Das Ende vom Lied


Man erinnert sich: 2004 wurde der Stabilisierungsfonds eingeführt als in ein mathematisches System gegossener Beistandspakt der Kommunen mit dem Land oder besser des Landes mit den Kommunen. Der Einbruch (Rückgang) der Finanzausgleichsleistungen sollte verhindert, die Entwicklung der kommunalen Haushalte stabilisiert werden. Ein damals – ich betone damals – vielleicht sinnvolles Unterfangen.

Die Idee zu einem solchen Fonds ist schon alt. 1967 war sie Grundlage des so genannten „deficite spending“ im Rahmen des damals verabschiedeten Stabilitätsgesetzes (Wirtschaftsminister Schiller und Finanzminister Strauß - Plisch und Plum genannt -, für die, die sich nicht mehr erinnern).

Man spendierte sich damals ein Defizit oder im Klartext eine Kreditaufnahme. Daraus wurde die Wirtschaft angekurbelt (Investitionsprogramm genannt), oder es war zumindest beabsichtigt, das zu tun. Der Idee nach flossen danach die Steuereinnahmen wieder lustig, und das Defizit – der Kredit – konnte aus diesen Mehreinnahmen getilgt werden.

Ebenso war das beim Stabilitätsfonds gedacht. Ausgleich von Tälern und Höhen im Finanzausgleich war das Ziel. Die Mehreinnahmen bei überschäumenden Steuereinnahmen kommen in einen Fonds und stehen dann für die früher oder später kommenden Täler oder das Tal (= Finanznot der öffentlichen Haushalte) zur Verfügung.

Eine schöne Theorie, nur mit einem Pferdefuß: Geld für den Fonds war nicht da und drohte auch damals nicht zu kommen. Also fing der Fonds mit einem negativen Kapital an. Das ist immer schlecht.

Im Ergebnis war es also eine pauschale, staatlich verordnete Gessamtkreditaufnahme zu Lasten aller kommunalen Haushalte, und die führte – ganz nebenbei – auch noch dazu, dass man im Ergebnis laufende Ausgaben, z. B. Personalkosten in den kommunalen Haushalten, aus Krediten finanzieren konnte

Zur gleichen Zeit begann der Bund und begannen die Länder, über Kreditaufnahme null nachzudenken, heute immer noch ein hohes Ziel. Der Weg dorthin ist für die Gemeinden, Städte und Kreise durch den Stablilisierungsfonds steiniger geworden. Über Jahre hinweg wurde im Finanzausgleich der Eindruck erweckt, Geld sei da, das – bisher jedenfalls – noch nicht da ist.

Und wie das mit Sünden so ist – sie zurückzunehmen ist ohne Hilfe des Himmels schwierig und langwierig (manchmal auch langweilig im Sinne des Wortes). Jetzt heißt es erst einmal „Augen zu und durch“, d. h. Tilgung des restlichen Fondsdarlehens (voraussichtlich bis 2011 abzuwickeln).

Dann sollte es heißen Rückkehr zu den guten alten Zeiten. Den Zeiten, als die Finanzausstattung der Gemeinden eine landespolitische Frage ersten Ranges war. Sie war politisch zu diskutieren und zu entscheiden. Diese Diskussion ist seit Jahren fast tot. Finanzausgleich wird im Moment als Rechensystem mit vorgegebenen Faktoren verstanden, und das dürfte er eigentlich nicht sein.

Nur am Rande: Das, was wir heute beschönigend nur „Kassenkredite“ –gegen vorübergehende Liquiditätsenge – nennen, sind ebenfalls Kredite, nämlich Kredite für Fehlbeträge, die aus Personalkosten, Sachkosten, Investitionen und Zinsen entstanden sind. Die Doppik macht es endlich einmal deutlich, dass Kassenkredite, so wie sie jetzt aufgenommen und praktiziert werden, schlichte Kredite zur Finanzierung von laufenden Kosten oder von Investitionskosten sind.

Das war der 229. und letzte GStB-Kommentar aus meiner Feder und damit das Ende – meines – Liedes.

Ich habe über alle Jahre hinweg viel Kritik – in der Regel von freundschaftlicher, zumindest freundlicher, Art und Weise – und viel Zustimmung erfahren dürfen. Dafür danke ich.
Sollte sich jemand persönlich durch einen Kommentar verletzt gefühlt haben, bitte ich um Verzeihung. Sollte sich jemand sachlich oder fachlich getroffen gefühlt haben: Das war Absicht.

Demnächst geht es hier weiter aus neu gespitzter Feder.
Auf Wiedersehen.


GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 08/2008

Reimer Steenbock
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes