Auswirkungen der Finanzkrise und andere steuerliche Folgen


Dies ist - jedenfalls in Rheinland-Pfalz - nicht deshalb so, weil viele Städte und Gemeinden ihr Geld bei denjenigen angelegt haben, die selber in die Krise geraten sind. Es sind die mittelbaren Folgen der Krise, die sich nicht jetzt, aber mit Sicherheit in den beiden nächsten Jahren in erheblichem Maße auswirken werden.

Die bisher geltende Wachstumsrate für das Jahr 2008 von 1,8% ist nach Auffassung aller „Wirtschaftsweisen“ für das Jahr 2009 bei Weitem nicht zu erreichen. Und selbst die eher gemäßigten Institute lassen erkennen, dass es im schlimmsten Fall ein Minuswachstum von 1% geben könnte. Dann lassen sich die Steuermindereinnahmen relativ einfach rechnen: Für jedes Zehntel weniger 500 Millionen weniger. Der nächste schwierige Akt vollzieht sich auf dem Arbeitsmarkt. Trotz verbesserter Kurzarbeitsregelung (bis zu 18 Monaten) rechnen die Experten für das Jahr 2009 mit einer Steigerung der Arbeitslosen um eine halbe Million.

Dies geht einher mit einer aufgrund der verschlechterten Betriebsergebnisse wesentlich verminderten Gewerbesteuereinnahme und der bezogen auf die Erhöhung der Arbeitslosenzahlen zu erwartenden Minderung der Einkommensteueranteile für die Kommunen. Gleichzeitig werden die sozialen Leistungen für die kommunale Ebene wieder ansteigen.

Mir ist klar, dass die Betroffenheit der Städte und Gemeinden sehr unterschiedlich ausfallen wird. Dies hängt von den Branchen, von den Exportveränderungen, von den Marktbedingungen der Firmen vor Ort ab.

Trotzdem: Es wird im nächsten Jahr nach aller Voraussicht im gesamten Land erhebliche Einbußen auf der Einnahmeseite für die Kommunen geben. Die sozialen Lasten werden steigen. Wir sind als Kommunen über die Umlagen für die Kreise auch daran beteiligt.

Dabei gibt es gerade in Rheinland-Pfalz eine weitere Sorge. Trotz der steigenden Einnahmen in den beiden letzten Jahren haben sich das Saarland und Rheinland-Pfalz als einzige Bundesländer weiter verschuldet. Diese Verschuldung betrifft auch die kommunale Ebene. Hinzu kommt, dass sie nicht durch neue Investitionen in die Zukunft herbeigeführt worden ist. Dies lässt darauf schließen, dass es an einer angemessenen Finanzausstattung der Kommunen fehlt.

Wenn dann noch neue Investitionen der öffentlichen Hand und damit auch der Kommunen gefordert werden, um die Auswirkungen der Finanzkrise zu bewältigen, bedeutet dies, die Kommunen sollen investieren und sich damit langfristig weiter verschulden. Denn Grundlage der entsprechenden Programme des Bundes in dieser Angelegenheit sind lediglich die bisher bekannten verbesserten Bedingungen für die Aufnahme von Krediten.

Und da sage ich ganz deutlich: Das könnte man anders erledigen, wenn man von Seiten des Bundes nicht nur den Banken oder bestimmten Teilen der Wirtschaft, sondern auch der kommunalen Ebene helfen wollte. Eingesetzte Bundesmittel könnten über die Länder so gesteuert den Kommunen zur Verfügung gestellt werden, dass alle von einem solchen Kuchen profitieren könnten.

Deshalb muss man ja schon froh sein, wenn in kleineren steuerlichen Angelegenheiten wenigstens vernünftige Ergebnisse sich abzeichnen. Beim steuerlichen Querverbund ist man Gott sei Dank bei dem bisherigen Status Quo geblieben und hat eine Regelung verabschiedet, die auf die technisch-wirtschaftliche Verflechtung der Betriebe abstellt und langjähriger Rechtsprechung entspricht.

Die Besteuerung von Beteiligungserträgen aus Streubesitz ist im Jahressteuergesetz 2009 nicht mehr enthalten, und im Jahressteuergesetz 2009 sind beim Erlass der Grundsteuer wenigstens zwei Billigkeitsstufen festgeschrieben worden, so dass die Grundsteuerausfälle bei den Kommunen wenigstens einigermaßen eingegrenzt worden sind.

Sie sehen, es geht wie immer ums „liebe Geld“, und wir müssen für die Kommunen darum kämpfen, dass sie wenigstens einigermaßen damit ausgestattet sind, um ihren Aufgaben wirklich nachkommen zu können.


GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 12/2008

Winfried Manns
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes