Sind die Bürger die Experten?


Jetzt also keine Wissenschaftler mehr, keine Expertenkommissionen, keine Arbeitsgruppen – der Bürger selbst ist dran.

Ein kurzer Blick auf das bisherige Geschehen:

Gremien in drei Ebenen wurden gebildet. Eine Arbeitsgruppe aus den Beamten der Ministerien, die in mehreren Sitzungen getagt hat, eine Lenkungsgruppe, an der auch die Kommunalen Spitzenverbände und die Gewerkschaften beteiligt sind, die einmal getagt hat, und eine politische Lenkungsgruppe, die ebenfalls inzwischen einmal getagt hat. Letztere, um die Entscheidung der Landesregierung zur Bürgerbeteiligung zur Kenntnis zu nehmen.

Fragt man sich, ob die Bürgerbeteiligung nunmehr das Ende des ersten Versuchs zu einer Kommunal- und Verwaltungsreform zu kommen ist, so trifft man auf die Aussage, dass die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger „nicht in Konkurrenz zu den beratenden Gremien und dem kommunalen Mandats- und Funktionsträgern vor Ort, sondern als kreative Bereicherung, als produktive Ressource, als zusätzlicher Motor für das Erreichen gemeinsamer Ziele“ gemeint ist.

Das ist für die Frage, wie es denn jetzt weitergeht – abgesehen von der Bürgerbeteiligung – wenig erhellend. Also wird man davon ausgehen können, dass auch aus den bisher geplanten Strukturen von Arbeitsgruppe der Ministerien, Lenkungsgruppe und politischer Lenkungsgruppe noch einiges zu erwarten ist. Der Innenminister hat das auf Nachfrage ja zwar nicht angekündigt, aber auch nicht ausgeschlossen.

Das ist von besonderer Bedeutung, weil der erste bisher vorliegende Aufgabenkatalog – vom Innenminister vorgelegt, aber dann doch nicht als Vorschlag der Landesregierung oder seines Hauses autorisiert – eher enttäuschend war. Geringfügige Verschiebungen von Zuständigkeiten zwischen staatlichen Behörden konnte man da lesen. Innerhalb des kommunalen Bereichs war ausschließlich die Verlagerung von Aufgaben von unten nach oben vorgesehen.

Darüber hinaus verunsichert bis heute die bei der Vorlage dieses ersten Aufgabenkataloges getroffene Aussage unseres Innenministers, dass SGDs und ADD in ihrem Bestand nicht mehr zur Diskussion stehen und gestellt werden dürfen. Das schließt dann zwar gewisse Aufgabenverlagerungen natürlich nicht aus, aber der berühmte Besenstrich der Treppe von oben nach unten kommt dabei schon arg ins Stocken.

Aber die Bürgerbeteiligung wird es dann sicherlich bringen. Wenn man die Eckpunkte der Kommunal- und Verwaltungsreform sich ansieht:

  • Optimierung der Zuständigkeiten für die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben,
  • Optimierung von Verfahrensabläufen und
  • Optimierung der kommunalen Gebietsstrukturen,

kann man sich nach der Effizienz des eingeschlagenen Verfahrens fragen. Neun Regionalkonferenzen, daran anschließend fünf bis sechs Bürgerkongressen in Form eintägiger „Zukunftswerkstätten“ und schließlich fünf bis sechs „Planungszellen“ mit in der Regel ca. 25 bis 30, nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern, die ca. eine Woche von ihrer Arbeit freigestellt werden, die „Lösungsvorschläge für ein vorgegebenes Thema“ erarbeiten sollen, lassen viele sehr konkrete, ernsthaft zu diskutierende Ergebnisse erwarten. Wichtig und entscheidend für Ergebnisse in solchen Gremien ist erfahrungsgemäß der Vorsitzende und der wird sicher nicht nach dem Zufallsprinzip ausgewählt.

Mit Befriedigung kann man jedenfalls in der Zwischenzeit feststellen, dass der Ausgangspunkt der anstehenden Reform die Feststellung ist, dass die bei der letzten Kommunalreform 1965 bis 1973 geschaffenen Strukturen im Wesentlichen unverändert Bestand haben, was zeigt, dass die Reform gut und richtig war. An diesem bewährten Gerüst der Kommunalstruktur – von rechtlich eigenständigen Ortsgemeinden, Verbandsgemeinden, verbandsfreien Gemeinden, Landkreisen und kreisfreien Städten - werde – so der Ministerpräsident – die Landesregierung festhalten.

Bemerkenswert ist auch, dass über folgende Grundsätze, die zwar nicht ausdrücklich erwähnt sind, aber die auch nicht problematisiert wurden, also wohl Übereinstimmung besteht:

Die rheinland-pfälzische Staats- und Kommunalverwaltung ist offenkundig nicht unwirtschaftlich. An keiner Stelle ist ein Personalabbau geplant oder als notwendig bezeichnet. Dass die Auflösung von Behörden weder geplant noch notwendig ist, ist schon erwähnt. Weiter leidet die rheinland-pfälzische Staats- und Kommunalverwaltung offenkundig auch nicht an Bürgernähe.

Nur die beim bisherigen Diskussionsprozess bestehende Übereinstimmung, dass sich die Notwendigkeit einer Reform nur aus Aufgabenkritik und Verlagerung von Aufgaben-zuständigkeiten ergeben kann, scheint ein wenig verloren oder in den Hintergrund gegangen zu sein.Es sind alle gespannt, wie es weitergeht.



GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 09/2007

Reimer Steenbock
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes