Leitbilder und Ziele


Das ist ein guter Ansatz für die weiteren Diskussionen, wenn damit auch gemeint ist, dass es weniger Bürokratie und Bestimmung von außen, dafür mehr Selbstbestimmung und eigene Entscheidung geben soll.

Eines der Leitbilder ist die Ergänzung von Metropolregionen – Rheinland-Pfalz ist am Rande von Rhein-Ruhr, Rhein-Main und Rhein-Neckar betroffen – um Entwicklungsbereiche um die Oberzentren herum sowie um besondere ländliche Bereiche wie beispielsweise den Flughafen Hahn, Gartenschaustandorte, ICE-Haltepunkte und den Nürburgring. Damit ist schon eine gewisse Regionalisierung angesprochen. Man muss sich fragen, ob nicht die Kooperation in solchen Teilräumen und nicht mehr innerhalb der bisherigen Planungsgemeinschaften die eigentlich wichtige Entwicklungsaufgabe ist. Das führt am Schluss auch zu der Fragestellung, ob die Planungsgemeinschaften, mit denen die Gemeinden und Städte sehr unterschiedliche Erfahrungen gemacht haben, wirklich unumgänglich notwendig sind. Diese unterschiedlichen Erfahrungen mögen auch daran liegen, dass die Planungsgemeinschaften immer noch nicht Organisationen sind, die ausschließlich von den Trägern der örtlichen, gemeindlichen und städtischen Planung gebildet und bestimmt werden. Vielmehr sind Vertreter von Planungsbehörden – Landkreise – mit erklecklichen Stimmrechten in einer eigentlich als Selbstverwaltungskörperschaft gedachten Einrichtung vertreten.

Entwicklungsbereiche und eine stärkere Regionalisierung von Entscheidungen setzen eine stärkere interkommunale Kooperation voraus. Diese interkommunale Kooperation ist im Entwurf unter dem Stichwort „Ressourcenschonende Siedlungsentwicklung“ angesprochen, soll also wohl dem Ziel dienen, die bauliche Entwicklung und auch die wirtschaftliche Entwicklung (Ansiedlung von Einzelhandelsmärkten) stärker als selbst verantwortete kommunale Eigenentwicklung zu verstehen.Interkommunale Kooperation erschöpft sich aber natürlich nicht in Kooperationsnotwendigkeiten um Oberzentren herum – mit dem Ergebnis, dass auch das Oberzentrum mit den umliegenden Städten und Gemeinden kooperieren muss. Erfasst werden selbstverständlich auch die Mittelzentren und die Grundzentren mit ihrem jeweiligen Umland.

Es sollte schon im Landesentwicklungsprogramm eindeutig zum Ausdruck kommen, dass es für die Ansiedlung eines Einzelhandelsmarktes, der für örtliche Bedürfnisse ausgelegt ist, nur der Entscheidung des örtlichen kommunalen Planungsträgers, und das sind die Verbandsgemeinde als Träger der Flächennutzungsplanung und die Ortsgemeinde als Träger der Bebauungsplanung bedarf. Etwas anderes sind Großeinkaufsmärkte mit einem Einzugsgebiet, das über eine Gemeinde hinausgeht. Die Entscheidung darüber, wo man welche dieser großflächigen Einzelhandelsmärkte ansiedelt, wäre ein gutes Beispiel für eine interkommunale Kooperation in Teilräumen (aber wie gesagt unter Einbindung aller Beteiligten). Das Konzept der zentralen Orte soll beibehalten werden, ohne es tief greifenden Veränderungen zu unterziehen. Es ist eine simple Feststellung, dass eine bestimmte Gemeinde oder Stadt sich als zentraler Ort einer bestimmten Kategorie etabliert hat. Dazu bedarf es keiner Entscheidung einer Planungsbehörde, keiner Abwägung und keiner Auslegung durch eine Planungsgemeinschaft. Es bedarf lediglich einer Tatsachen-feststellung.

Auch das Ziel der ressourcenschonenden Siedlungsentwicklung oder des Freiraumschutzes, das heißt das Vorbeugen vor einem weiteren intensiven Flächenverbrauch im Außenbereich, ist kein Grund dafür, die Diskussion über die Frage, wer der Gemeinde welche Baugebiete mit wie vielen Bauplätzen genehmigt, wieder zu beleben. Angenommen hatten wir eigentlich, dass diese Diskussion irgendwann in den Stürmen der letzten Jahre – bei der Auslegung des LEP III – untergegangen ist. Umso mehr muss erstaunen, dass dieselbe Argumentation schon jetzt – bei der Diskussion des Entwurfs des LEP IV – von Vertretern von Planungsgemeinschaften erneut aufgebracht wird. Diesmal wird die Argumentation unter dem Deckmantel des Vorrangs der Innenentwicklung (Dorferneuerung, Stadtsanierung) gegenüber immer neuen Baugebieten im Außenbereich geführt. Gegen das Prinzip des Vorrangs von Innenentwicklung ist sicherlich nichts einzuwenden. Nur: Bedarf es wirklich der staatlichen Aufsicht, um kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften Vernunft beizubringen? Und: Ist die staatliche Aufsicht immer vernünftiger als die kommunale Entscheidung? Ob man einen Bebauungsplan erlässt, gehört zur örtlichen Entwicklungs- und Bauleitplanung und nicht in den Bereich der Verteilung von Wohltaten durch Genehmigung.

Soviel für dieses Jahr und an dieser Stelle. Das nachfolgende Gedicht als Gruß, Lektüre unter dem Weihnachtsbaum und mit den besten Wünschen für ein frohes, geruhsames Weihnachtsfest und einen guten neuen Jahresbeginn.

Der goldene Baum
Haben wir’s recht wohl erdacht
Für die hohe heilige Nacht,
Abendlang und rein entzückt,
Heiter endlich aufgeschmückt
Weißen Tann und rotes Licht,
Stern und Engelsangesicht,
Silberlust im dunklen Grün,
Selges Blühn und Überblühn –
Weh, schon blinkt durchs Fensterglas
Tag Sankt Epiphanias,
Und das Jahr mit Recht und Fug
Spricht: genug.

Nur noch einmal, komm, entzünde
Aller Kerzen Ernst und Spiel,
Mit dem Bunten dich verbünde,
Wie dies eh und je gefiel:
Sieh, der Engel kehrt sich leise
Dem Trompetenbläser zu,
Horch, der Violinen Weise,
Und der Dirigent bist du.
Lischt die Kerze. Im Ermatten
Geistert Schattenspiel im Raum –
Traumesbilder, Abschiedsschatten,
Dir zum Abschied, goldner Baum!

Ach, nun kommt ein langes Jahr,
Eismond, Frost und Februar,
Weidenrute, Osterschmaus,
Birke, Mai und Immenbraus,
Junibeere, Juliglut,
Erntefeld und Traubenblut,
Spätoktober, Nebelschritt –

Glanz vom goldnen Baum, geh mit!

(Albrecht Goes)


GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 12/2006

Reimer Steenbock
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes