Obwohl die Selbstverwaltungsgarantie gerade der gemeindlichen Ebene auch in Schulfragen eine Zuständigkeit zuweist, sollte die neue Schulform Realschule Plus vollständig in die Zuständigkeit der Kreise übergehen.
Wir haben uns dagegen heftig gewehrt, und ich kann mich nur bei allen Kolleginnen und Kollegen im Land bedanken, die unsere Auffassung, die Schulträgerschaft beizubehalten, unterstützt haben. Die Verbandsgemeinden haben in den letzten Jahren für ihre Hauptschulen und in den Fällen, in denen sie die Schulträgerschaft für Regionale Schulen und Realschulen innehatten, unendlich viel getan. Sie haben damit die Voraussetzungen für die Vertretbarkeit dieser Position geschaffen.
Dies haben auch die Eltern und die gesamte Lehrerschaft erkannt und sich deswegen in vielen Fällen für eine Beibehaltung der Schulträgerschaft bei den Verbandsgemeinden, kreisangehörigen Städten und Gemeinden auch für die neue Schulform Realschule Plus ausgesprochen. Und hier muss man auch einmal ein Lob aussprechen: Die Landesregierung und der Landtag haben darauf reagiert und waren bereit, eine neue gesetzliche Regelung zu treffen, die unseren Forderungen weitestgehend entsprochen hat. Das hat nicht allen gefallen, und wenn man heute die Gespräche über den einen oder anderen Schulentwicklungsplan, der auf Kreisebene in Arbeit ist, bei den Kollegen mitbekommt, merkt man, dass hier noch einiges vernünftig aufzuarbeiten ist.
Deswegen geht meine Bitte zum einen an die Kolleginnen und Kollegen in den Kreisverwaltungen und Kreisparlamenten, die bisher bewährte gemeinschaftliche Festlegung der Schulentwicklungspläne mit den Verbandsgemeinden doch weiter zu verfolgen und im Sinne der Schülerinnen und Schüler nach guten Lösungen vor Ort zu suchen.
Und genau deswegen – nämlich um hier weitere Konflikte zu vermeiden und bisher im System teilweise bereits vorhandene Ungerechtigkeiten durch ein Verhandlungsgebot vermeiden zu helfen – schlagen wir vor, eine entsprechende Verpflichtung gesetzlich zu verankern. Gleiches gilt für eine zu treffende Vereinbarung über die Schulfinanzierung.
Damit wäre klar – vereinfacht gesprochen -, dass keine Verbandsgemeinde, die Schulträger bleiben oder werden will, diese Schule alleine bezahlen muss und gleichzeitig über die Umlage an die Kreise an der Finanzierung der übrigen Schulen, die alleine auf Kreisebene angesiedelt sind, beteiligt werden muss, ohne dass hier ihr eigenes Engagement angerechnet wird.
Ich betone nochmals: Es liegt uns fern, diejenigen mit Undank zu strafen, die durch ihre Entscheidung für den Verbleib der Schulträgerschaft auf der Verbandsgemeindeebene unsere Vorstellungen mitgetragen haben. Wir möchten aber alle Landtagsabgeordneten darum bitten, die oben beschriebene Verpflichtung gesetzlich zu verankern, weil damit eine Einigung über die Kostenfolgen auf der kommunalen Ebene angestoßen wird. Ich bin der Überzeugung, dass dann auch auf dieser Ebene die notwendigen Einigungen zwischen Verbandsgemeinde und Kreis erzielt werden können.
Eine solche Regelung hätte zudem den Vorteil, dass damit die Diskussion um eine Veränderung des Umlagesystems in Richtung gespaltene Umlage nicht weiter verfolgt wird. Wir haben durchaus Verständnis dafür, dass man diese Diskussion nicht gerade an der Schulstrukturreform festmachen will.
Deshalb meine Bitte an alle Beteiligten: Geben Sie sich auch an dieser Stelle noch einen kleinen Ruck!!! Und: Sie haben dann eine wirklich gute Sache ordentlich abgerundet.
GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 11/2008
Winfried Manns
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes