In der Sitzung der Finanzausgleichkommission am 18. November 2002 verabredeten die Vertreter des Landes und der Kommunalen Spitzenverbände eine erste Notfalllösung zur Erhaltung der kommunalen Finanzierungs- und Zahlungsfähigkeit. Die Abrechnung der Kommunalen Finanzausgleiche der Jahre 2001 und 2002 stand an, die ständig sinkenden Steuereinnahmen hatten zu Überzahlungen an die Kommunen geführt.
Abweichend von der damals eigentlich erforderlichen Abrechnung der Finanzausgleichsmasse, die zu einer Senkung für die Jahre ab 2003 geführt hätte, wurde eine Garantiesumme in Höhe von 1.606 Mio. £ verabredet. Das Land gewährt den Kommunen einen „Kassenkredit" (= Verstetigungsdarlehen) zur Erhaltung dieser Garantiesumme bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Steuereinnahmen wieder steigen und die Rückzahlung des Kredits aus diesen Steuermehreinnahmen erfolgen kann. Praktisch wäre das dann geworden, wenn die Finanzausgleichsmasse die Garantiesumme von 1.606 Mio. € überschritten hätte. Das sollte ab 2007 der Fall sein, später hieß es ab 2008.
Entsprechend wurde die Regelung in § 34 Finanzausgleichsgesetz auf die Zeit von 2003 bis 2006 begrenzt.
Die Kommunalen Spitzenverbände akzeptierten den Vorschlag des Landes unter dem Eindruck der desolaten kommunalen Finanzsituation unter der Voraussetzung, dass das Land gleichzeitig eine nachhaltige, umfassende Verringerung der finanziellen Lasten einleitet - Standardabbau genannt.
Die Zeiten wurden allerdings nicht besser, sondern schlechter. Jede Steuerschätzung seitdem erhöhte den Kredit, den die Kommunen beim Land haben. Allein für das Jahr 2004 kommen nach dem voraussichtlichen Ergebnis der regionalisierten Steuerschätzung noch 11 bis 12 Mio. € Schulden der Kommunen beim Land hinzu. Ein Ende ist nicht abzusehen.
Standardabbau - 2002 noch ein fester Vorsatz der Landespolitik - mutierte erst zur Standardöffnung und dann zur Standardflexibilisierung und auch da nur in fühlbarer Lustlosigkeit.
Im Jahre 2005 wird das Verstetigungsdarlehen, das das Land den Kommunen gewährt hat, um die Garantiesumme zu gewährleisten, 480,3 Mio. € erreichen.
Das sind mehr als 25 v.H. der Garantiesumme (= Finanzausgleichsmasse insgesamt). Bei einem 5%igen Wachstum der in den Finanzausgleich einbezogenen Landessteuern würde es fünf Jahre dauern, um diese Belastung abzubauen.
Das Verstetigungsdarlehen ist zinsfrei, nur unter der Bedingung war es für die Kommunalen Spitzenverbände akzeptabel. Das Land hat mehrfach angekündigt, dass der Beistandspakt - mit der Zinsfreiheit - unverändert bis zur voraussichtlichen Tilgung der Vorfinanzierung durch Einnahmenzuwächse gilt. Das ursprünglich für 2008 angenommene Ende des Tilgungszeitraums kann man inzwischen mit relativer Sicherheit - vom Land bestätigt - frühestens auf das Jahr 2010 fixieren.
Dann sind wir in der nächsten Kommunalwahlperiode (aus der Sicht der am 13. Juni zu Wählenden) und von dem Ursprungsgedanken des Kassenkredits schon relativ weit entfernt. Ende 2009 haben wir sieben Jahre im Finanzausgleich auf Kredit gelebt und Geldmittel, die eigentlich in die Zukunft gehören, verbraucht. Dabei muss man sehen, dass Finanzausgleichsleistungen ja nicht nur Investitionen bedeuten, sondern überwiegend laufende Ausgaben, die aus Schlüsselzuweisungen finanziert werden.
Heute verbrauchen wir (auch) einen Teil der Schlüsselzuweisungen, die eigentlich erst in den nächsten sieben Jahren fällig gewesen wären. Eigentlich ein Verhalten, das nur aus der Notsituation der kommunalen Haushalte - desolate, noch nie so da gewesene Finanznot - zu rechtfertigen ist.
Das Verfahren beruht auf der Annahme, das bisherige konjunkturelle Verhalten unserer Wirtschaft in den letzten 40 Jahren würde sich fortsetzen. Auf konjunkturelle Täler mit sinkenden Steuereinnahmen - so wird unterstellt - folgen logischerweise konjunkturelle Hochzeiten mit kräftig wachsenden Einnahmequellen. Das sich im Tal aufbauende Defizit wird durch die Steuereinnahmen aus der später schäumenden Konjunktur abgebaut.
Dies nannte und nennt sich „defizit-spending". Erfunden wurde es Ende der 60er Jahre von der ersten Großen Koalition als Wundermittel der "Wiederbelebung der Konjunktur in Deutschland. Funktioniert hat es so nie. Wenn man heute Wirtschaftsprofessoren hört, so klagen manche darüber, dass viele Kredite zur Finanzierung von Konjunkturförderprogrammen heute noch nicht zurückgezahlt sind. Entweder haben die Steuereinnahmen in der Hochkonjunktur nicht gereicht oder das Geld wurde später dann doch anderweitig ausgegeben.
In diese Situation hinein kommt nun das Land mit einem Stabilisierungsfondsgesetz. Eine Garantiesumme soll auf Dauer festgeschrieben werden, sie wird mit Schwankungsbreiten versehen mit der Folge, dass es in guten Zeiten mehr (bis zu 1 v.H.), in schlechten Zeiten weniger (auch bis zu 1 v.H.), ausgehend von der derzeitigen Garantiesumme, geben soll. Begründung im Originaltext:
„Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird nun auch für Zeiten starken wirtschaftlichen Wachstums eine Stabilisierung des Finanzausgleichsvolumens angestrebt. Damit wird eine prozyklische Erhöhung der Nachfrage, die im Ergebnis lediglich eine Steigerung des Preisniveaus bewirken würde, verhindert.“
Schon diese Aussage macht misstrauisch. „Starkes wirtschaftliches Wachstum" - der Rundumblick zeigt: in überschaubarer Zeit nicht erkennbar. Und Stabilisierung in Zeiten wirtschaftlichen Wachstums heißt ja wohl im Klartext Kürzung. „Prozyklisches Verhalten" der Kommunen - wovon eigentlich? Selbst wenn morgen die Hochkonjunktur ausbricht, haben wir bis 2010 damit zu tun, unsere Schulden beim Land zu bezahlen. Also was wird da eigentlich geregelt?
Gegenüber dem bisherigen Beistandspakt bietet ein Stabilisierungsfonds folgenden Vorteil: Beim Inkrafttreten ab 2005 wäre eine Erhöhung der Garantiesumme um 1 v.H., also 16 Mio. €, möglich. Klingt gut, aber bei näherem Hinsehen: Finanziert wird das Ganze aus einem Fonds, der Kredite beim Land oder auf dem Kreditmarkt aufnehmen muss. Die Zinsen gehen zu Lasten des Fonds und werden also aus der Finanzausgleichsmasse finanziert.
Sicher - wenn mal Geld im Fonds ist - wird dieses Geld genommen, um die Garantiesumme samt Schwankungszuschlag zu finanzieren. Aber ab wann ist Geld im Fonds? Bis 2010 oder 2011 gibt es nur Kreditaufnahmen durch den Fonds und deren Auskehrung als Finanzausgleichsmasse. Die Zinsen kommen hinzu und werden die Zeit bis zur Tilgung der heute bestehenden und in den nächsten Jahren noch aufzunehmenden Kredite verlängern. Damit sind wir wahrscheinlich bei 2012 oder 2013. Ich will ja nicht das Bild von den Kindern, die nach uns kommen, zitieren. Aber ist das eigentlich vertretbar gegenüber allen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitkern, die nach uns kommen?
Dieser Vorschlag ist auch keine Notmaßnahme und kein „Beistandspakt" mehr. Ein Stabilisierungsfonds ist dauerhafte Festschreibung kommunaler Einnahmeansprüche auf eine bestimmte Garantiesumme mit Schwankungsbreiten. Die politische Entscheidung jeder Landesregierung und jedes Landtages, bei einem Landshaushalt auch den Ausgabebedarf und die notwendigen Einnahmen der Kommunen zu gewichten, wird damit beseitigt. Die Kommunen haben Einnahmenansprüche nach Gesetz – und darauf wird man uns verweisen.
Und noch eins: Könnte das Stabilisierungsfondsgesetz der Einstieg für die (dauerhafte?) Kreditfinanzierung von Teilen des Kommunalen Finanzausgleichs sein? Damit wäre das Land eine Sorge – die Verantwortung, dauerhaft einen Teil seiner Einnahmen den Kommunen abzugeben – los. Bis 2011/2012 ist diese (Teil)Kreditfinanzierung schon Wirklichkeit.
GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 05/2004
Reimer Steenbock
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes