Auf Grund dieser Kleinteiligkeit und der intensiven Gemengelage der 3 Waldeigentumsarten hat sich in Rheinland-Pfalz das Gemeinschaftsforstamt als die vernünftigste Organisationsform erwiesen. Das Gemeinschaftsforstamt ist ein aus der Geschichte erwachsenes Erfolgsmodell. Und wir möchten, dass das weiter so bleibt.
Wer die Bewirtschaftung des Waldes und das Engagement für den Wald gerade in den kleineren Gemeinden kennt, weiß, wie wichtig diesen Gemeinden der Wald ist. Der Gemeindewald ist für viele auch ein stückweit identitätsstiftend. Die Bürgerinnen und Bürger identifizieren sich mit ihrem Wald und engagieren sich für ihren Wald. Er prägt unsere Kulturlandschaft und ist Grundlage der großen Artenvielfalt in der Kulturlandschaft.
Für unsere Gemeinden ist der eigene Waldbesitz aber noch eins: Eine wichtige Vermögensanlage und gemeindliche Einkommensquelle. So erzielten z. B. die waldbesitzenden Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Prüm in den vergangenen Jahren immer einen Finanzüberschuss von rund 1 Million Euro. Dies sind immerhin rund 5 % der Finanzkraft der Gemeinden in der Verbandsgemeinde Prüm. Auf diese Finanzüberschüsse sind auch keine Umlagen zu zahlen.
Das Waldvermögen muss aber auch pfleglich behandelt werden. Da Holz nur in Jahrzehnten und Jahrhunderten im Wert wächst, eine dauernde und gute Pflege braucht und eine hohe Sachkenntnis notwendig ist, um den Wald richtig zu bewirtschaften, sind unsere Gemeinden hier auf die Unterstützung durch das Gemeinschaftsforstamt angewiesen. Hinzu kommt, dass die gemeinsame Vermarktung des Holzes sowohl eine gute Kenntnis der erntefähigen Holzbestände als auch eine gute Marktkenntnis voraussetzt. Dies können gerade die „Kleinwaldbesitzer“ nur gemeinsam mit anderen leisten. Hier bietet sich Landesforsten als der geborene Partner an.
Darüber hinaus gilt, dass Holz nur in bestimmten Qualitäten und bestimmten Mengen überhaupt vermarktbar ist. Diese Mengen zu erfassen und zu bündeln, quantitativ wie qualitativ, ist Aufgabe des Gemeinschaftsforstamtes. Eine Aufgabe, die unsere Gemeinden so alleine überfordern würde. Und auch dies setzt wieder eine langfristige Beobachtung und Kenntnis des Waldes voraus - weit über die Wahlperiode eines einzelnen Gemeinderates hinaus.
Dieser gemeinsamen und bewährten Bewirtschaftung unserer Wälder droht nun Gefahr. In den vergangenen Jahren hat das Bundeskartellamt es sich offensichtlich zur Aufgabe gemacht, die angeblich kartellrechtswidrige gemeinsame Vermarktung von Holz aus Staats-, Kommunal- und Kleinprivatwald zu zerschlagen und deshalb Verfahren gegen verschiedene Bundesländer, in denen dies geschieht, angestrengt. Unter anderem auch Rheinland-Pfalz. In der Folge haben sich Verkaufsorganisationen der örtlichen Waldbauvereine in Eifel, Westerwald, Hunsrück und Pfalz gebildet. Unstrittig waren aber bisher die Betreuung der Wälder und insbesondere das Auszeichnen von Holz für den Verkauf durch den staatlichen Förster.
In einem neuerlichen Verfahren in Baden-Württemberg wird dies nun seitens des Bundeskartellamtes in Frage gestellt. Das Verfahren könnte weitreichende Folgen, auch für das Gemeinschaftsforstamt rheinland-pfälzischer Prägung, haben und für die Betreuung unserer kommunalen Wälder.
Deshalb unterstützt der Gemeinde- und Städtebund (und hat dies auf Bundesebene aktiv als der Kommunalwaldverband in Deutschland mit betrieben) eine Initiative der Landesregierung, die auch mittlerweile von der Bundesregierung übernommen worden ist, das Bundeswaldgesetz zu ändern. Durch die Änderung soll sichergestellt werden, dass die dem Holzverkauf vorgelagerten Tätigkeiten, insbesondere das Auszeichnen der Waldbestände, nicht der Holzvermarktung zuzurechnen sind und nicht unter das Wettbewerbsrecht fallen. Aus unserer Sicht wäre es darüber hinaus wünschenswert, wenn auch die Holzvermarktung im engeren Sinne über Landesforsten in der Zukunft möglich bleibt.
Der Übergang zu einem reinen Markt- und Wettbewerbsmodell, der dem Bundeskartellamt offensichtlich vorschwebt, birgt die Gefahr eines „Rosinenpickens“ durch private Anbieter und die Abkehr von einer qualitativ hochwertigen, flächendeckenden Waldbewirtschaftung. Sollte es um eine Alternative zum staatlichen Gemeinschaftsforstamt gehen, hat aus unserer Sicht die Bildung kommunaler Gemeinschaftsforstämter Priorität. Diese Möglichkeit sieht das Landeswaldgesetz bereits heute vor, die staatliche Variante ist für die Gemeinden allerdings finanziell attraktiver ausgestaltet.
Im Interesse unserer waldbesitzenden Ortsgemeinden hoffen wir, dass die Initiative zur Änderung des Bundeswaldgesetzes Erfolg haben wird. Wir wollen weiterhin Wälder besitzen, die für Holzproduktion, Naturschutz und Erholung wertvoll sind. Zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger und unserer Gemeinden in Rheinland-Pfalz.
Herzlichst
Ihr Aloysius Söhngen
GStB-Bericht aus Gemeinde und Stadt 2/2015
Aloysius Söhngen
Vorsitzender des Gemeinde- und Städtebundes