Warum es den Gemeinden so schlecht geht


Also wird die Finanzlage noch schlimmer, noch mehr Gemeinden, Städte und Landkreise werden in Fehlbeträge hineingetrieben und damit kommunalpolitisch handlungsunfähig.

Die Art und Weise des Umgangs mit diesem Thema stärkt das Vertrauen der kommunalen Seite in die Ausgewogenheit landespolitischer Entscheidungen nicht. Im Vorblatt des Landesgesetzes zur Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes (Landtagsdrucksache 14/572) heißt es: „Rheinland-Pfalz ist das einzige Bundesland, das bislang die alte Grunderwerbsteuer von 2 v.H. (= vier Siebtel des heutigen Steueraufkommens) in voller Höhe unmittelbar den Landkreisen und den kreisfreien Städten überließ."

Aus der Formulierung schließt jeder, dass es kein anderes Land in der Bundesrepublik gibt, das kommunale Körperschaften noch an der Grunderwerbsteuer unmittelbar beteiligt. Gerade dieser Hinweis war die wesentliche Begründung der Landesregierung und schließlich des Landtages, die Verstaatlichung der Grunderwerbsteuer zu Lasten der kommunalen Kassen zu verlangen und durchzuführen. Es führte zu Einnahmekürzungen bei den Kommunen von insgesamt 40 Mio. EUR pro Jahr, das sind 10 EUR je Einwohner.

Auf entsprechende Vorhaltungen und Einwendungen musste der Finanzminister in der Zwischenzeit, allerdings erst auf Grund einer Kleinen Anfrage der Abgeordneten Jullien und Schnabel (CDU) berichten, dass das Land Hessen seine Kommunen sehr wohl noch an der Grunderwerbsteuer unmittelbar beteiligt und auch keine Anstalten macht, das zu beenden. Die gewundene Formulierung dazu - Nachweis, dass der Landtag für die Beratung des kommunalen Finanzausgleichs nicht falsch informiert wurde - ist lesenswert: „Im Gegensatz zu Rheinland-Pfalz beteiligt das Land Hessen seine Kommunen nicht in voller Höhe an den Einnahmen der,alten' Grunderwerbsteuer mit dem Steuersatz von 2 v.H. bzw. in Höhe von 4/7 an der,neuen' Grunderwerbsteuer mit dem Steuersatz von 3,5 v.H.. Nach dem hessischen Grunderwerbsteuerzuweisungsgesetz werden den Landkreisen und kreisfreien Städten nur 4/7 der ,alten' Grunderwerbsteuer mit dem Steuersatz von 2 v.H. und 1/3 der,neuen' Grunderwerbsteuer mit dem Steuersatz von 3,5 v.H. zugewiesen."

Dies macht deutlich, wie schwierig den Finanzpolitikern der Regierungskoalition eine plausible Erklärung für die erneute heftige Befrachtung des kommunalen Finanzausgleichs gefallen ist. Auch die Seifenblase zerplatzte, dass nur durch die Verstaatlichung der Grunderwerbsteuer der Landeshaushalt verfassungskonform zu gestalten sei. In der Pressekonferenz über den Landeshaushalt machte der Ministerpräsident persönlich deutlich, dass man von dieser Grenze weit entfernt sei, erst später brachte der erneute Einbruch bei den Steuereinnahmen die Grenze bedrohlich nahe.

Nunmehr muss inzwischen wieder ein Vergleich mit anderen Bundesländern herhalten. Da es mit dem Vergleich mit Hessen nicht so ganz gut geklappt hat, ist nunmehr Nordrhein-Westfalen dran: Weil in Nordrhein-Westfalen die überörtliche Sozialhilfe und die Bundes- und Landestraßen von den Kommunen bezahlt werden müssten, seien die rheinland-pfälzischen Gemeinden, Städte und Landkreise wesentlich besser gestellt und deswegen sei es auch nur recht und billig, dass sich das Land die Grunderwerbsteuer von den Kommunen geholt habe.

Damit kann man unverändert feststellen, dass dem Land und auch dem Landtag bei der Beschlussfassung über den Finanzausgleich eine seriöse Argumentationsgrundlage

dafür gefehlt hat, dass es dem Land schlechter gehe als den Kommunen - was immer wieder behauptet wird. Nachgewiesen wird dies immer mit dem Hinweis auf andere Länder. Eine Untersuchung für Rheinland-Pfalz zwischen Land und Kommunen fehlt. Wenn das Land die Handlungs- und Investitionsfähigkeit seiner Kommunen wieder herstellen will, soll es den Finanzausgleich verbessern und wieder aufstocken.

Genauso wenig verständlich ist auch, dass man nunmehr nicht mehr über die Ursachen der Finanzmisere auf der Bundesebene - Zusammenbruch der Gewerbesteuer - und deren Ursachen redet. Es geht doch nicht nur um die Konjunktur. Wehrt sich die Koalition auf der Bundesebene gegen die unkontrollierbare Gestaltung der Gewerbesteuer durch Unternehmen? Fusionen und Übernahmen mindern alltäglich die Gewerbesteuer. Und gerade eben ist die Senkung der Gewerbesteuerumlage endgültig gescheitert.

Über all das redet man nicht mehr. Dafür ist das pauschale Philosophieren über den „Abbau von Standards" angesagt. Allerdings: Hat schon irgendjemand einen konkreten Vorschlag der Landespolitik gehört, welchen Standard man sich denn als Erstes in der Entscheidungsfreiheit der Kommunen vorstellen könne? Vielleicht die Personalausstattung im Bereich der Kindergärten? Die Frage, ob alle Sportstätten immer im bisherigen Umfang unentgeltlich - bis zum Licht, zur Heizung und Warmwasser - zur Verfügung gestellt werden müssen? Ob wirklich alle Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die so täglich verlangt werden, sinnvoll und unbedingt notwendig sind? Usw. usw.

Jedenfalls erbrachte der 10-Punkte-Katalog des Gemeinde- und Städtebundes - bei aller Provokation, die beabsichtigt war, und bei aller Betroffenheit bei den jeweils sich zuständig fühlenden Verbänden - im kommunalen Bereich breites Verständnis und Zustimmung und die Bereitschaft, mitzutun und selbst zu entscheiden. An der Vollendung und Umsetzung hapert es unverändert.

Ehrenamtsoffensive

Die Diskussion über hauptamtliche Ortsbürgermeister erbrachte zumindest ein vorläufig erstes Ergebnis: Der Unwille und der Aufstand der betroffenen Ortsbürgermeister - und das sind nicht nur die mit Ortsgemeinden mit 5.000 und mehr Einwohnern, sondern genauso die mit 3.000 oder 1.000 Einwohnern - über ihre Arbeitsbelastung und die ihnen zugemuteten Arbeitsbedingungen wurde deutlich und erreicht die Landespolitik. Vor einer Reihe von Jahren haben wir es schon gesagt und es hat uns keiner geglaubt: Die Gestaltung der Arbeitsbedingungen und der Ansprüche von Ortsbürgermeistern allein danach, wie denn die Kollegen aus dem öffentlichen Dienst behandelt werden sollen, geht fehl und in die Irre. Die Bedingungen und Bestimmungen für die Gestaltung des Amts des Ortsbürgermeisters - und das geht von den zeitlichen Möglichkeiten bis hin zur Aufwandsentschädigung - darf man nicht danach ausrichten, dass es - gerade bei größeren Ortsgemeinden - eine Großzahl von Kolleginnen und Kollegen gibt, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind (waren!). Das führt unmittelbar in die Diskussion, dass man Ortsgemeinden ehrenamtlich nicht in mehr als der halben Arbeitszeit eines öffentlichen Bediensteten führen dürfe. Dass das bei großen Ortsgemeinden nicht zu erreichen ist, hat zwar jeder gewusst und weiß auch jeder, es wurde aber aus dem Recht des öffentlichen Dienstes abgeleitet und darunter haben am Schluss alle zu leiden. Es ist endlich an der Zeit, hier einen Wandel und eine deutliche Kurskorrektur vorzunehmen. In einem Sofortprogramm zugunsten des Ehrenamtes in der Kommunalpolitik heißt das:

  1. mehr Freistellung für das Ehrenamt des Ortsbürgermeisters,
  2. die Wahrnehmung aller Möglichkeiten zwischen Ortsbürgermeister und Verbandsgemeindeverwaltung, um die Ortsbürgermeister von Tätigkeiten und zeitlicher Inanspruchnahme zu befreien, die sie nicht unbedingt selbst vornehmen müssen, andererseits den Ortsbürgermeistern aber auch die Hilfestellung zu geben, die sie benötigen,
  3. die Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen für die Wahrnehmung des Ortsbürgermeisteramtes, insbesondere auch ein Ausgleich für Nachteile, die durch jahrelange, intensive Ortsbürgermeistertätigkeit entstehen können.

GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 04/2002

Reimer Steenbock
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes