In der Diskussion klingt es manchmal so, als seien es schwerpunktmäßig Probleme unserer Hauptschulen, die sich mehr und mehr zu Restschulen zu entwickeln drohen. Sie waren - im Nachhinein betrachtet - trotz aller Bemühungen, sie zu stärken und zu erhalten, die Stiefkinder der Entwicklung.
Die Freigabe des Elternwillens bei der Wahl der weiterführenden Schulen (und die relative Ohnmacht der Lehrer bei dieser Entscheidung) ist zu nennen. Auch die Erweiterung von freier Schulwahlmöglichkeit durch Freigabe des Wettbewerbs unter Schulen hat dazu beigetragen. Regionale Schulen und Ganztagsschulen wurden ohne eine verbindliche örtliche Zuordnung auf Schulbezirke geführt.
Am Ende haben sich auf einer Art "schiefen Ebene" immer mehr Schüler zwanghaft in Richtung Realschulen und noch mehr in Richtung Gymnasien bewegt.
Über die Ursachen und Auslöser kann man viel und intensiv diskutieren. Prinzipiell ist die Suche nach den Wurzeln eines Übels notwendig. Jedenfalls sind die Wurzeln nicht zuerst bei den Schulformen und -arten zu suchen. Aber es ändert nicht: Wir reden jetzt über eine Schulorganisationsreform, nicht über eine umfassende Schulreform.
Wenn man über die Einschränkung der freien Wahl der weiterführenden Schulen nach dem Willen der Eltern nicht mehr reden kann - und so sieht es gesellschaftspolitisch bei eigentlich allein Parteien aus -, dann müssen daraus im dann weitgehend freien Wettbewerb der Schularten und der Schulen untereinander Konsequenzen gezogen werden.
Die aus Hauptschule, Regionaler Schule, Realschule neu entstehende Gemeinschaft-sschule - wie immer sie heißen soll - muss man in die Lage versetzen, sich in der Qualität der Lehrer und der Ausstattung, in der Wahrnehmung der Eltern und Schüler als gleichwertig mit den Gymnasien, als erst- und nicht als zweitrangige Schulform, als Bildungsstätte im fairen Wettbewerb mit anderen zu stellen und zu bewähren.
Dazu gehört ein Schulträger, der diese Ziele bei "seiner" Schule hat und unterstützt. Das ist die Stadt, die Gemeinde oder Verbandsgemeinde.
Das erste Argument, das in Regionalveranstaltungen zur Verwaltungsreform zur Schulorganisation zu hören war, war eine Stellungnahme eines Landkreisvertreters, der für die Schulträgerschaft aller Schulen oberhalb der Grundschulen auf der Kreisebene plädierte, weil der Landkreis eine (gemeint war überflüssige) Schule schneller schließt als eine Verbandsgemeinde.
Wollen wir das und will die Landespolitik das?
Die Landkreise stehen als Schulträger für eine gleichmäßige Ausstattug des Kreisgebiets mit Schulen. Im Prinzip muss der Landkreis als Schulträger eine Einteilung des Kreisgebiets in Schulbezirke mit zugeordneten Schulen anstreben.
Die Stadt, Gemeinde, Verbandsgemeinde betrachtet die Schule als Standortfaktor, als Mittel des Wettbewerbs um Einwohner, Betriebe, Entwicklung. Sie muss sich individuell um ihre Schule bemühen. Sie darf, ja, sie will die Qualität ihrer Schule verbessern und erhöhen.
Der Landkreis kann keine Unterschiede in der Ausstattung seiner Schulen auf Dauer akzeptieren. Er muss auf Chancengleichheit, gleiches Niveau, gleiches Budget achten.
Er muss darauf achten, dass die Kosten der Schülerbeförderung möglichst gering gehalten werden. Das heißt bei der Trägerschaft des Landkreises zentrale Schulstandorte, möglichst keine Schülerwanderung über Schulbezirksgrenzen hinweg.
Die Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden stehen für die individuelle, örtlich eingebundene und verantwortete Schule, für die Schule im Wettbewerb um hohe und besondere Qualität für unsere Kinder und Jugendlichen.
GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 10/2007
Reimer Steenbock
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes