Hinzu kommt das Bestreben, die Qualität der Schulbildung zu verbessern. Geschehen soll dies über mehr Wettbewerb unter Schulen. Wettbewerb kann es nur geben, wenn man die Wettbewerber mit gleichen Chancen ausstattet. Gleiche Chancen im Wettbewerb haben Schulen nur, wenn die möglichen Bildungsabschlüsse vielleicht nicht völlig gleich, aber konkurrenzfähig miteinander sind. Aus der Vergangenheit mögen das Beispiel des zehnten Hauptschuljahres oder die regionale Schule mit Realschulabschluss Beleg dafür sein, dass solche Entwicklungen ebenso wenig neu sind wie die zur Steuerung getroffenen Maßnahmen.
Deshalb hat sich der Gemeinde- und Städtebund grundsätzlich für ein zweigliedriges Schulsystem ausgesprochen, wie es in der Realschule Plus zum Ausdruck kommt. Dabei legen wir großen Wert darauf, dass die neue Schulform zur Chancengleichheit einen Fachhochschulabschluss ermöglicht.
Das allein reicht als schulpädagogische Veränderung aber nicht aus. In vielen europäischen Ländern endet die Grundschulzeit erst nach fünf oder sechs Jahren. Die Diskussion unter Pädagogen in den letzten zehn Jahren endete eigentlich mit dem gleichen Ergebnis. Warum deshalb nicht jetzt die Situation zum Anlass nehmen, die Grundschulzeit auf sechs Jahre zu verlängern und damit den Besuch einer weiterführenden Schule erst ab dem siebten Jahr vorzusehen?
Die Schülerinnen und Schüler hätten bei einem solchen längeren gemeinsamen Lernen die Möglichkeit, sich besser und fundierter auf die wichtige Frage der Schulartwahl vorzubereiten. Nach sechs Jahren zeichnen sich auch Fähigkeiten und Fertigkeiten besser ab, so dass die freie Schulartenwahl vielleicht oder hoffentlich häufiger auch nach dem Rat der Pädagogen richtiger getroffen wird.
Auch könnten so die örtlich vorhandenen räumlichen Kapazitäten effektiver genutzt werden. Es macht wenig Sinn, auf der einen Seite weiterführende Schulen auszubauen und andererseits Grundschulen zu schließen. Um nicht zu vergessen: Gab es nicht schon das Schlagwort von den „kurzen Wegen für die kurzen Beine“? Ein wohnortnahes Angebot für die Fünft- und Sechstklässler lässt sich viel besser gewährleisten als in weiterführenden Schulen.
Kritisch ist die Höhersetzung von Mindestgrößen (Dreizügigkeit)der neuen Schulform. Wieso jetzt plötzlich, könnte man fragen. Sind hier nicht die letzten 10-15 Jahre mit der stetigen Entwicklung der Hauptschulen – früher einmal grundsätzlich dreizügig – zu zwei- und einzügigen Schulen eigentlich nicht schlecht gefahren? Muss eine solche Vorgabe, die den ländlichen Raum, den Schwerpunkt des Landes Rheinland-Pfalz, massiv betrifft/benachteiligt, heute wirklich sein? Sind die vorgebrachten pädagogischen Probleme – wenige individuelle Lernangebote – wirklich so gravierend? Ist nicht „small is beautiful“ auch hier richtiger?
Durch dreizügige Schulen wären Schulschließungen in größerem Umfang unter Wegfall vieler Schulstandorte zu befürchten. Die Schulversorgung gerade auch im ländlichen Raum würde hierunter leiden und wäre nicht mehr gewährleistet. Landflucht wurde gefördert.
Gänzlich unverständlich ist die bisherige Diskussion über die Schulträgerschaft für die Realschule Plus. Maßgebende Landespolitiker sagen, sie sollte grundsätzlich auf die Kreisebene. Zuerst heißt es, diese Entscheidung soll im Rahmen der Verwaltungsreform getroffen werden – dann heißt es wieder, die Entscheidung dafür sei längst intern gefallen. Nur ein Konzept, Gründe für diese Neuorientierung, gibt es bisher nicht oder fast nicht. Die einzig wirklich plausible Erklärung hat ein stellvertretender Landrat in einer der Regionalkonferenzen zur Verwaltungsreform gegeben: Der Landkreis macht eine Schule viel schneller zu als jede Gemeinde, Stadt oder Verbandsgemeinde. Recht hat er. Nur: Will das die Landespolitik? Ist das das Ziel der Landesregierung? Eine Schule in gemeindlicher oder städtischer Trägerschaft ist näher bei den Bürgern als eine Schule auf der Kreisebene. Landkreise stehen für eine zentrale, einheitlich wahrgenommene Schulträgerschaft, in der örtliche Besonderheiten keinen Platz haben. In Städten und Gemeinden wird Schule hautnah erlebt und verwaltet und reagiert schneller und flexibler auf Herausforderungen.
Gemeinden, Verbandsgemeinden und kreisangehörige Städte haben ein größeres Interesse an hervorragender Qualität der Schulen. Für sie ist Schule Standortfaktor. Landkreise sind hingegen an gleichmäßiger Ausstattung mit gleichem Niveau, gleichem Budget, Chancengleichheit und unkomplizierter Schülerbeförderung interessiert. Bezeichnend auch, was im Moment passiert: Welche Stadt, Gemeinde oder Verbandsgemeinde investiert wohl noch in eine Schule, die morgen zwangsweise dem Landkreis zugewiesen wird? Hat jemand sich schon einmal Gedanken gemacht, wie Menschen (und Organisationen) auf die Nachricht reagieren, sie seien demnächst nicht mehr für ihre Einrichtungen verantwortlich? Hebt das das Engagement, die Freude am Gestalten, die Innovations- und Investitionsfähigkeit und –bereitschaft?
Vielleicht liegt die Wahrheit und das richtige System auch hier in dem Gedanken, „die vor Ort“ sinnvollerweise hantieren und agieren zu lassen. Vielleicht sind Mainz, Koblenz, Trier und Neustadt wirklich zu weit entfernt, um diese Frage mit Verbindlichkeit und für alle Fälle zu entscheiden.
GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 02/2008
Reimer Steenbock
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes