Zum letzten (?) Mal – „Hartz IV“


„Klare Verhältnisse in den Jobcentern“ verkündete der Bundeswirtschaftsminister am 27. Juni 2005 gemeinsam mit dem Präsidenten der Bundesagentur für Arbeit. Recht hat er mit der Annahme, dass solche klaren Verhältnisse endlich notwendig seien. Die Geschäftsführung in den Arbeitsgemeinschaften soll eine klare Entscheidungsbefugnis im operativen Geschäft bekommen, das heißt über die Arbeitsmarktpolitik vor Ort, über Personal, Haushalt und Verwaltung.

Allein diese Aufzählung macht deutlich, dass es diese klaren Entscheidungsbefugnisse bisher nicht gegeben hat und dass es deshalb bei manchen die beklagten Probleme beim Anlaufen der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe gegeben hat. Auch sonst soll – bei Erhalt der grundsätzlichen Finanzierungsverantwortung des Bundes - der kommunale Einfluss – und das heißt, der der Landkreise und kreisfreien Städte – gestärkt werden. Auch das ist ein sinnvolles und Hoffnung erzeugendes Unterfangen.

Die regionale Zuständigkeitsverteilung endet unverändert bei den Arbeitsgemeinschaften unterhalb der Kreisebene, aber oberhalb der Ebene der kreisangehörigen Körperschaften. Besser wäre von Anfang an die Aufnahme der bisherigen Zuständigkeitsverteilung in der Sozialhilfe gewesen.

Die Verbandsgemeindeverwaltungen und die Verwaltungen der verbandsfreien Städte und Gemeinden sowie der großen kreisangehörigen Städte als Außenstelle sollten vor Ort zuständig für die Leistungsgewährung und die unmittelbare Betreuung der Personen sein, und das Fallmanagement kann man auf der Kreisebene oder auf einer regionalen Ebene oberhalb oder unterhalb der Kreisebene erledigen.


Wie dringlich es ist, näher an die betroffenen Menschen und ihre Probleme heranzukommen, macht die sprunghaft gestiegene Zahl der Bedarfsgemeinschaften, das weitgehende Fehlen der Prüfung von Unterhaltsverpflichtungen oder Vermögenseinsatz und die teilweise beginnende Wanderung zur Nutzung von preisgünstigerem Wohnraum deutlich. Von daher kann man allen kreisangehörigen Körperschaften, die Personal für die Arbeitsgemeinschaften zur Verfügung gestellt haben, nur empfehlen, dieses Personal nicht nur weiterhin zur Verfügung zu stellen, sondern auch möglichst noch als eigenes Personal zu behalten. Die organisatorischen Entwicklungen bei der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe sind noch nicht zu Ende.

Am Gelde hängt, zum Gelde drängt doch alles - daran fühlte man sich erinnert bei der ungewöhnlich schnellen Reaktion der Bundesagentur zur Schaffung von Möglichkeiten, die 25%ige Beteiligung der kreisangehörigen Körperschaften an den Leistungen für Unterkunft und Heizung einzufordern. Es gibt diese Beteiligung ohnehin nur in drei Bundesländern (Schleswig-Holstein, Thüringen und Rheinland-Pfalz).

Die Berechtigung dieser Kostenbeteiligung als „Interessensquote“ ist unverändert fraglich. Interesse woran und mit welcher Reaktionsmöglichkeit, so fragt man sich? Hinzu kam dann ab dem Beginn des Jahres 2005 die Nachricht, dass die vorhandene Datenverarbeitung, die von der Bundesagentur zur Verfügung gestellt wird, es überhaupt nicht zulässt, gemeindeweise zusammenzustellen. Wie hoch denn der Anteil der einzelnen Verbandsgemeinde, verbandsfreien Gemeinde oder Stadt oder großen kreisangehörigen Stadt ist, konnte niemand sagen. Nach dem Motto „Wenn man nicht nachweisen kann, wie viel überhaupt an Aufwand entstanden ist, beteiligen wir uns auch nicht an den Kosten!“ reagierten dann auch viele kreisangehörige Körperschaften absolut richtig.

Das wiederum veranlasste die Landkreise, die entsprechenden Rückerstattungen an die Agenturen für Arbeit einzustellen oder zu reduzieren. Und – oh Wunder, oh Wunder! – am 06.07.2005 war die Voraussetzung für die Umlage der Leistungen auf die kreisangehörigen Körperschaften geschaffen, so dass damit für die Kreise und kreisfreien Städte kein Grund mehr bestehen soll, den Arbeitsagenturen die ausstehenden Beträge vorzuenthalten. So betrachtet hätten sich die Beteiligten in dieser Sache ruhig einmal Zeit lassen können.
Aber man sieht schon: Die Welt bewegt sich doch.

Ansonsten ist unverändert die Aussage richtig, dass die zusätzlichen Finanzmittel, die im Zuge der Zusammenlegung von Arbeits- und Sozialhilfe vom Bund versprochen wurden (insgesamt 2,5 Mrd. € bzw. 1,5 Mrd. € für den Ausbau der Tagesbetreuung), vielleicht überall ankommen, aber nicht in Rheinland-Pfalz. Insoweit wird die Gesamtabrechnung für den kommunalen Bereich in Rheinland-Pfalz voraussichtlich mit einer Unterdeckung enden - allen politischen Aussagen, die im Rahmen des Wahlkampfes derzeit gemacht werden, zum Trotz. Bei den Gemeinden, Städten und Verbandsgemeinden kommen noch die am besten und vielleicht positiv weg, die möglichst viel qualifiziertes Personal für die Regionalagenturen bereitgestellt haben.


GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 08/2005

Reimer Steenbock
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied  des Gemeinde- und Städtebundes