Bericht des Vorsitzenden Juni 2015


Die Eingliederung der Verbandsgemeinde Maikammer in die Verbandsgemeinde Edenkoben ist verfassungswidrig.
Das entsprechende Gesetz ist nichtig und damit bleibt die Verbandsgemeinde Maikammer als selbständige Verbandsgemeinde bestehen.

Die politischen Reaktionen auf das Urteil, das immerhin 87 Seiten umfasst, sind natürlich unterschiedlich.

Was ist aber aus Sicht des Gemeinde- und Städtebundes festzuhalten?

  1. Eine „Teilgemeindegebietsreform“ ist zulässig.
    Das Verfassungsgericht hat zwar das konkrete Fusionsgesetz Maikammer/Edenkoben aufgehoben, aber ausdrücklich bestätigt, dass das Grundsätze-Gesetz und damit zu Grunde liegende Verfahren in Ordnung ist. Es kann damit als Richtschnur für einzelne Fusionsgesetze gelten; aber der Gesetzgeber muss sich an die selbstgesetzten Regeln halten. Das Gericht spricht hier von „Systemgerechtigkeit“ und davon, dass eine landesweit einheitliche Betrachtungsweise an den Tag zu legen ist. Dem Gesetzgeber ist es ausdrücklich untersagt, je nach Situation andere Maßstäbe anzulegen.

    Weiterhin hat das Gericht unausgesprochen auch bestätigt, dass eine bestehende und funktionierende Struktur schon ein Wert an sich ist und vom Gesetzgeber klar und eindeutig darzulegen ist, weshalb die neue Struktur für die Bürgerinnen und Bürger zu einem Mehrwert führt; dies stärkt alle Kommunen in ihrem Bestand.

  2. Jeder Fall ist einzeln zu beurteilen
    Wenn das Gericht das Reformgrundsätze-Gesetz nicht als verfassungswidrig erklärt, so ist dies dann auch als Grundlage für die Beurteilung der Einzelfälle anzuwenden, sowohl seine allgemeinen Regeln als auch die Ausnahmen. Es wird also „ergebnisoffen“ die weiteren Klagen prüfen.

    Für die betroffenen Kommunen bedeutet dies stückweit eine „Hängepartie“ und für die Verwaltungspraxis vor Ort eine Belastung im Alltag. Ob und inwieweit derartige Belastungen in späteren Situationen von Verwaltungs- und Gebietsreformen andernorts vermieden werden können, darüber sollte nachgedacht werden.

  3. Künftige Verwaltungsreformen sorgfältig vorbereiten!
    Die Verwaltungen und die Bürgerinnen und Bürger aus Maikammer (und Edenkoben)  haben die Belastung der im Einzelfall verfehlten Verwaltungsreform zu tragen. Es ist nicht einfach, einen solchen Prozess rückabzuwickeln. Dies gilt insbesondere für solch einen Prozess wie in Maikammer, der von großer Emotionalität geprägt war, wie auch jetzt die Reaktionen der Bürgerinnen und Bürger aus der alten/neuen Verbandsgemeinde Maikammer zeigen.

    Ich wünsche den vor Ort Verantwortlichen eine geschickte Hand; denn eine gute Nachbarschaft zwischen den Verbandsgemeinden ist auch weiter unerlässlich. Ein Gebot der Stunde bleibt interkommunale Kooperation!

Für die künftige zweite Stufe der Verwaltungsreform aber gilt:

Sie sollte sorgfältig vorbereitet werden und dies darf sich nicht auf allgemeine Grundsätze beschränken, sondern betrifft jeden potenziellen Einzelfall.

Ohne Zweifel sollte gelten: Bewährte Strukturen nicht ohne Not ändern!

Ein Gebietsreformprozess ist immer mit großen Emotionen behaftet. In Maikammer und andernorts wurde in der Diskussion deutlich: Die Menschen fühlen sich mit ihrer örtlichen Verwaltung verbunden und das ist mehr als nur der gelegentliche Verwaltungsbesuch. Das ist auch Grundvertrauen zu Menschen, die man kennt, denen man im Alltag begegnet und mit denen man von Angesicht zu Angesicht sprechen kann. Dies darf auch der Gesetzgeber als „Verwaltungsreformator“ nicht leichtfertig auf dem Altar der vermeintlich höheren Verwaltungskraft größerer Einheiten opfern!

Herzlichst

Ihr Aloysius Söhngen

P.S.: Das Land  sollte die Kosten der Rückabwicklung tragen. Unsere Forderung: Aber bitte nicht aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleiches!


GStB-Bericht aus Gemeinde und Stadt 6/2015

Aloysius Söhngen
Vorsitzender des Gemeinde- und Städtebundes