Die Gewerbesteuerdebatte auf der Bundesebene ist ein hübsches Beispiel dafür. Keine zwei Jahre zurück sah es noch ganz danach aus, als würden wir sie verlieren. Ein Jahr zurück, und ein nicht unmaßgeblicher Politiker aus den Reihen der Großen Koalition erklärte uns, wir müssten uns jetzt innerhalb von 24 Stunden für eine Zustimmung zu etwas, was wir ganz und gar nicht wollten, entscheiden. Und jetzt dann doch die gute alte Gewerbesteuer, zwar etwas aufgemotzt (oder - je nach Emotionslage - ramponiert), aber doch im Grundbestand erhalten.
Eine gute Entscheidung.
Das gilt selbst dann, wenn man sieht, dass die Gewerbesteuer nur wenigen Kommunen mit bestimmten Gewerbestrukturen, besonders solchen mit hohen Gewinnen, zufließt. Die rheinland-pfälzische Finanzausgleichssystematik führt zum Glück dazu, dass auch die Empfänger von Schlüsselzuweisung A an solchen Entwicklungen teilhaben. Damit partizipieren dann auch gleichzeitig die Landkreise und die Verbandsgemeinden über die Umlagen. Einzig die Städte und Gemeinden in „mittlerer Finanzlage“ – kaum oder keine Gewerbesteuer, aber auch nicht Empfänger von Schlüsselzuweisungen A – sind derzeit von der Belebung von Steuereinnahmen abgehängt.
Eine grundsätzliche Entspannung der kommunalen Finanzlage ist deshalb immer noch nicht angesagt. So wie sich über Jahre hinweg die Defizite aufgebaut haben, so wird nur sehr langsam und allmählich eine Besserung der allgemeinen Finanzlage eintreten können.
Und auf einem weiteren Gebiet hat die Große Koalition auf der Bundesebene positive Zeichen gesetzt: Die Verhandlungen über den Bundeszuschuss für den Ausgleich der kommunalen Mehrbelastungen durch die Kosten der Unterkunft sind abgeschlossen. Es hat sich das Prinzip, dass alle oberhalb der Wasseroberfläche ankommen sollen – ein gutes Prinzip für das Schwimmen in tiefen Seen und Flüssen –, durchgesetzt.Wir erinnern uns auch dazu noch: Es gab schon einmal Aussagen des Bundesarbeitsministers, 29,1 % seien viel zu viel. Jetzt sind es über 30 %, ja im Einzelfall über 40 % geworden.
Gelegentlich kann man fragen, ob es bei solchen politischen Verhandlungen wirklich um einen verursachungsgerechten Ausgleich entstandener Kosten auf der Grundlage verlässlicher Nachweise oder doch nur um levantinischen Teppichhandel geht.
Wie dem auch sei: Es sieht danach aus, dass unser Land einen Ausgleich für die Mehrbelastung der Städte und Landkreise aus den Kosten der Unterkunft bekommt. Da muss das gleiche Prinzip zwischen Kreisen und kreisfreien Städten untereinander gelten. Auch dort darf keiner unter die Wasseroberfläche gelangen. Das Land ist aufgefordert, nur ein solches System zu beschließen und zuzulassen, das dieses sicherstellt. Es kann doch wohl nicht sein, dass die Kommunen in einem Land insgesamt entlastet werden, und das Land diese Mittel nicht so verteilt, dass das gleiche Prinzip, nach dem es sich selbst gedrängt und um das es sich bemüht hat, auch für die Kommunen gilt.
Damit lässt sich dann vielleicht ja auch die Notwendigkeit der Anrechnung der Entlastungen der Landkreise aus dem Wohngeld auf die Beteiligung der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden an den Kosten der Unterkunft eindeutig bestätigen. Es ist jedenfalls kaum erträglich, dass ein Teil der Kreise in Rheinland-Pfalz sich weigert, Entlastungen aus dem Wohngeld weiterzugeben. Diese Entlastungen dienen ausschließlich als Ausgleich für die Mehrbelastungen aus den Kosten der Unterkunft. Jetzt wird behauptet, es handele sich um freiwillige Leistungen. Wer Belastungen hat, hat auch die Entlastung anzurechnen.
GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 11/2006
Reimer Steenbock
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes