform Obertragen werden. Die Bürgerinnen und Bürger würden über eine lnternetadresse alle dort zusammengeführten lnformationsebenen übergreifend abrufen können. Dass dies nur in einem fairen Miteinander gelingen kann, zeigt das Geodatenportal.
Die ,,gemeinsame Transparenzplattform" zu schaffen und zu gestalten wäre ein Prozess, der sich über Jahre hinzieht. Dazu bedürfte es keines neuen Gesetzes, sondern eines gemeinsamen Projektes von Land und Kommunen; dies wäre auf Dauer mehr als ein solches Transparenzgesetz, das künstlich ,,konnexitatsbereinigt" wird.
Die kommunalen Spitzenverbande haben vorgeschlagen, mit Pilotkommunen Grundsätze und Anforderungen zu erarbeiten, kommunale lnformationen auf der Transparenzplattform bereitzustellen und bereitzuhalten. Dabei wird sich zeigen, dass lnformationsansprüche in unseren Gemeinden nicht in gleicher Weise abgefordert werden. In den über 1.000 Gemeinden mit weniger als 500 Einwohnern wird die lnformationsbeschaffung anders laufen, als in der Landeshauptstadt Mainz mit ihren rund 200.000 Einwohnern. Das Thema muss also differenziert betrachtet und am wirklichen Bedarf ausgerichtet werden.
Wichtig ist mir dabei, dass wir den Blick für einfache und bürgernahe Verwaltungsstrukturen nicht verlieren, wobei wir wieder beim Thema Kommunal- und Verwaltungsreform wären ...
Herzlichst
Ihr Aloysius Söhngen
GStB-Bericht aus Gemeinde und Stadt 4/2015
Aloysius Söhngen
Vorsitzender des Gemeinde- und Städtebundes