Konsolidierung


Ernst genommen fördert sie den Realismus bei der Umsetzung politischer Blütenträume.

Die Debatte über die Unternehmenssteuerreform ist ein Beispiel dafür.

  • Grundsätzlich ist eine solche Unternehmenssteuerreform nach Auffassung der Koalitionäre erforderlich.
  • Grundsätzlich geht das nicht ohne die Einbeziehung der Gewerbesteuer.
  • Grundsätzlich sollen die Gemeinde und Städte keine Einbußen an Einnahmen haben.
  • Grundsätzlich haben aber auch weder Bund noch Länder die Möglichkeit, auf Einnahmen zu verzichten.
  • Grundsätzlich soll damit die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft verbessert werden.
  • Grundsätzlich ist die Wirtschaft der Meinung, das sei nur durch eine Reduzierung der Steuerlast möglich.
  • Und spätestens an der Stelle bemerken alle, dass das die Quadratur des Kreises ist. Wenn man die Steuern für die Wirtschaft senken will, geht das nur mit Mindereinnahmen für Bund, Länder oder Gemeinden, und das will inzwischen wohl keiner mehr, weil nicht finanzierbar. Die einzige Alternative sind Steuermehrbelastungen für die Arbeitnehmer aus Lohn- und Einkommensteuer. Und das will schon gar keiner.

Diese Erkenntnisse scheinen endlich die Diskussion in den Bereich realisierbarer Modelle zu bringen. Realisierbar sind derzeit weder das Modell der Stiftung Marktwirtschaft (massive Verschiebung der Steuerbelastung von der Gewerbesteuer zur Lohn- und Einkommensteuer) noch das Modell des Sachverständigenrates, von dem niemand so recht weiß, wie es eigentlich aussehen soll.

Realisierbar ist – bei unveränderter Gesamtsumme der Gewerbesteuer – wohl nur ein Modell, das die Gewerbesteuer auf breitere Schultern stellt und eine Gleichbehandlung von Personen- und Kapitalgesellschaften mit sich bringt, aber auch eine Einbeziehung aller, die gewerbliche oder gewerbeähnliche Tätigkeiten ausüben, bei entsprechender Absenkung der Steuerzahllast für diejenigen, die heute alleine die Gewerbesteuer finanzieren.

Konsolidierung

ist unverändert das Gebot der Stunde bei der Umsetzung von Hartz IV. Offensichtlich herrscht in der Politik auf der Bundesebene die Auffassung vor, mit der Änderung der Anspruchsgrundlagen habe man im Moment alles Menschenmögliche und Notwendige getan. So wird es in Zukunft - nur ein Beispiel - nicht mehr unbeschränkt möglich sein, dass Kinder nach Abschluss der Schule uneingeschränkt einen eigenen Haushalt gründen und dann plötzlich zusätzliche öffentlich zu finanzierende Kosten für die Unterkunft anfallen.
Das ist eine richtige Entwicklung, aber sie ist doch nur die dringend notwendige Korrektur von ausgeuferten Ansprüchen.

Das wesentlich größere Problem ist eine sich immer mehr ausweitende Bürokratie, die mehr und mehr Geld kostet.

In periodischen Abständen wird der Verwaltungskostenansatz zu Lasten der Gelder, die für die Vermittlung verfügbar sind, erhöht.

Von 11 Milliarden Verwaltungskosten jährlich ist derzeit die Rede. Dazu im Vergleich:

Die Gesamtveranstaltung Hartz IV kostet in der Bundesrepublik um die 26 Milliarden Euro.

Wenn wir Rheinland-Pfalz als den typischen 5%-Fall der Bundesrepublik betrachten, würde der Anteil des Landes Rheinland-Pfalz an den Verwaltungskosten bei 550 Millionen Euro liegen. Würden wir Gemeinden, Verbandsgemeinden und Städte uns zutrauen, für 550 Millionen Euro die Gesamtverwaltung der Hartz-IV-Ansprüche bis hin zur Vermittlung bürgernah, bedarfsorientiert und reibungslos durchzuführen? Nur zum Hintergrund einer solchen Frage: 550 Millionen, verteilt auf 12 kreisfreie Städte und 200 Verbandsgemeinden und verbandsfreie Städte und Gemeinden, erbringt pro Körperschaft im Durchschnitt 2,5 Millionen Euro. Wer wäre nicht in der Lage, diese Verwaltung sicherzustellen? Ich vermute, wir wären sogar in der Lage, dem Bund zu versprechen, er bräuchte uns nur 400 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen, und könnte die übrigen 150 Millionen zur Sanierung des Bundeshaushalts verwenden.

Diese Zahlen machen das unveränderte Problem der Umsetzung von Hartz IV deutlich. Die Arbeitsgemeinschaften sind gegründet und haben ihre Arbeit aufgenommen. Im Großen und Ganzen funktionieren sie auch, teilweise funktionieren sie durchaus gut. Das Personal aus dem kommunalen Bereich (fast nur von Städten, Gemeinden und Verbandsgemeinden!) hat sich mit dem Personal von der Bundesanstalt arrangiert. Man kommt miteinander aus und tut sein Bestes.

Bedenklich muss trotzdem die Stimmungslage der aus dem kommunalen Bereich stammenden Bediensteten stimmen: Man findet sich in einer völlig anderen Welt wieder, die so attraktiv ist, dass man möglichst schnell in die Kommunalverwaltung zurückkehren möchte. In vielen Fällen wird darüber berichtet, die Bediensteten der BA würden sich gerne den kommunalen Bediensteten anschließen.

Das unverändert ungelöste Problem sind die Organisationsstrukturen. Die Arbeitsgemeinschaften wurden nicht etwa in eine Dezentralität und Eigenständigkeit entlassen. Die Arbeitsgemeinschaften sind streng durch Vorgaben in die Bundesanstalt in deren Hierarchie eingefügt.

Allenthalben wird über die Flut von Anweisungen, Richtlinien, Festlegungen geklagt. Mit dem Leben eines kommunalen Sachbearbeiters oder Abteilungsleiters aus einer Sozialhilfeabteilung früherer Zeiten - schnell, unbürokratisch, orientiert an den Problemen der Betroffenen, aber auch mit Kenntnis der Probleme und der „Nicht-Probleme“ und mit Selbstverantwortung entscheiden zu können - ist das nicht mehr zu vergleichen.

Es war auch ein Fehler, auf ein flächendeckendes, bundeseinheitliches Datenverarbeitungsverfahren zu setzen. Es hat schon in der Einführung erhebliche Probleme bereitet. Heute ist es noch nicht in der Lage, flächendeckend die Leistungen bezogen auf die einzelnen Gemeinden nachzuweisen. Jetzt hat man – man höre und staune – „architektonische Probleme“ festgestellt, die dazu führen, dass das Verfahren grundsätzlich neu aufgesetzt werden muss.Leider ist zu vermuten, dass auch beim nächsten Ansatz für ein mit viel, viel Geld entwickeltes zentrales Datenverarbeitungsverfahren, das sämtliche Arbeitsgemeinschaften, insbesondere aber sämtliche Leistungsempfänger, zentral in Nürnberg speichert, kein besseres Ergebnis als bisher herauskommen wird.

Es ist auch eine falsche Entscheidung gewesen, die Leistung und die Vermittlung zu trennen. Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt) hat es früher sehr deutlich gemacht. In der Einheit der Sachbearbeitung liegt das Geheimnis der bedarfsgerechten Gestaltung von Sozialleistungen und der Möglichkeit, auf die Bedürfnisse der einzelnen Person einzugehen, aber auch der Möglichkeiten, dem Missbrauch, der Ausnutzung des Systems vorzubeugen. In dem derzeitigen System wird Geld gezahlt für Personen, die im Rahmen der Sozialhilfe und durch Kenntnis der örtlichen Verhältnisse und der Personen längst ausgeschlossen waren. Das System, das wir heute haben und betreiben, ist nicht dazu geeignet, das zu ändern.


GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 03/2006

Reimer Steenbock
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes