Am Anfang oder am Ende vom Lied


Natürlich beschlich alle Anwesenden die Vermutung, damit seien dann auch die Landes-ämter, besonders auch das für Jugend und Soziales, gemeint. Das wurde zwar nicht ausdrücklich bestätigt, kann aber aufgrund einer Reihe von Aussagen als sicher gelten. Aber ein Trost wurde uns gegeben: Die Diskussion über einzelne Aufgabenzuständigkeiten von ADD und SGDs soll damit nicht ausgeschlossen werden. In seiner Einladung hatte der Minister darüber hinaus schon eine Aufgabenübertragung mit besonderer Relevanz ausgeschlossen: Keine weitere Übertragung der Aufgaben der Bauaufsicht auf Verbands-gemeinden. Die bisherigen Übertragungen bleiben (zunächst) erhalten, allerdings nicht mit „Ewigkeitsgarantie“.

Das Ergebnis der regierungsinternen Arbeitsgruppe, bestehend nur aus den zuständigen Mitarbeitern der Landesministerien, war und ist enttäuschend:
Das „Zwischenergebnis der Aufgabenkritik innerhalb der Landesregierung“ enthält 29 (inzwischen auf 33 erhööht) Vorschläge für Änderungen bei der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben, überwiegend bei Auftragsangelegenheiten oder in Angelegenheiten, bei denen man den Eindruck haben kann, dass es um den Erhalt oberer Landesbehörden einschließlich des Landesamtes für Jugend und Soziales geht. Wir hätten uns besonders eine Kurzbegründung / Stellungnahme, warum eine bestimmte Aufgabe verlagert werden soll, gewünscht. Es ist zugesagt, für jeden einzelnen vorliegenden Vorschlag eine Begründung nachzureichen.

Eine vollständige Liste der überhaupt bestehenden Zuständigkeiten oder auch nur der Gesamtbestand der zur Diskussion in der regierungsinternen Arbeitsgruppe vorgelegten und erarbeiteten Punkte (auch der nicht zu einer Veränderung führenden) wird den kommunalen Spitzenverbänden und den anderen Mitgliedern der Lenkungsgruppe nicht zur Verfügung gestellt.

Könnte es sein, dass es sich bisher um eine Ansammlung von Wunschvorstellungen einzelner Referenten aus Ministerien handelt, ähnlich wie bei den Zielen des LEP IV? Oder ist es tatsächlich so, dass die Arbeitsgruppe der Landesregierung vorschlägt, alle weiterführenden Schulen (Hauptschulen, Realschulen, regionale Schulen, Gymnasien) von den kreisangehörigen Körperschaften auf die Landkreise zu übertragen und den Gemeinden, Verbandsgemeinden und großen kreisangehörigen Städten dieses Landes alle Schulen außer den Grundschulen zu nehmen?

Verlagert werden soll nach den Vorschlägen der Arbeitsgruppe der Landesregierung nach oben:

  • die Schulen auf den Kreis
  • den großen kreisangehörigen Städten wird das Jugendamt genommen.

Nach unten soll nur die Trägerschaft für die Ortsdurchfahrten der Landes- und Kreisstraßen kommen. Offensichtlich wird das dem Land zu teuer.

Jetzt werden die kommunalen Spitzenverbände aufgefordert, auch ihrerseits Vorschläge vorzulegen. Wohlgemerkt: Die kommunalen Spitzenverbände wurden ausdrücklich nicht in die Arbeitsgruppe der Landesregierung einbezogen. Die Arbeitsgruppe und nicht die kommunalen Spitzenverbände waren beauftragt, eine umfassende Aufgabenkritik und Zuständigkeitsdebatte vorzubereiten. In einem fernen Land südlich des Äquators, das nichts mit Rheinland-Pfalz zu tun hat, gab es einmal eine Diskussion über die Neuordnung der Krale. Sie war von folgenden Phasen gekennzeichnet:

1. Phase: Man müsste mal etwas tun.
2. Phase: Die große Solidarität
3. Phase: Einrichtung von Tabuzonen
4. Phase: Das Große Palaver
5. Phase: Die Bedenkenträger treten auf
6. Phase: Schlechte Ernte steht ins Haus
7. Phase: Verschieben wir's auf's nächste Mal

Dahin sollten und wollten wir nicht kommen.


GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 06/2007

Reimer Steenbock
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes