Bericht des Vorsitzenden Dezember 2015


Bisher haben wir dies – allen Unkenrufen zum Trotz – vor Ort ganz gut bewältigt Dank des übergroßen Engagements der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unseren Kommunalverwaltungen, aber auch durch das große, freiwillige Engagement der zahlreichen Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler.

Vielen Dank dafür – und – bitte nicht nachlassen!

Ehrenamtliches Engagement ist ein Markenzeichen von Rheinland-Pfalz, vielleicht auch oder gerade wegen der kleinteiligen kommunalen Strukturen. Dieses Markenzeichen bedarf der sorgfältigen Pflege. Dabei geht es nicht nur um kurzfristiges anlass- bzw. projektbezogenes Engagement in Kultur, Sport oder sozialem Bereich, sondern auch in  öffentlichen Ämtern in unseren Städten und Dörfern. Dort wird nachhaltig für lebendige Gemeinwesen gewirkt – und darauf kommt es an. Das ist Bürgerbeteiligung im besten Sinne.

Deshalb ist es dem Gemeinde- und Städtebund auch ein besonderes Anliegen, die Bedingungen für ehrenamtliches Engagement und Bürgerbeteiligung im Ehrenamt zu verbessern. Dies zielt nicht auf das ab, was gemeinhin als „Bürgerbeteiligung“ verstanden wird, also direktdemokratische Elemente in unserer Gemeindeordnung noch stärker zu verankern.
Dies fördert oft nur kurzfristiges, emotions- und privatinteressengeleitetes Engagement. Uns muss es aber um nachhaltiges und langfristiges Engagement in unseren Vereinen und Gruppen, aber besonders in unseren Räten gehen; denn verantwortungsbewusstes, dem Gemeinwesen nutzendes Engagement verlangt Sachkenntnis und persönliche Erfahrung.

Vieles kann man nicht in einem einzigen mit „Ja“ oder „Nein“ zu beantwortenden Satz zusammenfassen. Die meisten Sachverhalte, die für ein Gemeinwesen wichtig sind, kann man nur beurteilen, wenn  man bereit ist, lange Vorlagen zu lesen, sich intensiv mit anderen  zu beraten, Argumente anderer anzuhören und ernsthaft in seine Urteilsbildung miteinzubeziehen. Jeder, der sich solch einer Herausforderung stellt, verdient Anerkennung und Respekt als Bürgermeister/in oder Ratsmitglied.

Es braucht aber auch angemessene Bedingungen, unter denen er/sie sein/ihr Amt/Mandat ausübt. Dazu gehört auch die Chance, bestimmte Beratungsgegenstände zunächst einmal nicht vor den Augen der Öffentlichkeit erörtern zu müssen, um zu einem abgewogenen Urteil zu kommen.

Ich halte die Regelung der derzeitigen Gemeindeordnung für gut, Beratungsgegenstände, die in öffentlicher Ratssitzung abschließend entschieden werden, in nichtöffentlicher Ausschusssitzung vorberaten zu können. Wer die Praxis kennt, weiß, dass dort viel offener gesprochen wird, als in einer öffentlichen Sitzung. Dort melden sich Ausschussmitglieder mit „verqueren“ Meinungen eher zu Wort. Dort wird auch über Fraktionsgrenzen und „Fraktionszwang“  hinweg  diskutiert. Dort traut man sich viel leichter Fragen zu stellen, die auf vermeintlichem oder tatsächlichem „Nichtwissen“ beruhen. Dort kann man eben auch mal „falsche“ und „dumme“ Fragen stellen und eben solche Diskussionsbeiträge äußern, ohne Gefahr zu laufen, öffentlich „niedergemacht“ zu werden. (Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass dies die wichtigsten Beiträge sind; sie zwingen zum gründlichen Nach- und gelegentlich auch Umdenken im Entscheidungsprozess – und genau darum geht es in kommunalen Gremien).

Wir lehnen daher die geplante Änderung der Gemeindeordnung ab, die vorsieht, dass diese Möglichkeit der nichtöffentlichen Vorberatung in Ausschüssen abgeschafft wird, im Interesse von mehr Transparenz (ob Entscheidungen dann wirklich transparent werden, bezweifele ich stark).

Kommunale Selbstverwaltung will zwei Dinge:

  • die örtlichen Gemeinschaften sollen ihre Angelegenheiten selbst regeln und
  • Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Sachverstand und ihrer Erfahrung für die Teilhabe am Entscheidungsprozess aktivieren

Und dies soll sich in den Räten manifestieren. Deshalb muss die Ausübung eines Ratsmandats attraktiv bleiben. Nicht irgendwelche Spontaninitiativen sind der Kern unserer örtlichen Gemeinwesen, sondern die Räte sind es!

Wir als GStB werden dies auch weiterhin als wichtiges Ziel verfolgen. Aus unserer Sicht muss nicht die Stärkung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten im Fokus der Bemühungen des Gesetzgebers stehen, sondern die Verbesserung der Bedingungen für die Ausübung kommunaler Ehrenämter. Denn so fördern wir nachhaltige Bürgerbeteiligung und freiwilliges Engagement im Interesse des Gemeinwohls.

Den im März neu zu wählende Landtag fordern wir auf, sich mit der Verbesserung der Bedingungen für das Engagement als Ehrenamtliche in der Kommunalpolitik intensiv auseinanderzusetzen (vielleicht in einer eigenen Enquête-Kommission ?), denn unser Staat lebt von einer lebendigen und offenen lokalen repräsentativen Demokratie.

Liebe Leserinnen und Leser,
zum Ende dieses sehr bewegten und bewegenden Jahres 2015 wünsche ich Ihnen ein besinnliches und friedvolles Weihnachtsfest. Ich wünsche Ihnen bereichernde Begegnungen mit interessanten Menschen, ob von nah oder fern. Und schließlich wünsche ich Ihnen alles Gute, Zuversicht und Gottes Segen, der Sie im neuen Jahr 2016 bei Ihrem Tun begleiten möge.

Aloysius Söhngen


GStB-Bericht aus Gemeinde und Stadt 12/2015

Aloysius Söhngen
Vorsitzender des Gemeinde- und Städtebundes