Wie erinnerlich, sind die Quoten für die Gewährung von Bedarfszuweisungen aus dem Ausgleichsstock zum Ausgleich von Defiziten in gemeindlichen Haushalten in den letzten Jahren immer mehr zurückgegangen. Erinnern wir uns: Am Schluss war noch eine Quote von unter 15 % übrig geblieben mit der Tendenz zu 10 % und darunter.
Anders ausgedrückt:
Von der Gesamtsumme der Bedarfszuweisungen erhielten die Ortsgemeinden
1998 → 48,65 %
2000 → 57,55 %
2001 → 65,99 %
2002 → 49,29 %
2003 → 53,00 %
2004 → 17,28 %
2005 → 21,53 %
Tendenz: Weiter fallend, die ständig sinkenden Quoten des Ausgleichs von Defiziten haben es deutlich gemacht.
Ursache und Anlass war die sich ständig ausweitende Inanspruchnahme von Bedarfszuweisungen für den Ausgleich des Haushalts von kreisfreien Städten, zuletzt der Stadt Mainz und der Stadt Ludwigshafen. Eine Umkehr dieser Entwicklung war der Landespolitik nicht mehr möglich. Die Vorlage konsolidierter Bilanzen im Rahmen der Kommunalen Doppik wurde - wohl wegen dieser Problematik - extra ins nächste Jahrzehnt verschoben. Am Schluss schien auch dem Gemeinde- und Städtebund die Überführung in die Schlüsselzuweisungen A das kleinste Übel. Schließlich kamen kaum noch Mittel bei den wirklich bedürftigen Ortsgemeinden an.
Ein vom Innenministerium vorbereiteter Gesetzentwurf sieht nun allerdings nur eine teilweise Überleitung dieser Mittel in die Schlüsselmasse A (Anhebung des Schwellenwertes von 73 v. H. auf 76,5 v.H.) vor.
Von den 23 Mio. EUR (= 48 %), die von den derzeitigen Bedarfszuweisungsmitteln in Höhe von 48 Mio. EUR in die Schlüsselmasse A übergeleitet werden sollen, verbleiben den Ortsgemeinden und verbandsangehörigen Städten nach Abzug der Umlagen noch rund 8 Mio. EUR. Damit kommen bei den Ortsgemeinden und verbandsangehörigen Städten nicht etwa 48 % der Bedarfzuweisungen, sondern lediglich 16,7 % an. Der Gesetzentwurf berücksichtigt nämlich nicht, dass die Bedarfszuweisungen keine Umlagegrundlage, dagegen die Schlüsselzuweisungen A sehr wohl Umlagegrundlage bei der Verbandsgemeinde- und Kreisumlage sind.
Seit 2004 sind die Ortsgemeinden nachhaltig und planmäßig als Empfänger von Bedarfszuweisungen (früher um 50 % der Gesamtsumme) zurückgedrängt worden (auf heute um 20 %). Diese Entwicklung würde nunmehr mit einer nochmaligen deutlichen Reduzierung des den Ortsgemeinden verbleibenden Betrages dauerhaft zementiert. Die Abschaffung der Bedarfszuweisungen in dieser Form dient dem Ziel, sie dauerhaft den Empfängern von Schlüsselzuweisungen B 2 – schwerpunktmäßig den Landkreisen – zu überlassen. Deshalb müssen die Bedarfszuweisungsmittel in vollem Umfang in die Schlüsselmasse A, auch wenn das bedeutet, dass vom derzeitigen Bedarfszuweisungsvolumen von 48 Mio. EUR infolge der Umlagewirkungen nur rund 12 Mio. EUR (oder 25 v. H. der Bedarfszuweisungen) bei den Ortsgemeinden und verbandsangehörigen Städten verbleiben werden.
Gelegentliche Hinweise auf die Verantwortung der die Umlage erhebenden Körperschaften, besonders der Landkreise, entstehende Spielräume zur Umlagesenkung zu nutzen, helfen den notleidensten Gemeinden nicht, solange nicht per Gesetz insoweit eine Verpflichtung zur Umlagesenkung vorgegeben wird.
Leider wurde im Zuge der Umsetzung der Hartz-IV-Gesetze deutlich, dass ein Teil der Landkreise sich den Möglichkeiten der Minderung finanzieller Belastungen der kreisangehörigen Körperschaften mit allen Mitteln entzieht. Selbst die Empfehlung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit, die Wohngeldentlastung der Kreise auch zur Senkung der Belastung der Städte und Gemeinden zu verwenden, wird heute noch zum Teil missachtet. Nur klare, eindeutige gesetzliche Verpflichtungen zur Umlagensenkung können helfen. Dagegen scheint es mit der Änderung des Kommunalabgabengesetzes zur Neufassung der Bedingungen für die Bildung von Abrechnungseinheiten beim wiederkehrenden Beitrag endlich voranzugehen.
Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hatten alle Fraktionen des Landtags ihre grundsätzliche Bereitschaft für eine gemeinsame Novellierung des Kommunalabgabengesetzes zur rechtssicheren Ausgestaltung der wiederkehrenden Straßenbeiträge erklärt. Daraufhin wurde durch die SPD-Landtagsfraktion auf Referentenebene ein Gesetzesentwurf erarbeitet. Dessen Einbringung ist letztlich am Widerstand der FDP-Landtagsfraktion und des Justizministeriums gescheitert. Nunmehr hat die SPD-Landtagsfraktion den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes vorgelegt. Alle Zeichen stehen gut, dass die lange ersehnte Gesetzesänderung endlich kommt. Was lange währt wird gelegentlich auch gut.
GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 10/2006
Reimer Steenbock
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes