Viele Diskussionen über die Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes, kurz TAG genannt, sind in den letzten Wochen geführt worden. Da es sich um den ersten Anwendungsfall des inzwischen in der rheinland-pfälzischen Landesverfassung verankerten Konnexitätsprinzips handelt – zur Erinnerung: „Wer bestellt, bezahlt!“ –, gab man sich natürlich auch besonders Mühe. Dafür wurde es dann auch am Anfang sehr kompliziert.
Die Grundfrage, wie weit das Konnexitätsprinzip geht und wirkt, ist strittig geblieben. Das Land war und ist der Meinung, dass durch Bundesgesetz übertragene neue Aufgaben nicht vom Konnexitätsprinzip erfasst sind, weil dieses - da in der Landesverfassung verankert – nur gegen und für das Land gilt. Die kommunalen Spitzenverbände waren der Meinung, dass gerade in Bezug auf das Tagesbetreuungsausbaugesetz die Verantwortung des Landes weitergeht. Insbesondere die verstärkte Bildung im Vorschulalter muss dazu führen, dass – Bundesgesetzgebung hin oder her – das Land stärker einsteigen müsste.
Nur das Land ist auch in der Lage, seine Kommunen gegenüber dem Bund und der Bundesgesetzgebung durch die Vertretung im Bundesrat zu schützen. Interessanterweise ist uns dieser Schutz nicht zugute gekommen. Die vom Bund bereit gestellten Mehreinnahmen für den Ausbau der Kinderbetreuung (die berühmten 1,5 Milliarden) kommen in Rheinland-Pfalz nicht oder fast nicht an.
Am Schluss endete die Diskussion mit einem in der Finanzausgleichskommission geschlossenen Kompromiss. Das Land wird sich entgegen seiner ursprünglichen Absichten, nur die Kosten, die durch zusätzliche Landesmaßnahmen verursacht werden zu übernehmen, auch an den Kosten der Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes beteiligen. Die Kommunen müssen akzeptieren, dass ein wesentlicher Teil der Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes – der größere – allerdings auf ihre Kosten – auch aus dem kommunalen Finanzausgleich – zu finanzieren sein wird.
Besondere Aufmerksamkeit haben wir der Frage gewidmet, dass ein möglichst wenig bürokratisches Verfahren stattfindet. Das wurde gefunden mit der Festlegung, dass die Plätze für Zwei- bis Dreijährige letztlich durchgängig mit 1000 Euro pro Kind gefördert werden sollen.
Diese Förderung soll ab dem ersten Platz gelten, also auch diejenigen Kinderbetreuungsmöglichkeiten erfassen, die heute schon bestehen. Allerdings setzt die Förderung erst ein, wenn die Zahl der eingerichteten Plätze 10% der Zahl der Kinder des Jahrgangs zwischen zwei und drei Jahren im Gebiet der Verbandsgemeinde, der verbandsfreien Gemeinde oder Stadt oder der großen kreisangehörigen Stadt überschreitet. Dann allerdings, wie gesagt, gilt die Förderung ab dem ersten Platz.
Mit dieser Schwelle soll ein Anreiz verbunden sein. Die Anwendung der Schwelle auf die Kinderzahl im Gebiet der Verbandsgemeinden, verbandsfreien Städte und Gemeinden und großen kreisangehörigen Städte und nicht etwa im Jugendamtsbereich soll bewirken, dass das Bemühen Einzelner honoriert werden kann, auch wenn andere sich nicht um Plätze bemüht haben.
Bemerkenswert ist auch die eingetretene Offenheit, wie man Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren umsetzen kann. Die herkömmlichen Kindergartengruppen werden für eine größere Zahl von Kindern unter drei Jahren geöffnet. Statt bisher zwei können in Zukunft bis zu sechs Kinder unter drei Jahren in diese Kindergartengruppen aufgenommen werden. Dabei wird die Gruppenstärke nicht vermindert, allerdings der Personalschlüssel bei drei oder vier Kindern unter drei Jahren um 0,25, also ein Viertel, und bei fünf oder sechs Kindern unter drei Jahren um eine zusätzliche halbe Stelle erhöht.
Auch Tagespflegestellen sollen als gleichberechtigte Möglichkeit ohne Beschränkung eingerichtet werden können. Sie werden allerdings bei der Schwellenwertberechnung nicht berücksichtigt.
Insgesamt gesehen ein Beispiel dafür, dass politische Kompromisse bei der Finanzmittelverteilung zwischen Land und Kommunen durchaus bei Offenheit beider Seiten möglich sind. Man kann hoffen, dass das nicht nur in den 12 Monaten vor einer Landtagswahl gilt.
GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 07/2005
Reimer Steenbock
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes