Die meisten, wenn nicht alle, vorgeschlagenen zusätzlichen Funktionen sind Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung, also Zuständigkeit des hauptamtlichen Oberbürgermeisters oder Bürgermeisters. Damit erhält das Amt des Bürgermeisters eine deutliche Aufwertung, ein Trost, nachdem es doch schon einmal hieß, die Verbandsgemeinden (gemeint waren die hauptamtlichen Bürgermeister) sollten abgeschafft werden. Diese Gefahr könnte man mit der 64er-Liste als gebannt betrachten. Wer Waffenscheine und Jagdscheine ausstellt, muss hauptamtlicher kommunaler Wahlbeamter sein, oder?
Aber Spaß beiseite: Nicht jede dieser den hauptamtlichen Bürgermeistern zugedachten Funktionen (die Räte, also die Kommunalpolitik, sollen leer ausgehen) macht Freude. Aber das gehört zum Geschäft. Wenn schon Funktionen in Bürgernähe erfüllt werden sollen, werden auch unangenehme Neinsage-Funktionen oder bußgeldbewehrte Überwachungsfunktionen wie der fließende Verkehr dabei sein. Auf die Mischung kommt es eben an.
Bei der Mischung wiederum fällt schon auf, dass alle kommunalpolitisch interessanten Funktionen nicht übertragen werden sollen. Waffenscheine ja, aber Baugenehmigungen nein. Führerscheinentzug ja, aber Kfz.-Zulassung nein. An der Fähigkeit, dem Ausbildungsstand, der Zuverlässigkeit der (gemeindlichen oder städtischen) Verwaltungen kann es ja wohl nicht liegen.
Vielleicht liegt es am Gelde, dem schnöden Mammon? Kfz.-Zulassungen und Baugenehmigungen sind kostendeckend geführte Zuständigkeiten. Vielleicht kann man es den Kreisen nicht zumuten, sie abzugeben?
Es fällt jedenfalls schwer, ein durchdachtes, umfassend geprüftes System in der 64er-Liste zu erkennen. Das einzige System ist die unterschiedlich starke Mitwirkung oder Betroffenheit von Fachressorts der Landesregierung.
Das kommunalpolitische Ehrenamt auf der gemeindlichen Ebene wird geschwächt. Es kämen keine Selbstverwaltungszuständigkeiten hinzu. Im Gegenteil: Die Schulen sollen den Gemeinden, Städten und Verbandsgemeinden genommen werden. Entmachtung der gemeindlich-städtischen Räte und Schulträgerausschüsse ist die Folge. Man hat örtlich dann noch weniger zu sagen.
Das alles macht deutlich, dass wir von einer umfassenden Aufgabenkritik und Aufgabenzuständigkeitsdebatte – dem Ausgangspunkt dieser Verwaltungsreformdebatte – immer noch weit entfernt sind. Ohne diese Debatte wird jeder Ansatz immer Stückwerk bleiben.
Tabuzonen – alles darf diskutiert werden, nur nicht die SGDs und die ADD – tun ein Übriges. Wenn es denn Schutzzonen gibt, möchte jeder eine und nimmt jeder eine für sich in Anspruch. Daran ändern auch die besten und wohlmeinendsten Kongresse, Regionalveranstaltungen, Arbeitsgruppen und Zirkel nichts. Na, dann schauen wir mal. Irgendwas wird’s schon werden.
GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 06/2008
Reimer Steenbock
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes