Wie geht's denn?


Dass man diese Antwort allerdings hört, ist offensichtlich nur die Folge einer falschen Einstellung oder Vorstellung.

Dieser Tage kursiert im kommunalen Bereich eine „Argumentationshilfe für kommunale Haushaltsberatung". Verfasser ist der Vorsitzende des Innenausschusses des Landtages Rheinland-Pfalz, gleichzeitig Geschäftsführer der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik und damit also ein kommunalfreundlicher Landtagsabgeordneter. Der Landtag hat zwar bisher seine Beratungen über den Landeshaushalt und damit auch über den kommunalen Finanzausgleich noch nicht abgeschlossen. Aber ungeachtet dessen gibt diese „Argumentationshilfe" jedem kommunalen Ratsmitglied und jedem Bürgermeister (der SPD angehörig) vor, wie man denn bei den kommunalen Haushaltsberatungen die Welt des kommunalen Finanzausgleichs zu sehen habe, dass nämlich die Kürzung gerecht und angemessen sei.

Zum derzeit vertretenen Glaubensbekenntnis des Landtages (?), unter dessen Kopf das passiert, gehört, dass es den Kommunen in Rheinland-Pfalz doch eigentlich gut geht. Wie froh müssen wir Kommunen eigentlich sein, in Rheinland-Pfalz zu leben, das in ununterbrochener Folge bei jedem Doppelhaushalt den kommunalen Finanzausgleich zu Gunsten des Landes und des Landeshaushalts befrachtet.

An die Bürgermeister und Ratsmitglieder, die sich in Versuchung fühlen, aus dieser „Argumentationshilfe" zu zitieren oder sie zu übernehmen, folgende wohlgemeinte Warnungen:

Es heißt, dass das Land für die Kommunen in Rheinland-Pfalz mehr Aufgaben als in den übrigen Bundesländern übernimmt und diese auch bezahlt. (Weil es den Kommunen in Rheinland-Pfalz besser geht als in anderen Ländern, sei der Eingriff in den Finanzausgleich berechtigt.) Als Beispiele werden die überörtliche Sozialhilfe und der Straßenbau genannt. Das heißt ja wohl im Klartext, dass damit die Befrachtung in der nächsten Runde bereits angekündigt wird. Straßenbau, zum Beispiel für Landesstraßen, soll also wohl in Zukunft aus dem kommunalen Finanzausgleich bezahlt werden?

Ein anderer Straßenbau kann doch eigentlich nicht gemeint sein, denn Kreisstraßen werden doch schon heute in Rheinland-Pfalz von Kreisen und kreisfreien Städten bezahlt und Gemeindestraßen immer noch von Gemeinden und Städten. Nur die Landesstraßen zahlt das Land. Und deren Finanzierung durch das Land soll eine Entlastung der Kommunen durch das Land sein? Weiter heißt es, dass der Nettotransfer des Landes an seine Kommunen pro Einwohner 1.144 DM betrage, und dass dieser Betrag 131,00 DM über N dem Durchschnitt der alten Bundesländer liege. Was beweist das eigentlich?

Abgesehen vom Mangel an Euro-Umrechnern, beweist das nicht mehr und nicht weniger, als dass das Land Rheinland-Pfalz alle möglichen E Finanzierungstöpfe in den kommunalen Finanzausgleich hineingepresst hat, die eigentlich in den Landeshaushalt hineingehören. Dadurch ist der kommunale Finanzausgleich so umfangreich, dass ein höherer Betrag herauskommt als in anderen Ländern, die bestimmte Ausgaben immer noch aus dem Landeshaushalt und nicht aus dem kommunalen Finanzausgleich finanzieren. Um es mit einem absurden Beispiel deutlich zu machen:

Wenn die Ministerien des Landes Rheinland-Pfalz künftig durch die Kommunen finanziert würden und die dafür erforderlichen Mittel in einer Einmalaktion in den kommunalen Finanzausgleich überführt würden, wäre damit der Nettotransfer des Landes an seine Kommunen deutlich höher. Das Land Rheinland-Pfalz hätte etwas Kommunalfreundliches getan. Wie einfach macht sich die Landesfinanzpolitik eigentlich das Geschäft?

Im gleichen Stil geht es auch bei der Grunderwerbsteuer weiter. Mit Blick auf die anderen Bundesländer wird behauptet, Rheinland-Pfalz sei das einzige Land, das die Kommunen an der Grunderwerbsteuer beteiligt habe. Zu empfehlen ist die Rückfrage in Hessen. Dort sind die Kommunen bisher (und noch immer) unmittelbar an der Grunderwerbsteuer beteiligt. Nebenbei: Diese Falschaussage enthält auch die Landtagsdrucksache mit dem Gesetzentwurf.

Im Übrigen: Warum diese Argumentation eigentlich nicht beim Konnexitätsprinzip? Rheinland-Pfalz ist das einzige Bundesland, das sich unverändert dagegen wehrt, das Prinzip „Wer bestellt, bezahlt!" in der Verfassung festzuschreiben.

Schließlich heißt es, auch nach der Wegnahme der Grunderwerbsteuer erhielten die Kommunen in Rheinland-Pfalz immer noch Mittel aus der Grunderwerbsteuer „durch die Erhöhung des Verbundsatzes". Nun ist es allerdings unbestreitbar, dass die Anhebung des Verbundsatzes von 20,25 auf 21 % auch für die Grunderwerbsteuer gilt und dass demgemäß weiterhin Mittel aus der Grunderwerbsteuer in den kommunalen Finanzausgleich fließen.

Aber: Zuerst werden die gesamten Grunderwerbsteueranteile den Landkreisen und kreisfreien Städte weggenommen. Gleichzeitig wird eine Beteiligung an der gesamten Grunderwerbsteuer von 21 eingeführt. Das alles einschließlich der übrigen Mehreinnahmen aus der Verbundsatzerhöhung bringt immer noch weniger Einnahmen von 40 Mio. Euro im Jahr mit sich. Soll tatsächlich von Bürgermeistern oder Ratsmitgliedern ernsthaft in Ratssitzungen oder nach außen hin vorgetragen werden, es sei ein Vorteil, dass das Land die Grunderwerbsteuer jetzt einkassiert und sich dabei aus; dem Finanzausgleich bedient habe?

Dann wünsche ich mir das unmittelbar im Anschluss an die Mitteilung, der Haushalt verfüge in diesem Jahr über einen Fehlbedarf von soundso viel Tausend oder Zehntausend oder Hunderttausend oder Millionen Euro; Ursache: Verkürzung der Schlüsselzuweisungen durch das Land. Man kann sich jedenfalls von den betroffenen Bürgermeistern oder Ratsmitgliedern nur wünschen, dass sie bei der Verwendung einer solchen „Argumentationshilfe" sehr vorsichtig und zurückhaltend sind. Vielleicht ist es auch an dieser Stelle besser, die realen Fakten zu sehen und zu bewerten und nach den objektiven Interessen der Kommunen (die Bürgermeister und Ratsmitglieder vertreten und repräsentieren) zu handeln. Beipackzettel für die Argumentationshilfe: Vorsicht bei Verwendung dieser Medizin! Dauerhafte Schäden für die Reputation könnten eintreten.


(GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 02/2002)

Reimer Steenbock
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes